LMR (Fach) / LMR Rexroth (Lektion)
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Fragen zur VL Rexroth SS/15 + WS15/16
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- Richtig oder Falsch? Ein Nicht-LM darf nicht den Anschein erwecken ein LM zu sein Richtig, lt. Basis-VO 178/2002 Bsp.: Massagepralinen aus Eisenkraut als Badezusatz
- Was sind tierische LM? Wo steht das? VO (EG) Nr. 853/2004 (Anhang I Nr. 8.1.)LM tierischen Ursprungs (einschließlich Honig und Blut) zum menschlichen Verzehr bestimmte Lebende Muscheln, Stachelhäuter, Manteltiere, Meeresschnecken sowie sonstige Tiere, die lebend an den Endverbraucher geliefert werden und zu diesem Zweck entsprechend vorbereitet werden sollen Sind insbesondere Fleisch, Fisch, lebende Muscheln, Fischereierzeugnisse, Milch, Eier, Froschschenkel, Schnecken, Milcherzeugnisse, Eiprodukte, tierische Fette, Gelatine, Kollagen, bearbeitete Mägen, Blasen und Därme
- Benennen Sie die drei Verordnungen des sog. EU-Hygienepakets (mit vollständigen Titeln) VO (EG) Nr. 852/2004 über LM-Hygiene VO (EG) Nr. 853/2004 mit spez. Hygienevorschriften für LM tierischen Ursprungs VO (EG) Nr. 854/2004 mit bes. Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
- Einige wesentliche Inhalte der VO (EG) 852/2004 über LM-Hygiene Festlegung grundlegender Anforderungen an die Unternehmer: Anwendung des HACCP-Prinzips Erfüllung mikrobiologischer Kriterien Einhaltung der Kühlkette Probenahme und Analyse Erfüllung bestehender Registrierungspflichten bei der zuständigen Behörde Reinigung von Produktionsanlagen, Ausrüstung, Geräten, Behältnissen und Transportmitteln Einhaltung baulicher und einrichtungstechnischer Anforderungen z. B. bzgl. Wasserversorgung und sanitärer Einrichtungen Ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen Korrekte Verwendung von Futtermitteln, Tierarzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln, Bioziden Schulung des Personals Einhaltung der Personalhygiene bzgl. Gesundheit und Arbeitskleidung
- Einige wesentliche Inhalte der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs Registrierung und Zulassung von Betrieben Genusstauglichkeits- und Identitätskennzeichnung Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs nur aus zugelassenen Drittländern, die aufgelistet sind Wichtige Begriffsbestimmungen u. a. für Fleisch, Geflügel, Wild, Fleischzubereitungen, Hackfleisch, Separatorenfleisch, Eingeweide, Fischereierzeugnisse, Milch, Eier Vorschriften für Schlachthöfe, Zerlegungsbetriebe, Lagerung und Beförderung für die einzelnen Produktkategorien tierärztliche Untersuchungen
- Von wem und unter welchen Voraussetzungen wird das Genusstauglichkeitskennzeichen erteilt? von den Veterinäruntersuchungsämtern der Bundesländer, sofern die Vorschriften desEU-Hygienepakets erfüllt sind.
