Strafrecht (Fach) / AT (Lektion)

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  • Was ist eine Handlung Jedes menschliche, körperliche und vom Willen getragene oder zumindest von einem Willen beherrschbare Verhalten.
  • Wann kann eine Tatbestandsverschiebung auftreten? Bei Anstiftung und Beihilfe im Rahmen des § 28 II StGB.
  • Erlaubnistatbestandsirrtum Dieser ist gegeben, wenn sich der Täter über die sachlichen Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes irrt, d.h. irrig Umstände annimmt, die im Falle ihres wirklichen Bestehens die Tat ...
  • Erforderlich Erforderlich ist eine Handlung, wenn sie zur Abwehr der Gefahr geeignet ist und den sichersten Weg zur Rechtsgutserhaltung darstellt.
  • Rechtsfolgen des Erlaubnistatbestandsirrtums A) VORSATZTHEORIEDie Vorsatztheorie lässt den Vorsatz des Täters entfallen, wenn dieser sich nicht der Rechtswidrigkeit seiner Handlung bewusst ist. Vorliegend stellt sich der B vor aus Notwehr das ...
  • Streitentscheid der verschieden Theorie des Erlaubnistatbestandsirrtums. ... Die Vorsatztheorie, welche besagt, dass, wer ohne die Einsicht Unrecht zu tun handelt, schuldlos handelt, ist nicht mehr aktuell: mit der Einführung des § 17 StGB wurde festgelegt, dass das Unrechtsbewusstsein ...
  • Doppelirrtum Irrt über die rechtliche Wertung und unterleigt einem Erlaubnissirrtum gleichzeitig. Erechtliche Behandlung wie ein Erlaubnisirrtum, gem. § 17 StGB, da die Voraussetzungen des Erlaubnistatbestandsirrtums ...
  • Gewerbsmäßigkeit Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will. Dabei genügt schon die erste Tatbegehung in dieser ...
  • Unmittelbares Ansetzen § 22 StGB Unmittelbares Ansetzen liegt vor, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum jetzt geht es los überschritten und objektiv eine Rechtsgutverletzung unmittelbar bevorsteht.
  • Angriff Angriff ist jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Güter oder Interessen.
  • Erforderlichkeit Erforderlich ist die Notwehrhandlung, wenn sie geeignet ist den rechtswidrigen Angriff abzuwehren und unter den möglichen Notwehrhandlungen den geringsten schaden verursacht. relativ mildeste Verteidigungsmittel ...
  • Täterschaft und Teilnahme: Tatherrschaftslehre Täter ist wer, als Zentralfigur des Geschehens die planvoll-lenkende oder mitgestalltende Tatherrschaft besitzt. Tatherrschaft ist dabei das vom vorsatz umfasste in den Händen halten des Tatgeschehens. ...
  • Mittäterschaft Mittäterschaft ist das Handeln mehrerer in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses. 
  • Mittäter Mittäter ist, wer seinen Beitrag so in die Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten erscheint und dessen Beitrag umgekehrt den eigenen ergänzt. 
  • Tatherrschaftslehre Tatherrschaft liegt vor, wenn der geleistete Tatbeitrag sich im Ausführungsstadium auswirkt. Ein „Minus“ im Bereich der Tatausführung kann durch ein „Plus“ an anderer Stelle (u.U. bei der Vorbereitung) ...
  • Anstiftung: Bestimmen Hervorrufung des Tatentschlusses
  • Heimtücke Heimtücke ist das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindseliger Willensrichtung. Arglos ist das Opfer dann, wenn es sich keines Angriffs von Seiten des Täters versieht
  • Niedrige Beweggründe Zu den niedrigen Beweggründen zählen solche Tatantriebe, die sittlich auf tiefster Stufe stehen und nach allgemeinen anerkannten Maßstäben besonders verwerflich und geradezu verachtenswert sind, wobei ...
  • Körperverletzung Def Körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden und/oder die körperliche Integrität des Opfers nicht nur unwesentlich beeinträchtigt. Eine Gesundheitsschädigung ...
  • Kausalitätsarten Überholende Anknüpfende- objektive Zurechung (-) Kumulative- nein atypischer Kausalverlauf Alternative- wenn jedes Gifft für sich ausgerecht hätte so Strafbar
  • Waffe nach § 224 I Nr.2 Eine Schusswaffe ist ein Gegenstand, der dazu bestimmt ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen und daher eine Waffe
  • Gefährliches Werkzeug Gegenstand, der in der konkreten Art der Anwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
  • Lebensgefährliche Behandlung Die Handlung muss i.R.v. § 224 I Nr. 5 StGB nach einer Ansicht nur abstrakt geeignet sein, das Leben des Opfers zu gefährden. Nach einer anderen Ansicht ist eine konkrete Lebensgefährdung erforderlich. ...
  • Abgrenzung Abarratio ictus zum Error in persona Die Abgrenzung zwischen error in persona und aberratio ictus richtet sich normalerweise danach, ob der Täter das anvisierte Tatobjekt getroffen hat oder ein anderes. Trifft er ein anderes als das angezielte ...
  • Fahruntüchtigkeit bei 315c I StGB bei 0.3 und alkoholbigter Fahrfehler 1,1 absolute Fahruntüchtigkeit
  • Konkrete Gefahr Beinaheunfall.Wenn ein Schadenseintritt wahrscheinlicher ist als das Ausbleiben. 
  • Erlaubnistatbestandsirrtum In Betracht kommt hier zunächst ein Erlaubnistatbestandsirrtum im Hinblick auf einen rechtfertigenden Notstand gem. § 34 StGB. Ein Erlaubnistatbestandsirrtum liegt vor, wenn der Täter sich Umstände ...