Personalwesen (Fach) / 5.2. 1+2 Personalverwaltung (Lektion)

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Personalwesen heute Personalverwaltung

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  • Bedeutungswandel Personalarbeit Zukunft wird wesentlich von der Qualität der MA bestimmt Faktor Arbeit verlangt Berücksichtigung humaner Aspekte gesellschaftliche Änderungsprozess erfordert stärke Fürsorge dem MA gegenüber
  • Kernfunktion Personalwesen Personal- rekrutierung auslese einstellung einsatz verwaltung entlohnung betreuung entlassung
  • Begriff Personalwesen Das Personalwesen umfasst sämtliche Entscheidungen, Maßnahmen und Handlungen, die auf Beschaffung, Erhalten u. Bereitstellung von Arbeitskräften gerichtet sind.
  • Konflikt Personalwesen Humane Leistungziele //Betriebliche Leistungsziele
  • Personalbetreuungsarbeiten (Verwalten) Personalakte Unterrichtung anderer Stellen Überwachung von Regelungen Überwachen von Vorschriften Erfassen der Vorschriften
  • Bereitstellen von Personalkennzahlen Personalkarteien (wesentliche Aufgaben, Fehlzeiten, Auszubildender, Jugendlicher, Weiterbildungskartei) Personalkennzahlen: Personalbestand Personalkosten Fluktuationsrate Lebensaltersaufbau Entwicklung Krankenstand Entstehung neuer Berufe etc.
  • Datenschutz alle Unterlagen unter Verschluss gehalten werden keine Unterlagen oder Informationen ausser Haus gegeben werden keine Fotokopien von Unterlagen angefertig werden Merkblatt über Datenschutz u. Datensicherung entwickelt werden u. die MA auf das Datengeheimnis verpflichtet werden
  • Arbeitsbewertung: Voraussetzung u. Ziele Voraussetzung: organisatorisch festgelegter Arbeitsplatz u. eine detaillierte Aufgabenbeschreibung. Ziel: anforderungsabhänige Lohndifferenzierung genauere Zuordnung der Mitarbeiter auf die Arbeitsplätze Verbesserung der Arbeitsplätze fundierte Arbeitsgestaltung
  • Methode Arbeitsbewertung: Reihung/Stufung Reihung: die Arbeitsplätze werden entsprechend der Schwierigkeit in eine Rangfolge gebracht Stufung: es werden Anforderungsklassen festgelegt, in die der Arbeitsplatz eingeordnet wird
  • Summarische Arbeitsbewertung Arbeitsschwierigkeit eines Arbeitsplatzes wird als ganze gesehen. Erfordert vom Arbeitsbewerter umfassende Kenntnisse aller Arbeitsplätze
  • analytische Arbeitsbewertung/Genfer Schema getrennte Bewertung der einzelnen Anforderungsarten eines Arbeitsplatzes Geistige Anforderungen Körperliche Anfoderungen Verantwortung Arbeitsbedingungen unterteilt in Können u. Belastung
  • Rangreihen Verfahren je Anforderungsart werden Rangreihen mit Gewichtungsfaktor gebildet. Durch Mulitplikation u. Addition ergeben sich ein Lohngefüge
  • Personalrekrutierung Intern/Vorteile Vorteile:  - ungenutzte Personalpotential kann genutzt werden- größere Zufriedenheit bei den MA- Senkung der Fluktationsrate- Risiko der Stellenbesetzung ist geringer- altere oder gesundheitlich angeschlagenen MA können einen Arbeitsplatz finden ,der Ihren Fähigkeiten entspricht
  • Personalrekrutierung Inter /Nachteile - Kettenreaktion in der Nachbesetzung- Vorgesetzte verlieren Vergleichma´ßstab zu aussen- Verärgerung oder Unzufriedenheit bei abgelehnten Bewerbern
  • Externe Personalrekrutierung/Stellenanzeige - Kontakt zwischen Betrieb u. externen Arbeitskräften- Information über Position im Betrieb//Werbung für den BetriebGestaltung der Anzeige:- auswahl des Mediums richtet sich nach Art der Stellenanzeige- Größe u. Bedeutung muss auch der Position u. Dotierung entsprechen- deutliche Anfoderungen/häufig Basis: Stellenbeschreibung- Termin zu dem die Stelle besetzt wird.
  • Arbeitsvertrag/Probezeit - nicht zwingend schriftlich erfoderlich, aber nach EU Recht eine einseitge Mitteilung vom AG an den AN innernhalb eines Monats zu senden. - die Probezeit darf 6 Monate nicht überschreiten
  • Einstellung von MA - Anwerbung-Einstellungsschreiben u. Arbeitsvertrag- Betriebliche Richtlinie für Vorgesetzte- Einführungsgespräch- Einführung am Arbeitsplatz- Einführungschrift- Pate- Merkzettel
  • Versetzung - Ausbildungsversetzung- Vesetzung aus betrieblicher Notwendigkeit (Versetzung in überlastete Stellen)- Rationalisierungsmaßnahmen- auf Wunsch des MA-Beförderung
  • Ausscheiden von Personal/Entlassung -Alter/Tod u. Invalidität- Kündigung (AG/AN) Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, sie bedarf grundsätzlich der Schriftform. Außer bei einer fristlosen Kündigung ist es nicht erfoderlich die Kündigung zu begründen. BR muss gehört werden- Kündigungsschutzgesetzt
  • Kündigung - betriebsbedingter Grund- personalbedingter Grund- verhaltensbedingte Kündigung- leistungsbedingte KündigungBeändigungskündigung muss:- eindeutig- einseitig- zugegangen sein.Klage : 3 Wochen nach Zugang muss der AN beim Arbeitsgericht Klage einreichen.Änderungskündigung: Änderung der Inhalte eines Arbeitsvertrages u. anbiete eine neues Arbeitsvertrages.