- Einige wesentliche Inhalte der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 besondere Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs Verfahren für die Zulassung von Betrieben Verpflichtung zur amtlichen Überwachung Besondere Kontrollanforderungen für Frischfleisch, lebende Muscheln, Fischereierzeugnisse, Rohmilch und Milcherzeugnisse Kriterien für Kontrollen in Drittländern, aus denen tierische Erzeugnisse in die EU eingeführt werden sollen Verfahren zur Erstellung der Liste der zugelassenen Drittländer Verfahren zur Erstellung der Liste der zugelassenen Betriebe in Drittländern Zuständigkeiten für Kontrollen (Amtliche Tierärzte, amtliche Fachassistenten, Schlachthofpersonal) Häufigkeiten von Kontrollen Anforderungen an die Qualifikation des Kontrollpersonals Detallierte Vorschriften, welche Teile der jeweiligen Schlachttiere zu untersuchen sind Anforderungen an Gesundheitsbescheinigungen
- Nationale Regelungen zur Durchsetzung des EU-Hygienepakets Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des Gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (2007): Aufhebung bzw. Anpassung vieler hygienerechtlicher Vorschriften z. B. Fleischhygienegesetz, Geflügelfleischhygienegesetz, Lebensmittelhygieneverordnung, Milchverordnung, Eier- und Eiprodukte-Verordnung AVV Lebensmittelhygiene: Durchführungsvorschriften AVV Rahmenüberwachung (RÜb) legt einheitliche risikoorientierte Kriterien für Betriebskontrollen fest
- Einige wichtige nationale hygienerechtliche Vorschriften Lebensmittelhygieneverordnung Tierische Lebensmittelhygieneverordnung Lebensmittel-Einfuhrverordnung Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern
- Wer ist für die Zulassung von Betrieben mit tier. Erzeugnissen zuständig? Zulassung durch die zuständige Länderbehörde(Landesministerium, Senatsverwaltung, Bezirksregierung…)
- Erläutere kurz das Zulassungsverfahren von Betrieben, die mit tier. Erzeugnissen umgehen Betrieb stellt Zulassungsantrag Überprüfung und Klärung der administrativen und fachlichen Fragen Vor-Ort-Überprüfung durch die zuständige Behörde Erteilung der Zulassung Mitteilung an das BVL, das seinerseits die Europäische Kommission informiert und den Betrieb in eine öffentlich zugängliche Liste einträgt
- Beispiele für nicht zulassungspflichtige Betriebe Betriebe der Primärproduktion Transportbetriebe Lager für Erzeugnisse, die keiner Temperierung bedürfen Einzelhandelsbetriebe (Supermärkte, Großhandel u. a.) Verarbeitung von Milch beim Erzeuger zur direkten Abgabe an Verbraucher (Hof-Direktverkauf) Gewinnung, Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln tierischer Herkunft und Abgabe auf Wochenmärkten in geringem Umfang auf lokaler Ebene Betriebe, die Flüssigei verarbeiten, dieses aber nicht als solches abgeben (Nudelhersteller, Bäcker, Eierlikörhersteller)
- Das BfR ist das nationale Referenzlabor für... Zoonosen (Salmonellen, Listeria monocytogenes) Marine Biotoxine Viren und Bakterien in zweischaligen Weichtieren Koagulasepositive Staphylokokken (einschl. S. aureus) Escherichia coli (einschl. verotoxigene E. coli) Campylobacter Parasiten (vor allem Trichinella) Dioxin und PCB in Lebensmitteln
- Das BVL ist Referenzlabor für... Rückstände von Pflanzenschutzmitteln Schwermetalle Rückstände von Tierarzneimitteln
- Das Max-Rubner-Institut ist Referenzlabor für... Milch und Milcherzeugnisse Nematoden (Anisakis) in Fisch
- Aufgaben der LAV-EAD Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV)Arbeitsgruppe Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr (EAD) Vereinheitlichung der Verfahren an allen Grenzkontrollstellen Entwicklung eines Schulungsprogrammes für das Kontrollpersonal Vereinheitlichung der Ausfuhrbescheinigungen
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- Was regelt die VO (EG) Nr. 206/2010 Einfuhr von lebenden Tieren und frischem Fleisch aus Drittländern Wichtig hierbei: Herkunft und Art des Erzeugnisses EU oder Drittland? Erzeugnis tier. Ursprungs?
