Einkauf (Fach) / Entsorgung (Lektion)

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durch welche Gesetzte und Verordnungen wird die Entsorgung grunsätzlich geregelt?

Diese Lektion wurde von paulchen0112 erstellt.

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  • Welche Gesetzte und Verodungen wird die Entsorgung hauptsächlich geregelt? Abfallverbringungsverordung Kreislaufwirtschaftsgesetz Nachweisverordnung
  • Abfallverbringungsverodnung Diese Verodnung regelt den In und Export von Abfällen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU, sowie aus und in Drittstaten
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts) Es regelt den Umgang mit Abfällen, die Sicherung der umweltvertäglichen Bewirtschaftung von Abfällen und die damit verbundene Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Entsorgung von Abfällen soll möglichst vermieden werden. Bevorzugt sollten die Abfälle stofflich oder energetisch verwertet werden, die Reste behandelt und dann mit deutlich reduzierten Volumen beseitigt werden
  • Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz gelten für: - Die Vermeidung.  - Die Verwertung umfasst die Wieder-und Weiterverwertung sowie die Wieder-und Weiterverwendung - Die Beseitigung von Abfällen umfasst die Abfallablagerung auf einer Deponie, die Abfallvernichtung durch Verbrennen und die Abfallditfusion, also die gleichmäßige Verteilung von Abfällen in Umweltmedien - Die Abfallbewirtschaftung  Das Gesetz schreibt vor, wer die Abfälle zu entsorgen hat und wie die Abfälle entsorgt werden müssen
  • Auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurde eine Vielzahl von Verordnungen erlassen. Diese lassen sich nach ihrer Zielsetzung in vier Hauptgruppen einteilen: - Verordnungen zur Einstufung der Abfälle - Verordnungen zur abfallwirtschaftlichen Dokumentation und Organisation von Betrieben - Verordnungen über das Handling bestimmter Abfallarten - Endbestimmung der Abfälle
  • Die Grundsätze der Abfallkreislaufwirtschaft lauten nach ihrer Priorität sortiert - Vermeidung - Wiederverwendung - Recycling - Andere Verwertung (stofflich oder energetisch) - Beseitigung  
  • Nachweisverordnung Die Nachweisverordnung is teine Ausführungsbestimmung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und bestimmt die Art und den Umfang des Nachweises der Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Die Nachweisverordnung schreibt das elektronische Abfallnachweisverfahren(eANV)zur Abfallnachweisführung für nachweispflichtige, das heißt in der Regel gefährliche Abfälle,vor.
  • Am Nachweisverfahren sind folgende Organisationen beteiligt   Abfallerzeuger  Beförderer  Entsorger  Zuständige Behörden  
  • Entsorgungsfachbetrieb muss folgende Anforderungen erfüllen: Der Betrieb muss gewerbsmäßig oder im Rahmen öffentlicher Einrichtungen Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen. Der Betrieb muss in der Lage sein, eine oder mehrere dieser Tätigkeiten selbstständig wahrzunehmen.  Der Betrieb muss die in der Entsorgungsfachbetriebeverordnunggenannten Anforderungen hinsichtlich Organisation, Ausstattung, Betriebstagebuch, Versicherung, Personal und Tätigkeiten erfüllen.  
  • Hauptvorteil des Entsorgungsfachbetriebs ist die Rechtsicherheit Erzeuger ist gesetzlich verpflichtet sich zu vergewissern dass sein Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird