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LMR (Fach) / LMR Pahne (Lektion)

Vorlesung Pahne WS15/16

Diese Lektion wurde von S7stkoch erstellt.

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  • Beispiel für eine vergleichende nährwertbezogene Angabe. Wann sind diese zulässig? "ethält so viel Vit.C wie zwei Zitronen" nur zulässig zwischen LM derselben Kategorie und unter Berücksichtigung einer Reihe von LM in dieser Kategorie Unterschied in der Menge und/oder Brennwert ist anzugeben und der Vergleich muss sich auf dieselbe Menge des LM beziehen
  • Richtig oder Falsch? Zugelassene nährwertbezogene Angaben müssen dem gesetzl. Wortlaut entsprechen, gesundheitsbezogene Angaben können vom Wortlaut abweichen. Richtig Umformulierung grundsätzlich möglich, vorausgesetzt Bedeutung des neuen Wortlautes aus VERBRAUCHERSICHT gleichbedeutend bzw. sinngleich Keine Verstärkung der Wirkaussage (z.B. fördert, stärkt, verbessert) Keine Verfälschung der Aussage (z.B. inhaltliche Erweiterungen, Ergänzungen) → Je näher an der ursprünglichen Formulierung, desto sicherer
  • Richtig oder Falsch? Ein Claim darf mit Bezug auf den Nährstoff gemacht werden für den er zugelassen ist und für das Produkt an sich Falsch nur mit Bezug auf den Nährstoff zulässig: Das Produkt enthält x. x unterstützt... nicht zulässig: Produkt y unterstützt...aufgrund des Gehalts an x
  • Unter welchen Bedinungen darf von dem genauen Wortlaut eines zugelassenen Claims abgewichen werden? bei gesundheitsbezogenen Angaben, wenn die Bedeutung des neuen Wortlautes aus VERBRAUCHERSICHT gleichbedeutend bzw. sinngleich Keine Verstärkung der Wirkaussage (z.B. fördert, stärkt, verbessert) Keine Verfälschung der Aussage (z.B. inhaltliche Erweiterungen, Ergänzungen)
  • Welche Quellen des LMR lassen sich unterscheiden? Nationales vs. Europäisches LMR Nationales LMR = Gesundheitsschutz, Täuschungsschutz, Verbraucherinfo Europ. LMR = Gesundheitsschutz, Täuschungsschutz, Verbraucherinfo + freier Warenverkehr LMR im engeren Sinn vs. LMR im weiteren Sinn im engeren Sinn = Regelungen über Zusammensetzung, Herstellung, Kennzeichnung (LFGB, DiätV, LMIV,...) im weiteren Sinn = Regelung anderer Aspekte wie Handelsklassen, Marktordnung, Steuern,...(Handelsklassen-Gesetz, Kaffeesteuer-Gesetz,...) verbindliches Recht vs. de jure unverbindlichem Recht (de facto aber wichtigen Niederlegungen und Äußerungen) verbindliches Recht = Gesetzte und Verordnungen (LFGB, LMIV, DiätV,...) je jure unverbindlich = Leitsätze, Richtlinien, Rechtsprechungen 
  • Wichtige Normen in denen Dinge zur Kennezichnung von LM geregelt sind Lebensmittel-KennzeichnungsVO / LMIVVerkehrsbezeichnung (z.B. Konfitüre extra), Angaben zum Hersteller/Inverkehrbringer, Zutatenverzeichnis, MHD, Mengenkennzeichnung (QUID = quantitative ingredients declaration, Gewichtsangabe in %) Allergieauslösende ZutatenLos-KennzeichnungsVOErzeugnisse mit gleichlautender Losangabe wurden unter praktisch gleichen Bedingungen hergestellt, Relevant für RückrufaktionenNährwertkennzeichnungsVO / LMIVGehalt an Eiweiß, KH, Fett; Brennwert, Big 8: + Zucker, ges. FS, Ballaststoffe, Salz/NatriumFertigpackungsVODefinition von Füllmengen/Nennfüllmenge; Abtropfgewicht, Standardisierung von FertigpackungenVO über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf LMZusätzlich: horizontale Vorschriften
  • Was sind die "Big 8" bei der Nährwertkennzeichnung und wo sind sie geregelt? LMIV  Brennwert Eiweiß KH Zucker Ballaststoffe Fett ges. FS Salz/Natrium
  • Für welche LM besteht eine Zulassungs-/Genehmigungs- oder Anzeigeerfordernis? Natürliches Mineralwasser - Amtliche Anerkennung Bestimmte diät. LM - Anzeigepflicht Neuartige LM - Genehmigung
  • Was steckt hinter dem Missbrauchsprinzip und dem Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt Missbrauchsprinzip = „alles ist erlaubt, sofern nicht ausdrücklich verboten“ z.B. § 11 LFGB Irreführungsverbot Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt = „alles ist verboten, sofern nicht ausdrücklich erlaubt“ z.B. Verwendung von Zusatzstoffen § 6 LFGB
