Schwerpunkt (Fach) / Wirtschaftsstrafrecht (Lektion)

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  • Überwälzen bes. persönlicher Merkmale gemäß § ... Überwälzung des besonderen Merkamls der Schuldnereigenschaft gemäß § 14 I Nr. 1 StGB.  Handeln als Organ der GmbH?  Liegt nur vor, wenn das Handeln zumindest auch im Interesse der Gesellschaft ...
  • Ressortverteilung: Trifft auch den Fachfremden zweit ... Generalverantwortung aller Leitungsmitglider, wenn das Unternehmen als ganzes betroffen ist.
  • Garantenstellung bei Inverkehrbringen von Produkten ... Prüfe Ressortverteilung Allgemeine Überwachungspflichten Generalverantwortung bei Inverkehrbringen gefährlicher Produkte die das Unternehmen insgesammt betreffen.
  • Garantenstellung: Überwachungsgarant Aufgabe des Überwachungsgaranten (auch: Sicherungsgarant) ist es, alle Rechtsgüter vor Schäden aus einer von ihm geschaffenen oder beherrschten Gefahrenquelle zu bewahren. Seine Garantenstellung kann ...
  • Garantenstellung bei Beschützergarant Aufgabe des Beschützergaranten (auch: Obhuts- oder Hütergarant) ist es, ein bestimmtes Rechtsgut vor Gefahren aus allen Richtungen zu schützen. Seine Garantenstellung kann auf natürlicher Verbundenheit ...
  • Überwachungsgarantenstellung des Vorgesetzten bei ... Nein weil Mitarbeiter eigenverantwortlich handeln. Ja aber nur wenn die Art des Unternehmens die spezifische Gefahr mit sich bringt. Ja, Kraft Direktions- und Weisungsrechts beherrscht der Vorsitzende ...
  • Tatsachen § 263 StGB Tatsachen sind dem Beweis zugängliche Ereignisse oder Zustände der Gegenwart oder Vergangenheit.
  • Täuschung i.S.d. §263 StGB Täuschung ist jede Einwirkung (durch aktives oder konkludentes Tun oder durch Unterlassen) auf das Vorstellungsbild eines Anderen mit dem Ziel der Irreführung über Tatsachen.
  • Irrtum § 263 StGB Jede Fehlvorstellung über Tatsachen, die Gegenstand der Täuschung waren. Vorstellung und Wirklichkeit stimmen nicht überein. Erregen und Unterhalten eines Irrtums. Herrvorgerufen .. verstärkt. 
  • Stoffgleichheit Wenn der Vorteil und der Schaden auf derselben Vermögensverfügung beruhen und der Vorteil unmittelbar zulasten des geschädigten Vermögens geht.
  • § 266 Untreue Missbrauchstatbestand: Vermögensschädigung durch Missbrauch einer Verfügungsbefugnis oder Vertretungsmacht.a) Befugnis über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten.Durch ...
  • Gewerbsmäßig Gewerbsmäßig handelt, wer beabsichtigt, sich durch die wiederholte Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle von nicht ganz geringem Umfang zu eröffnen.
  • Vermögensverfügung Ist jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, dass unmittelbar eine Vermögensminderung beim Getäuschten selbst oder einen Dritten herbeiführt. Gesamtsaldierung: Leistung und Gegenleistung sind gegenüber ...
  • Vermögensschaden Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn nach dem Prinzip der Gresamtsaldierung das Vermögen vor und  nach der irrtumsbedingten Vermögensverfügung eine nachteilige Vermögensdifferenz aufweist.