Europarecht (Fach) / Organe (Lektion)

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Kapitel 2

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  • Welches Organ vertritt wen? EP Abgeordnete -> Interesse der WählerRAt der EU -> Interesse der MSKOM -> ausschließlich Interesse der EU
  • 3 Verfassungsprinzipien Prinzip des Organschaftlichen/institutionellen Gleichgewichts Prinzip der begrenzten (Einzel)Ermächtigung Prinzip der Subsidiarität
  • Organe der EU Art 13 EUV
  • Prinzip des instituionellen Gleichgewichts gestützt auf Art 4 (3) & Art 19 (1) EUV, wechselseitige Kontrolle:= jedes Organ übt seine Befugnisse unter Rücksichtnahme auf die Befugnisse der übrigen Organe ausAufgrund der Interessenmehrheit (Bürger, Parteien, MS, EU) kommt es zu INteressenskollisionen, Rücksichtsnahmegebot somit unabdingbar.Äquivalenz zur Gewaltenteilung auf MS-Ebene, jedoch gibt es bei den EU-Organen keine eindeutige Zuordnung zur exekutiven/legislativen Gewalt, max judikative mit EuGH. Grundlage bildet der Grundsatz der Loyalität (Art 4 Abs 3 EUV)Schutz des Prinzips ist durch Nichtigkeitsklage geboten; übertritt ein Organ seine Befugnisse, kann der rechtswidrig erlassene Rechtsakt für nichtig erklärt werden.
  • Prinzip des instituionellen Gleichgewichts gestützt auf Art 4 (3) & Art 19 (1) EUV, wechselseitige Kontrolle:= jedes Organ übt seine Befugnisse unter Rücksichtnahme auf die Befugnisse der übrigen Organe ausAufgrund der Interessenmehrheit (Bürger, Parteien, MS, EU) kommt es zu INteressenskollisionen, Rücksichtsnahmegebot somit unabdingbar.Äquivalenz zur Gewaltenteilung auf MS-Ebene, jedoch gibt es bei den EU-Organen keine eindeutige Zuordnung zur exekutiven/legislativen Gewalt, max judikative mit EuGH. Grundlage bildet der Grundsatz der Loyalität (Art 4 Abs 3 EUV)Schutz des Prinzips ist durch Nichtigkeitsklage geboten; übertritt ein Organ seine Befugnisse, kann der rechtswidrig erlassene Rechtsakt für nichtig erklärt werden.
  • Prinzip der beschränkten Einzelermächtigung normiert in Art 5 (2) EUV= Union wird nur innerhalb der Grenzen der ihr in den Verträgen zugewiesenen Grenzen u Ziele tätigDa die EU/Organe keine allgmeine Befugnis zur Zielverwirklichung haben; zB:- Rechtsetzung nur insofern, als Kompetenzen vorhanden- nur die in den Verträgen vorgesehenen HandlungsformenKonkretisierung in Art 13 (2) EUV: Organe werden nur innerhalb ihrer in den Verträgen zugewiesenen Befugnisse tätig-> Verträge legen Verfahren, Bedingungen u Ziele fest
  • Prinzip der Susidiariät normiert in Art 5 Abs 3 EUV= ist die EU nicht ausschließlich zuständig, wird diese nur tätig, sofern und soweit - die Ziele der jeweiligen Maßnahme auf Ebene der MS nicht ausreichend verwirklicht werden können- und aufgrund Umfang / Wirkung besser auf EU-Ebene verwirklicht werden
  • Prinzip der Susidiariät normiert in Art 5 Abs 3 EUV= ist die EU nicht ausschließlich zuständig, wird diese nur tätig, sofern und soweit - die Ziele der jeweiligen Maßnahme auf Ebene der MS nicht ausreichend verwirklicht werden können- und aufgrund Umfang / Wirkung besser auf EU-Ebene verwirklicht werdenProblem: unbestimmte Rechtsbegriffe machen gerichtliche Überprüfung zur politisch-strukturellen Abwägungsfrage
  • Demokratisches Verfassungsprinzip Werte (Art 2 EUV) als programmatische Anlehnung an BundesstaatEntscheidungsfindung der EU soll auf demokratische Strukturen rückführbar sein.Verfassungsordnung der EU als "Mehrebenensystem"Verfassungsprinzip der Demokratie als Grundsatz der EU-Rechtsordnung, mit spezieller Ausformung als Prinzip des instituitionellen GleichgewichtsDie Arbeitsweise der EU beruht auf der repräsentativen Demokratie (Art 10 (1)EUV)
  • demokratische Legitimation Art 10 EUV- unmittelbar durch Direktwahl der Abgeordneten zum EP- mittelbar durch Mitglieder im Rat der EU und Europäischen Rat, die den nationalen Parlamenten verantwortlich sind
  • ordentliches Gesetzgebungsverfahren Art 294 AEUV; Mitentscheidungsverfahren
  • mittelbarer/indirekter Vollzug Rat u EP können die MS mit Vollziehung betrauen (Regelfall)- Diskriminierungsverbot- Effizienzgebot
  • unmittelbarer/direkter Vollzug durch europ. Behörden slebst - Kostenproblem + Parallelität Behörden EU/MS- Subsidiaritätsprinzip!!zB Wettbewerbsrecht, Beihilfenkontrolle, etc