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Rechtswissenschaft (Fach) / Vertragsschluss (Lektion)

Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen von mindestens zwei Personen besteht Dabei wird die zeitlich früher abgegebene Willenserklärung Antrag (§ 145 BGB) bzw. Angebot oder Offerte genannt und die später darauf folgende Willenserklärung Annahme (§§ 146 ff. BGB)

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  • Vertragsschluss Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, mitBezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen von mindestens zweiPersonen besteht Dabei wird die zeitlich früher abgegebene Willenserklärung Antrag (§ 145 BGB) bzw. Angebot oder Offerte genannt und die später darauf folgende Willenserklärung Annahme (§§ 146 ff. BGB)
  • Antrag, Angebot, Offerte Das Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem anderen ein Vertragsschlussso angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch vondessen Einverständnis abhängt
  • Annahme Die Annahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Empfänger sein Einverständnis mit dem Vertragsschluß erklärt Inhalt : Übereinstimmung mit dem Inhalt des Angebot Wirkung : wirksame, rechtzeitige Annahme bringt den Vertrag mit dem Inhalt des Angebots zustande Verspätung : neues Angebot
  • Inhaltliche Übereinstimmung = Konsens Konsens bedeutet, dass sich zwei bereits ausgelegte Willenserklärungen bezüglich aller Punkte, die nach der Erklärung auch nur einer Person getroffen werden sollen, inhaltlich decken bzw. übereinstimmen
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