  • Nenne Stoffe/Erzeugnisse für die a) Positivlisten b) Negativlisten existieren. Was ist der Unterschied? a) Zusatzstoffe (1333/2008) Vitamine- und Mineralstoffe (1925/2006) Aromen (1334/2008) nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (1924/2006) nur die Stoffe/Erzeugnisse auf dieser Liste dürfen zugesetzt werden, alle anderen sind verboten b) "andere Stoffe" nach 1925/2006 Active Principles (1334/2008) nur die Stoffe/Erzeugnisse auf dieser Liste dürfen nicht zugesetzt werden, alle anderen sind grundsätzlich erlaubt
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  • Was zeichnet diätetische LM aus? weisen gegenüber normalen LM besondere und unterscheidbare Merkmale auf (besondere Zusammensetzung oder Herstellung) sie sind für spezifische Bevölkerungsgruppen und nicht für die breite Bevölkerungsschichten bestimmt (Personen mit besonderem Bedarf) entsprechen den besonderen Ernährungsbedürfnissen der Personen, für die sie bestimmt sind
  • Hauptzielsetzung der DiätV Herstellung von Produktsicherheit Eignung angemessene Fachkreis- und Verbraucheronformation
  • Richtig oder falsch? Allgemeine lebensmittelrechtliche Vorschriften gelten nicht für diätetische LM Falsch alle weiteren allgemeinen LMR-Vorschriften gelten zusätzlich zu den Regelungen der DiätV (→ Unberührtheitsklausel)
  • Europäische Richtlinien und Verordnungen zu diätetischen LM Diät-Rahmenrichtlinie (RL 2009/39/EG; RL 89/398 + Änerungs-RL) Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung (RL 2006/141/EG) Getreide und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder (RL 2006/125/EG) Kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung (RL 96/8/EG) Bilanzierte Diäten - FSMP (RL 1999/21/EG) Glutenfreie LM (VO 41/2009/EG Stoffe, die LM , die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen (VO 953/2009/EG + RL 2001/15/EG) National nur die DiätV
  • Grundsätzliche Anforderungen an alle diätetischen LM gemäß DiätV Sicherheit und Eignung Erzeugnisse müssen sicher sein Erzeugnisse müssen sich für den angegebenen Ernährungszweck eignen Art und Menge der zugesetzten Stoffe müssen den bes. Ernährungserfordernissen entsprechen (BVL: Beleg durch Vorlage wiss. Arbeiten/Daten) Herstellung bilanzierter Diäten hat auf vernünftigen medizinischen und diätetischen Grundsätzen zu beruhen Fertigpackungen (Fertig-)Verpackungszwang → keine lose Ware Ausnahmen: Verzehr an Ort und Stelle, diät. Fleischerzeugnisse und Käse. frische Backwaren für Diabetiker
  • Unter welchen Voraussetzungen sind diätetische LM für eine besondere Ernährung bestimmt? wenn sie besonderen Ernährungserfordernissen best. Verbraucher entsprechen (Säuglinge,...) sich für den angegebenen Ernährungszweck eignen sich aufgrund ihrer besonderen Zusammensetzung oder ihrer Herstellung deutlich von den LM des normalen Verzehrs unterscheiden
  • Richtig oder Falsch? Diätetische LM sind LM die für eine besondere Ernährung bestimmt sind Richtig
  • Beispiele für diät. LM (nach Anlage 8 der DiätV) DiätV Anlage 8 (= Diät. LM "per Definition): Säuglingsanfangsnahrung + Folgenahrung LM für Säuglinge und Kleinkinder LM zur Gewichtsüberwachung Bilanzierte Diäten Natriumarm Glutenfrei intensive Muskelanstrengung (Sportler)
  • 3 Kategorien diätetischer LM 1) Diätetische LM "per Definition" Produkte nach Anlage 8 der DiätV kein Anzeige-/Notifizierungsverfahren Bsp.: Natriumarm, glutenfrei,... 2) Diätetische LM "sui generis" mit Anzeige aber ohne Prüfauftrag Produkte nach §4a der DiätV = bilanzierte Diäten und Säuglingsanfangsnahrung (sind alleiniges Nahrungsmittel für die Zielgruppe und daher hat der Staat ein Interesse daran zu sehen welche Produkte aus dem Markt sind → Anzeigepflicht beim BVL für das Monitoring) 3) Diätetische LM "sui generis" mit Anzeige und Prüfauftrag Produkte, die nicht in Anlage 8 der DiätV aufgeführt sind
