Political and Social Studies (Fach) / Das politische System der BRD (Lektion)

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Systembegriff, Gegenstandsbereich, Erklärungsmodelle, Zugänge, Organe

Diese Lektion wurde von LorenaSarter erstellt.

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  • Was bedeutet System? Gesamtheit von Objekten, die sich in einem ganzheitlichen Zusammenhang befinden und durch die Wechselbeziehung untereinander gegenüber ihrer Umgebung abzugrenzn sind Objekte: Regierung, Parlament, Fraktion, Verbände, Stimmbürger, Parteien, Verfassungsgericht, Medien... Wechselbeziehungen: Wahlen, Referenden, Petitionen, Konkordanz, Netzwerke Umgebung: Gesellschaft, Wirtschaft, internationales Umfeld
  • Abgrenzungen politisches System (weit) <-> Staat (starr, eng, strukturiert) politisches System (empirisch) <-> Verfassung (normativ) politisches System <-> Regierungssystem (eng, Verfassungsorgane (exe und lege)
  • Gegenstandsbereich: repräsentative Demokratie Rechtstaatlichkeit, Bundesstaat, Wahlen, Parteienstaatlichkeit, Parlamentarismus
  • Gegenstandsbereich : Akteure (Scharpf) individuelle Akteure: einzelne Personen kollektive Akteure: geringer formaler Organisationsgrad korporative Akteure: handlungsfähige Organisationen, Existenz eines Entscheidungszentrums
  • Gegenstandsbereich : Institutionen Klassischer Sinn: konkrete, zweckgerichtete, materielle Einrichtungen (Parlament, Amt des Bundeskanzlers, öffentliche Verwaltung, Parteien) Neo-institutionalistischer Sinn: vom Menschen entwickelte Regeln, die Politik, Wirtschaft und soziale Handlungen strukturieren
  • Gegenstandsbereich: Governance Steuern und Koordinieren mit dem Ziel des Managements von Interdependenzen zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren
  • Erklärungsmuster für politische Entscheidungen - Mikroebene Personen machen den Unterschied rational-choice: Verhalten der Akteure wird durch Kosten-Nutzen-Kalküle bestimmt Entscheidungen sind das Ergebnis von Interessenkonstellationen
  • Erklärungsmodelle für politische Entscheidungen - Makro Institutionen und Sachzwänge bestimmen die Politik Institutionen bestimmen die Anreizstrukturen und somit das Akteurshandeln strukturelle Verhältnisse lassen nur wenige Handlungsoptionen zu
  • Erklärungsmodelle für politische Entscheidungen - Meso Akteure bewegen sich in Handlungskorridoren Institutionen und Akteure beeinflussen sich wechselseitig Institutionen beschränken und ermöglichen politisches Handeln
  • Systematische Zugänge bei der Analyse des politischen Systems - Der polity Bereich der überwiegend formale Handlungsrahmen, in dem politische Prozesse sich vollziehen. Bestandteile sind u.a. Verfassung zentrale Verfassungsprinzipien (Staatsaufbau, -zweck, Regierungssystem etc.) politische und administrative Strukturen (Entscheidungs- u. Implementierungsorgane) Parteiensystem Gesetze und Rechtsnormen, z.B. Parteiengesetz Wahlsystem u. direkte Institutionen der politischen Beteiligung
  • Systematische Zugänge bei der Analyse des politischen Systems - Politics der eigentliche politische Entscheidungsprozess. Konflitkaustragung u. -lösung, hierzu gehören: who gets, what, when and how? (Lasswell) Muster der Konfliktaustragung (Konkurrenz oder Konkordanz= Verteilung von Machtressourcen informelle Beziehungsmuster und EInflussmöglichkeiten (Lobbying) politische Arenen mit je eigenen Akteurskonstellationen und Handlungslogiken : -parlamentarische Arena - administrative Arena - öffentliche Arena