- Was sind transmissible spongiforme Enzephalopathien? Bei welchen Tieren tritt sie auf? Reihe von Hirnerkrankungen (Enzephalopathie), bei denen es zu einer schwammartigen Veränderung des Gehirngewebes kommt z.B. BSE Betroffene Tier: Rinder (BSE), Schafe, Ziegen Beim Menschen: Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK) und Gerstmann-Sträussler-Scheinker-Syndrom (GSS) Rechtsgrundlage: VO (EG) Nr. 999/2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien und deren Änderungsverordnungen VO (EG) Nr. 1774/2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte („TNP-Verordnung“)
- Was sind tierische Nebenprodukte (TNP)? Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Artikel 2, 4, 5 und 6): Ganze Tierkörper, Tierkörperteile oder Erzeugnisse tier. Ursprungs, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschl. Eizellen, Embryonen und Samen
- Was fällt laut Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 in die Kategorie K1-Material? TSE-verdächtige Tiere und Tiere, bei denen TSE amtlich bestätigt wurde im Rahmen eines TSE-Tilgungsprogramms getötete Tiere gilt für Nutztiere, Wildtiere, Heimtiere, Zootiere, Zirkustiere und Versuchstiere SRM und SRM* enthaltende ganze Tierkörper Erzeugnisse von Tieren mit Gehalten an bestimmten Rückständen, verbotenen Stoffen oder Kontaminanten oberhalb der festgelegten Höchstwerte Tiermaterial aus Abwässern von Betrieben, die K1-Material verarbeiten oder SRM entfernen/sammeln (z. B. Siebreste, Abfall aus Sandfängern, Öl-Fettgemische, Schlämme) Küchen- und Speiseabfälle aus dem grenzüberschreitenden Verkehr Mischungen von K1-Material mit K2- oder K3-Material *spezifiziertes Risikomaterial
- Was fällt laut Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 in die Kategorie K2-Material? Alle TNP, die weder K1- noch K3-Material sind Gülle, Magen- und Darminhalt Tiermaterial aus Abwässern von Schlachthöfen und Betrieben, die K2-Material verarbeiten oder sammeln (z. B. Siebreste, Abfall aus Sandfängern, Öl-Fettgemische, Schlämme) Erzeugnisse von Tieren mit Gehalten an bestimmten Rückständen von Tierarzenimitteln und Kontaminanten oberhalb der festgelegten Höchstwerte Tierisches Material aus Drittländern, das bei der Einfuhr den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen nicht entspricht (sofern es nicht unter Kategorie 1 fällt) Tiere oder Teile von Tieren, die anders als durch Schlachtung für den menschlichen Verzehr sterben (z. B. auf der Weide verendete Tiere, im Rahmen eines Tilgungsprogramms getötete Tiere, sofern sie nicht unter die Kategorie 1 fallen) Mischungen von K2- mit K3-Material
- Was fällt laut Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 in die Kategorie K3-Material? Schlachtkörperteile, die genusstauglich sind, aber aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind Als genussuntauglich eingestufte Schlachtkörperteile, die kein Infektionsrisiko für Mensch und Tier aufweisen Küchen- und Speiseabfälle (sofern nicht Kategorie 1) Blut von anderen Tieren als Wiederkäuern ehemalige Lebensmittel tierischer Herkunft, die aus kommerziellen Gründen oder wegen Herstellungs- oder Verpackungsmängeln nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind und keine gesundheitlichen Risiken bergen Rohmilch von Tieren ohne Infektionsrisiko Fische und andere Meerestiere, die auf offener See zur Herstellung von Fischmehl gefangen wurden Bei der Verarbeitung von Fisch für den menschlichen Verzehr anfallende frische Nebenprodukte Schalen, Brütereinebenprodukte und Knickeiernebenprodukte ohne Infektionsrisiko Knochen, Häute, Hufe, Hörner, Borsten, Federn, Wolle, Haare und Pelze von Tieren ohne Infektionsrisiko
- Einige grundlegende Vorschriften zu tierischen Nebenprodukten (TNP) nach Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 Risikoabhängige Kategorisierung als Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Verwendung Verpflichtung zur unverzüglichen Sammlung und Entsorgung Ausschluss von solchen Produkten aus der Futtermittelkette für landwirtschaftliche Nutztiere, die für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind Verbot der Rückführung in die Futtermittelkette derselbenTierart Verpflichtung zur Behandlung in zugelassenen und amtlich überwachten Betrieben
- Richtig oder Falsch? Sämtliche TSE-Tests durchführenden Labors (staatliche und private) müssen zugelassen und akkreditiert sein Richtig müssen jährlich an vom NRL organisierten Ringversuchen teilnehmen
- Welches ist das nationale Referenzlabor für TSE? Friedrich-Loeffler-Institut (FLI):>> muss das Resultat aller positiven Schnelltests bestätigen
- Was ist die ZDB und was sind ihr Inhalte? Zentrale Datenbank für die Identifizierung und Registrierung von Tieren (ZDB) enthält alle Identifikations- und Verbringungsdaten Daten über Bestandsveränderungen Daten zu den bei Tierkörperverwertungsanstalten eingegangenen Tierkörpern Ergebnisse von BSE-Tests Zweck: Epidemiologische Überwachung
- Richtig oder Falsch? Jedes über 48 Monate alte not- oder krankgeschlachtete oder verendete oder im Rahmen einer Epidemie getötete Rind muss auf BSE getestet werden. Richtig
- Richtig oder Falsch? In der EU sind seit dem 1. Januar 2013 bei gesund geschlachteten Tieren keine BSE-Tests mehr vorgeschrieben Richtig Ausnahme: Rumänien und Bulgarien!!
- Was ist SRM? Verordnung (EG) Nr. 999/2001 Anhang V SRM = Spezifiziertes Risiko Material → Teile des Schlachttierkörpers, die zur Vermeidung eines Infektionsrisikos nicht als Lebensmittel verwendet werden dürfen und gesondert zu entsorgen sind. Schädel, einschl. Hirn und Augen und das Rückenmark von > 12 Monate alten Rindern, Schafen und Ziegen Wirbelsäule einschl. der Spinalganglien von > 30 Monate alten Rindern Mandeln sowie der gesamte Darm mit Gekröse von Rindern jeden Alters Milz sowie Ileum (Hüftdarm) von Schafen und Ziegen jeden Alters Die Betreiber von Schlachthöfen und Zerlegungsbetrieben sind im Rahmen ihrer Eigenkontrollen verantwortlich für das Beseitigen, Sammeln und Einfärben von SRM. Dabei werden sie von den zuständigen Behörden der Kreise und Kommunen überwacht
- Richtig oder Falsch? Die Verfütterung von tierischen Proteinen an Wiederkäuer ist nicht verboten. Falsch nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 verboten "Verfütterungsverbot"
- Richtig oder Falsch? Die Verfütterung von ausgelassenem Wiederkäuerfett an Wiederkäuer ist verboten Richtig
- Wie wird das "Verfütterungsverbot" kontrolliert? In welcher VO ist das Verfütterungsverbot festgeschrieben? Nationales Kontrollprogramm Futtermittelsicherheit 2012-2016 = auf Bundesebene abgestimmter Rahmenplan zur ziel- und risikoorientiertenÜberwachung der Futtermittelsicherheit durch die Länder wird durch die Agrarministerkonferenz verabschiedet ist Teil des mehrjährigen nationalen Kontrollplans (MNKP) Vorgaben zur Kontrollfrequenz bei Hersteller-, Verarbeitungs-, Handels- und Transportbetrieben im Futtermittelsektor Festlegung von Mindestprobenzahlen für jedes Bundesland anhand der Futtermittelproduktion Länder entscheiden anhand einer Risikoanalyse über die zu beprobenden Betriebe und Futtermittel Betriebs- und Buchprüfungen (Prozesskontrolle) Produktkontrollen (Probenahme und Analyse) Verfütterungsverbot: Verordnung (EG) Nr. 999/2001 Art. 7 Abs. 1
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- Richtig oder Falsch? Zulassung von TNP-Anlagen und Betrieben ist Sache des Bundes Falsch Die Zulassung ist Sache der Landesbehörden Das BMEL veröffentlicht auf seiner Internetseite unter der Rubrik „Tiergesundheit“eine Liste aller zugelassenen Betriebe.
- Welche TNP-Anlagen und Betriebe sind zulassungspflichtig? Nach VO (EG) Nr. 1774/2002: Zwischenbehandlungsbetriebe Lagerbetriebe Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen Verarbeitungsbetriebe für Material der Kategorien 1 und 2 Fettverarbeitungsbetriebe für Material der Kategorien 2 und 3 Biogasanlagen und Kompostieranlagen
- Einstufungskriterien für die amtliche Überwachung Risikostufe des Produkts bisherige Überwachungsbefunde Verlässlichkeit des HACCP-Konzepts
- Auf welche Weise sollen die amtlichen Kontrollen von Betrieben durchgeführt werden? Stichprobenartig und Risikoorientiert (nach AVV-Rüb)
- Was ist ökologischer Landbau (im Hinblick auf den Hauptgedanken und seine Ziele)? Hauptgedanke:Nachhaltiges Wirtschaften im Einklang mit der Natur Ziele: möglichst geschlossener betrieblicher Nährstoffkreislauf Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit artgerechte Tierhaltung → Bodenschutz, Gewässerschutz, Artenschutz, Tierschutz
- Die wichtigsten Maßnahmen im ökologischen Landbau Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel, Einsatz von Nützlingen, mechanische Unkrautbekämpfung Verzicht auf mineralische Düngung, Einsatz von Mist, Kompost und Anbau Stickstoff sammelnder Pflanzen (Leguminosen) Pflege der Bodenfruchtbarkeit durch Humuswirtschaft abwechslungsreiche Fruchtfolgen Verzicht auf chemisch-synthetische Wachstumsregulatoren und Hormone begrenzter Viehbesatz Fütterung mit hofeigenem Futter, wenig Zukauf von Futtermitteln weitgehender Verzicht auf Antibiotika
- Rechtsgrundlage für den ökologischen Landbau in der EU VO (EG) Nr. 834/2007 über die ökologisch/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologisch/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der „EU-Öko-Verordnung“ Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 mit Einfuhrregelungen für ökologische Erzeugnisse aus Drittländern Richtlinien der Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen (IFOAM = International Federation of Organic Agriculture Movements)
- Nationale Rechtsgrundlage des ökologischen Landbaus „Öko-Landbaugesetz“: Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus „Öko-Kennzeichengesetz“: Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Kennzeichens für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus „Öko-Kennzeichenverordnung“: Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Öko-Kennzeichens
- Richtig oder Falsch? Stoffe, die nicht ausdrücklich in Positivlisten aufgeführt sind, dürfen im Ökolandbau nicht verwendet werden (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Zusatzstoffe) Richtig
- Richtig oder Falsch? Bei der Herstellung von Öko-LM dürfen grundsätzlich Zutaten aus der konventionellen Landwirtschaft genutzt werden Falsch, nur in Ausnahmefällen
- Wesentliche Inhalte des Ökolandbaus im Pflanzenbau Erhaltung und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit durch spezielle Bodenbearbeitung mehrjährige Fruchtfolgen Einsatz von ergänzenden Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln nur dann, wenn diese in Positivlisten aufgeführt sind grundsätzlich Verwendung von ökologisch erzeugtem Saat- und Pflanzgut
- Wesentliche Inhalte des ökologischen Landbaus in der Tierhaltung flächengebundene Tierhaltung grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung Fütterung mit ökologisch erzeugten Futtermitteln Erhaltung der Tiergesundheit durch Erhaltung der natürlichen Widerstandskraft höchstmögliche Verbrauchersicherheit durch regelmäßige Kontrollen und Herkunftsnachweis für ökologisch erzeugtes Fleisch
- Durch welche Einrichtung/en erfolgt die Kontrolle von Öko-Betrieben? durch private Kontrollstellen müssen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen werden (Öko-Zertifikat wird ausgestellt) werden von der zuständigen Landesbehörde überwacht und melden dieser Verstöße → die privaten Kontrollstellen müssen beim BLE einen Antrag auf Zulassung stellen
- Wie oft erfolgt die Kontrolle von Erzeugern, Verarbeitungsbetrieben und Importeuren ökologischer Erzeugnisse durch private Kontrollstellen? mindestens einmal pro Jahr Verfahrenskontrolle, Endproduktkontrolle + risikoorientierte Entnahme von Boden- und Pflanzenproben, Rückstandsanalysen
- An wenn werden Verstöße beim Anbau ökologischer Erzeugnisse gemeldet und durch wen? Von privaten Kontrollstellen an die zuständige Landesbehörde
- In wleche VO sind die Mindestanforderungen an die Kontrollen von Öko-Betrieben festgelegt? Verordnung (EG) Nr. 889/2008 Art.63-91 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (= EG-Öko-Basisverordnung)
- Welche Aufgaben erfüllt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nach der EU-Öko-Verordnung Zulassung der in Deutschland tätigen privaten Kontrollstellen und Erteilung der Codenummer (Artikel 27 Absatz 4) DE-000-Öko-Kontrollstelle. Dabei steht "DE" für Deutschland und "000" für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle. Entzug der Zulassung Erteilung von Genehmigungen für die Vermarktung von aus Drittländern eingeführten Öko-Erzeugnissen vorläufige Zulassung der Verwendung nichtökologischer Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs
- Ich möchte in meinem Öko-LM vorläufig eine nicht ökologische Zutat verwenden, weil sie nicht in ökologischer Form zu erhalten ist. Was ist zu tun? Antrag auf Zulassung der Verwendung beim BLE stellen
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