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Rechtswissenschaft (Fach) / Anfechtung (Lektion)

Was ist anfechtbar?  Grundsätzlich alle Willenserklärungen Ist „Schweigen“ anfechtbar?  grundsätzlich nein Rechtsfolge = Nichtigkeit der WE

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  • Was sind bewusste Willensmängel? Geheimer Vorbehalt = § 116 BGB Mangel der Ernstlichkeit = § 118 BGB Scheingeschäft = § 117 BGB
  • Erklärungsirrtum Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn der Erklärende "eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nichtabgeben wollte" ( § 119 Abs. 1, 2. Alt )
  • Inhaltsirrtum Ein Inhaltsirrtum liegt vor, wenn der Erklärende "bei der Abgabe einer Willenserklärung über derenInhalt im Irrtum war" ( § 119 Abs. 1., 1. Alt. ) Beispiel : B will 6 Tonnen Kies für eine Baustelle kaufen Da er denkt ein Dutzend entspräche 6, bestellt er ein Dutzend Tonnen Kies
  • Eigenschaftsirrtum Von einem Eigenschaftsirrtum spricht man, wenn der Erklärende sich über eine Eigenschaft einer Person oder einer Sache irrt Beispiele : Ein vergoldeter Ring wird für echt gehalten; Das für Damenbadenmode eingestellte Fotomodell stellt sich als Mann heraus; Ein Kunstkäufer irrt über den Maler eines Bildes
  • Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten
  • Anfechtungsfrist Mit Anfechtungsfrist wird die Frist bezeichnet innerhalb derer eine Anfechtung einer zu erklären ist
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