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Rechtswissenschaft (Fach) / Schuld (Lektion)

Im strafrechtlichen Sinne versteht man unter Schuld das persönliche Dafürkönnen für das begangene Unrecht

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  • Schuld Im strafrechtlichen Sinne versteht man unter Schuld das persöhnliche Dafürkönnen für das begangebe Unrecht