  • Für welche diät- LM besteht eine Anzeigepflicht, aber keine Prüfpflicht Bilanzierte Diäten Säuglingsanfangsnahung → Anzeige beim BVL spätestent beim 1. Inverkehrbringen druch Vorlage eines Etiketts aus Gründen des Monitorings BVL verteilt die Meldung an BMELV und die oberste Landebehörde für LM-Überwachung
  • Welche diät. LM müssen angezeigt und geprüft werden (Anzeige mit Prüfauftrag)? Diät. LM die nicht zu einer der in Anlage 8 der DiätV aufgeführten Gruppen gehören wer ein solches LM in Verkehr bringen will hat dies spätestens beim 1. Inverkehrbringen beim BVL anzuzeigen. Das BVL prüft, ob es den Anforderungen entspricht und unterrichtet die Behörden über das Prüfergebnis
  • Was ist mit der "Betriebsstättengenehmigung" in §11 der DiätV geregelt? Hersteller von jodiertem Kochsalzersatz, diät. LM mit Zusatz von Jodverbindungen oder bilanzierter Diäten bedarf der Genehmigung (→ sachgemäße Herstellung, Dosierung und Durchmischung) Vertrieb bedarf keiner Genehmigung Genehmigung ist betriebsstättenbezogen Geprüft wird Sachkunde und Zuverlässigkeit der Leitung (→ abgeschlossene Ausbildung als Apotheker, LM-Chemiker,...)
  • Richtig oder Falsch? Auf diät. LM sind krankheitsbezogene Aussagen entgegen der ClaimV zulässig Falsch, nur in bestimmten Fällen (§3, 21 DiätV) → Unberührtheitsklausel
  • Richtig oder Falsch? Der Begriff diätetisch/Diät darf nur in Verbindung mit diöt. LM Bestandteil von Marken- oder Firmennamen sein Richtig Ausnahme: vorgefertigte Krnakenhauskost
  • Was umfasst die allgemeine Kennzeichung von diät. LM (§ 19 DiätV)? Bei diät. LM sind anzugeben: die zu der Bezeichnung gehörenden besonderen ernährungsbezogenen Eigenschaften oder der besondere Ernährungszweck die Besonderheiten in der qualitativen und quantitativen Zusammensetzung oder der besondere Herstellungsprozess der durchschnittl. Gehalt an verwertbaren KH, Fetten, Eiweißstoffen nicht bei einem Gehalt < % bei Portionspackungen zusätzlich je Portion physiologischer Brennwert mit den Worten "...kj (kcal)" bei nicht verzehsfertigen Erzeugnissen zusätzlich für das verzehrsfertig zubereitete Erzeugnis bei < 50 kj/100g kann Hinweis "Brennwert unter 50 kj in 100 g" erfolgen bei Portionspackungen zusätzlich je Portion bei Zusatz von (jodiertem) Kochsalzersatz: "mit (jodiertem) Kochsalzersatz"
  • Welche "LM" fallen unter LM für besondere medizinische Zwecke (FSMP)? Bilanzierte Diäten Ergänzende bilanzierte Diäten (EbD) Sondennahrung Trinknahrung (= ONS - Oral Nutritional Supplements) NICHT: Astronautennahrung und Elementardiäten = Eiweißhydrolysate)
  • Was ist der Unterschied zwischen vollbilanzierten und teilbilanzierten Diäten? Vollbilanziert: zur alleinigen Ernährung geeignet Teilbilanziert: nicht zur alleinigen Ernährung geeignet festgelegt wird dies über Mindest- und Höchstmengen an Mikronährstoffen (Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente)
  • Was sind bilanzierte Diäten? auf besondere Weise verarbeitet/formuliert, um krankheitsbedingte Ernährungserfordernisse zu erfüllen dienen der diätetischen Behandlung von Patienten sind unter ärztlicher Aufsicht anzuwenden werden durch Angehörige der medizinischen Fachkreise empfohlen/verordnet → diät- LM für besondere medizinische Zwecke! → LM zur Behandlung von Beschwerden, Krankheiten oder Störungen
  • Zweckbestimmung von bilanzierten Diäten BiD dienen der ausschließlichen oder teilweisen Ernährung von PATIENTEN mit einem Nährstoffbedarf aufgrund von Verwertungsstörungen....oder einem sonstigen medizinisch bedingten Nährstoffbedarf, für deren diätetische Behandlung... eine Modifizierung der normalen Ernährung andere LM für eine besondere Ernährung eine Kombination aus beiden nicht ausreichen
  • Verkehrbezeichnung für bilanzierte Diäten "(Ergänzende) Bilanzierte Diät zur diätetischen Behandllung von..."