  • Systematische Zugänge bei der Analyse des politischen Systems - Policy inhaltliche Dimension von Politik Frage nach der Reichweite und Qualität der Staatstätigkeit Frage nach der Ausprägung einzelner Politikfelder Frage nach Entstehung und Wandel einzelner Politikfelder Analyseeinheiten: Agendasetting, Entscheidungsprozess, Implementierung und Evaluation
  • Verfassungsprinzipien der BRD - Art. 20 GG Die BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat Volkssouveränität und Repräsentationsprinzipt: Staatsgewalt geht vom Volk aus, ausgeübt durch Wahlen, Abstimmen und besonder Organe der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt u. Rechtssprechung Rechtsstaatlichkeit: Gesetzgebung gebunden an verfassungsmäßige Ordnung vollziehende Gewalt und Rechtssprechung gebungen den Gesetz und Recht
  • Allgemeine Merkmale & parlamentarischer Regierungssysteme Parlament als einzig direkt legitimierte Instanz und als repräsentative Versammlung des Volkes Merkmale parlamentarischer Regierungssysteme: Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament Zugehörigkeit der Regierung zum Parlament Dualismus zwischen Regierung und Opposition starke Fraktionsdisziplin Bildung formaler Koalitionen
  • Der Bundestag (12) 598 Abgeordnete, akturell: 630 vier Fraktionen im 18. Bundestag: 310 CDU/CSU, 193 SPD, 64 Linke, 63 Grüne Präsident: Prof. Dr. Norbert Lammert Fünf Vizepräsidenten (repräsentieren die Parteien) Sitz seit 1999 in Berlin Verwaltung: rund 2700 Mitglieder Reichstaggebäude, Jakob-Kaiser-Haus, Paul-Löbe-Haus, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus freies Mandat der Abgeordneten nach Art 38 GG Indemnität: Abgeordnete dürfen für Getanes nicht belangt werden, interne Regelung Immunität: Abgeördnete dürfen nicht Strafrechtlich verfolgt werden Selbstversammlungsrecht Arbeitsparlament, beteiligt an Gesetzgebung
  • Organisation des Bundestages Abgeordnete im Plenum arbeiten in Sonderausschüssen Untersuchungsausschüssen Entquete-Kommissionen Fraktionen Ständigen Ausschüssen im Vermittlungsausschuss zusammen mit dem Bundesrat im Präsidium (+BTagspräsident) -> sitzen in Bundesverwaltung Präsidium + Abgeordnete -> Ältestenrat
  • Aufgaben im Bundestag Gesetzgebung Kontrolle der Regierung : parlamentarische Anfragen, Untersuchungsausschüsse, Verfassungsklagen Wahl der RegierungschefIn /KanzlerIn Wahl der Bundesverfassugsrichter (mit BRat) Wahl des Bundespräsidenten (mit BRat in der Bundesversammlung)
  • Vertrauensfrage Bundeskanzler stellt die Vertrauensfrage Bundestag stimmt nicht zu mit der Mehrheit seiner Mitglieder Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsident die Auflösung des Bundestages vor Bundespräsident kann den Bundestag innerhalb 21 Tagen auflösen, es sei denn der Bundestag wählt innerhalb dieser Frist einen neuen Bundeskanzler 72 Brandt, 82 Schmidt, 82 Kohl, 01 Schröder, 05 Schröder
  • Konstruktives Misstrauensvotum Bundestag wählt mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler und spricht zeitgleich dem alten Bundeskanzler das Misstrauen aus Bundestag ersucht Bundespräsidenten um Entlassung des Bundeskanzlers Bundespräsident entlässt alten Bundeskanzler und ernennt neuen Bundeskanzler 72 Brandt <-> Bartzel 82 Schmidt <-> Kohl
  • Funktionen des Bundestags Unterscheiden zwischen Richtungskontrolle, Effizienzkontrolle, Rechtskontrolle Repräsentationsfunktion Kommunikation und Vermittlung gegenüber Bürgern (Übersetzungsfunktion)
