Recht (Fach) / 7. Kapitel (Lektion)
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Verwaltungsrecht
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- Verwaltungsübertretung rechtswirdriges Verhalten, das aufgrund von vw Gesetzen verboten ist ist mit Strafe bedroht und einer Verwaltungsbehörde zu Bestrafung vorgewiesen das Strafausmaß ist in den VW Materien Gesetzen festgelegt ...
- Voraussetzungen für vw Strafbarkeit? Rechtswidrigkeit Schuld Tatbildäßigkeit: Ist mit Strafe bedroht, subjektiver Vorausetzungsfähigkeiten: Zurechnungsfähig
- Strafarten? Geldstrafe Freiheitsstrafe Verfall von Gegenständen ---- Behörde kann von Strafe absehen bei gerinen Verschulden
- Strafverfahren Ablauf? geregelt im Verwaltungsstrafgesetz - Partei ist der Beschuldigte - Anspruch auf mündliches Vernehmen - Erledigung durch Bescheid
- Verjährungsfrist des Strafverfahrens? 6 Monaten ab Vollendung der Tat, wenn Behörde keine Verfolgungshandlung vorgenommen hat.
- Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortliche? nach außen berufende Person zuständig sie regelt die Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Verwantwortung dh persönlcihe Haftung mit Privatvermögen