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  • Beispiele für bilanzierte Diäten Enterale Sonden- und Trinknahrung Spezielle Säuglingsnahrung (z.B. bei Kuhmilchallergie) Nahrung für angeborene Stoffwechselstörungen (z.B. Phenylketonurie)
  • Abgrenzung NEM und EbD Konsument: Verbraucher vs. "Patiente" Zustand: (noch) gesund vs. (schon) krank Zweckbestimmung: Ergänzung der normalen Ernährung vs. diätetische Behandlung Darreichungsform: dosiert, Nährstoffkonzentrate vs. "bilanziert" gesundheitsbezogene Angaben: zulässig vs. Angabe einer Krankheit/Störung/Beschwerde obligatorisch Zusammensetzung: keine AS vs. AS Wissenschaftlicher Nachweis: prinzipiell nicht erforderlich vs. Nährstoffe: nutzbringend ClaimsV -Unberührtheitsklausel-: läuft ins Leere vs. stellt zweckdienliche Angaben für einen bestimmungsgemäßen und sicheren Gebrauch frei
  • Unterschied zwischen Säuglingsanfangsmilch PRE und Säuglingsanfangsmilch 1 (DiätV)? PRE → ausschließlich Laktose als KH-Quelle Fütterungesweise: nach Verlange 1 → Laktose + Stärke und weitere KH Fütterungsweise: kontrollierte Trinkmenge
  • Unterschied zwischen Säuglingsanfangsnahrung und Folgenmahrung (DiätV)? Säuglingsanfangsnahrung = Muttermilchersatz ab Geburt → alleinige Ernährung weniger Eiweiß, Stärke, Calcium, Eisen Folgenahrung = Kuhmilchersatz ab dem 4. Monat → Beikost mehr Eiweiß, Stärke, Calcium, Eisen → sättigender und sämiger
  • Richtig oder Falsch? Hypoallergene Nahrung ist geeignet für Kinder mit Allergierisiko und zur Behandlung einer bestehenden Allergie Falsch geeignet für Kinder mit Allergierisiko, aber nicht zur Behandlung einer bestehenden Allergie Körpereigene Rezeptoren erkennen das zuvor gespaltene Milcheiweiß nicht, sodass das Risiko auf eine allergische Reaktion auf die Nahrung vermindert wird
  • Was sind Formuladiäten? diätetische LM für eine kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung zur Verwendung Tagesration Ersatz einer oder mehrerer Mahlzeiten
  • Wo sind allgemein die Mindest- und Höchstmengen, also die Zusammensetzung von diät- LM geregelt? In den Anlagen der DiätV Bsp. Anlage 6 - Mindest-/Höchmengen, Bedarfsanpassungen für BiD
  • Wobei handelt es sich um die sogenannten §4a-Produkte der DiätV? Diätetische LM "sui generis" 1) mit Anzeige, ohne Prüfauftrag bilanzierte Diäten Säuglingsanfangsnahrung 2) mit Anzeige und Prüfauftrag Produkte, die nicht in Anlage 8 der DiätV aufgeführt sind
  • Big 4-Kennzeichnung bei diätetischen LM umfasst... Fette KH Eiweiß Brennwert
  • Was ist Zöliakie? Autoimmunstörung ausgelöst durch den Verzehr von Gluten (Enteropathie)
  • Wieviel Gluten darf ein als "glutenfrei" gekennzeichnetes Prokukt enthalten? Wo ist das geregelt? VO (EG) Nr. 41/2009 zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind "glutenfrei" = max. 20 mg/kg
  • Wieviel Gluten darf ein als "sehr geringer Glutengehalt" gekennzeichnetes Prokukt enthalten? Wo ist das geregelt? VO (EG) 41/2009 zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind "sehr geringer Glutengehalt" = max. 100 mg/kg (nur bei diät. LM speziell für Zöliakie)