  • Der Bundesrat keine echte zweite Kammer -> wird nich gewählt Vertretungen der Länderregierungen (v. diesen ernannt) Unterschied gegen Senatsprinzip Mitwirkung an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes in Angelegenheiten der EU - Art. 50 GG Spannungsverhältnis zwischen Parteienwettbewerb und Ländervertretungen ( Strukturbruch)
  • Zustimmungsgesetze Gesetze zur Änderung der Verfassung Gesetze mit Auswirkungen auf die Finanzen der Länder Gesetze mit Auswirkungen auf die Organisations - o.Verwaltungshoheit der Länder Einspruchsgesetze: alle übrigen
  • Die Bundesregierung Herausgehobene Stellung der Bundeskanzlerin (auch aufgrund prägender Wirkung Adenauers) drei Prinzipien: Ressortprinzip Kollegialprinzip innerhalb des Kabinetts Richtlinienkompetenz der Kanzlerin Art. 65 GG
  • Die Bundesregierung - Koalitionsrunden herausragende Bedeutung: keine verfassungsmäßige Grundlage Klärung strittiger Punkte der Gesetzgebung zentrales Entscheidungszentrum anstelle des Kabinetts mangelnde Transparenz und Legitimation ein Beispiel für Funktionsweise informeller Institutionen, füllt eine Lücke im Institutionensystem
  • Veto-Spieler (Tsebelis) Akteur, dessen Zustimmung für das Zustandekommen einer politischen Entscheidung (bzw. Veränderung des status quo) notwendig ist
  • Der Bundespräsident - Seine Stellung Völkerrechtliche Vertretung des Bundes Repräsentation nach innen und außen: Ehrenhoheit Prüfung, Unterzeichnung, Verkündigung der Bundesgesetze Erklärung des Gesetzgebungsnotstands
  • Der Bundespräsident - nach dem Grundgesetz Vorschlag, Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers Ernennung und Entlassung der Bundesminister Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, Bundesbeamten und Offiziere Begnadigungsrecht
  • Wahl des Bundespräsidenten Durch die Bundesversammlung: alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags gleiche Anzahl an Mitgliedern aus den Bundesländern (Länderparlamenten) Wahl auf fünf Jahre, eine direkte Wiederwahl
  • Das Bundesverfassungsgericht Sitz in Karlsruhe Zusammensetzung: 2 Senate mit je 8 Richtern Wahl jeweils der Hälfte durch Bundestag und Bundesrat mit 2/3 Mehrheit informeller Proporz und gegenseitiges Vorschlagsrecht zwischen den Parteien
  • Bundespräsidenten Theodor Heuss Heinrich Lübke Gustav Heinemann Walter Scheel Karl Castens Richard von Weizsäcker Roman Herzog Johannes Rau Horst Köhler Christian Wulff Joachim Gauck
  • Bundeskanzler Konrad Adenauer - 14 Ludwig Erhard - 3 Kurt Georg Kiesinger -3 Willy Brandt - 5 Helmut Schmitt - 8 Helmut Kohl -16 Gerhard Schröder -7 Angela Merkel -
  • Zuständigkeiten des BVerfG Normenkontrolle: Abstrakte Normenkontrolle: auf Antrag von BReg,LReg o. min. 1/3 MG BTag konkrete Normenkontrolle: Antrag durch Gerichte Verfassungsbeschwerde: jedermanns recht, der siene Grundrechte durch staatliches Handlen verletzt sieht Verfassungstreitigkeiten zwischen staatlichen Organen Parteiverbotsverfahren: antragsberechtigt: BRat, BTag, BReg 1952 SRP, 1956 KPD, NPD nicht 1. Senat: Normenkontrolle, Verfassungsbeschwerden 2. Senat: Streitigkeiten zwischen Bund und Länder, Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, Parteiverbot, Wahlprüfung
  • Aktuelle Herausforderungen für das politische System Verschwinden der traditionellen Identitätsanker Aufarbeitung der NS-Vergangenheit Wirtschaftswunder Ost-West-Gegensatz Wiedervereinigung sinkende Integrationsfähigkeit der Parteien sinkende Wahlbeteiligung ungleiche Partizipation komplexe Problemlagen bei abnehmender Steuuerungsfähigkeit