  • Richtig oder Falsch? Ein normales LM mit einem Glutengehalt < 20 ppm, das von Natur aus kein Gluten enhält, darf als "glutenfrei" gekennzeichnet werden Richtig, ab 20.07.2016 (neue Rechtslage) nach VO (EU) 828/2014 Kennzeichung "sehr geringer Glutengehalt" und "speziell für Menschen mit Glutenunverträglichkeit formuliert" darf wiederum nur auf Spezial-LM stehen
  • 5 Kennzeichnungsoptionen für glutenfrei/-arme LM ab 20.07.2016 nach VO (EU) 828/2014 1. "glutenfrei" 2. "geeignet für Menschen mit Glutenunverträglichkeit" 3. "geeignet für Menschen mit Zöliakie" auf normalen, von Natur aus glutenfreien LM (max. 20 ppm) auf glutenfreien Spezial-LM, die in spezieller Weise hergestellt/zubereitet wurden um den Glutengehalt zu reduzieren (max. 20 ppm) auf Spezial-LM mit einem sehr geringen Glutengehalt (max. 100 ppm) 4. "sehr geringer Glutengehalt" bei Spezial-LM mit sehr geringem Glutengehalt (max. 100 ppm) 5. "speziell für Menschen mit Glutenunverträglichkeit formuliert" ausschließlich Spezial-LM die glutenfrei (max. 20 ppm) sind oder einen sehr geringen Gehalt an Gluten haben (max. 100 ppm)
  • Welche Angaben zum Glutengehalt sind zukünftig nur noch für Spezial-LM zulässig? "sehr geringer Glutengehalt" "speziell für Menschen mit Glutenunverträglichkeit formuliert"
  • Richtig oder Falsch? Angaben zur Anwesenheit von Gluten auf Säulgingsanfangsnahrung und Folgenahrung sollen zukünftig untersagt sein Richtig zukünftig lt. VO (EU) 828/2014, weil die RL 2006/141/EG die Verwendung von glutenhaltigen Zutaten bei der Herstellung untersagt
  • Was ist eine Broteinheit nach §20 der DiätV? LM-Menge, die einer Broteinheit entspricht Menge eines Nahrungsmittels, die 12 g Kohlenhydrate enthält
  • Erläutere die Revision des Diätrechts auf europäischer Ebene Altes (bisheriges) Recht:  RL (EG) 89/398 RL (EG) 2009/39 (Diätrahmen-Richtlinie)über Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind RL (EG) 1999/21 Neues (zukünfitges) Recht: VO (EU) 609/2013 über LM für spezielle Verbrauchergruppen (FSG)  gültig ab: 20. Juli 2016 Ziel: die Rahmenvorschriften der Richtlinie 2009/39/EG abzulösen und durch Vorschriften für spezielle Verbrauchergruppen zu ersetzen. nur noch spezifische Bestimmungen für eine begrenzte Zahl von Lebensmittelkategorien, die für bestimmte Verbraucherinnen und Verbraucher als unverzichtbar angesehen werden. Lebensmittel, die aktuell noch unter das Diätrecht, nicht aber in den Geltungsbereich der neuen Verordnung fallen, werden künftig als "normale" Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs betrachtet und unterliegen somit den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen
  • Beispiel für ein/e Lebensmittel/Zutat, die a) „ein GVO ist“, b) „aus GVO hergestellt“ ist, c) „mit GVO hergestellt“ ist! a) Sojabohne/Lachs b) Tofubratling c) Milch von Kühen die mit GVO gefüttert wurden a und b sind kennzeichnungspflichtig
  • Unterschied zwischen einem Präsentationsarzneimittel und einem Funktionsarzneimittel Funktionsarzneimittel = Arzneimittel nach Funktion besitzen eine pharmakologische, immunologische, metabolische Wirkungsweise und bedarf der Zulassung Präsentationsarzneimittel = Arzneimittel nach Bezeichnung besitzen keine pharmakologische, immunologische, metabolische Wirkungsweise, sind aber so aufgemacht/bezeichnet als wäre das der Fall. Sie sind unzulässig und werden bei Entdeckung sofort aus dem Verkehr gezogen.