Rechtsterminologie (Fach) / Privatrecht/Allgemein (Lektion)

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  • Negotium claudicans Hinkender Vertrag Ein Vertrag mit dem sich eine minderjährige/unmündige Person verpflichtet, bedarf es in der Regel der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertretersm bisweilen sogar die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Bis zur Erteilung der Zustimmung ist der Vertrag schwebend, unwirksam, hinkend
  • Negotium inter vivos Rechtsgeschäft unter Lebenden, Zb Ein Kaufvertrag im Unterschied: Rechtsgeschäfte von Todes wegen/ Testament
  • Contractus Vertrag. Ausdruck der Privatautonomie also freien Willensgestaltung
  • Kontrahent Der einen Vertrag abschließende, der Vertragspartner , auch Gegner
  • Kontrahieren einen Vertrag schließen
  • Kontrahierungszwang Gesetzliche Bestimmung, aufgrund derer der Anbieter bestimmter Leistungen gezwungen ist mit jedem (zahlungsfähigen) Interessierten einen Vertrag über diese Leistung zu schließen
  • Animus obligandi Verpflichtungswille
  • Akzessorisch HinzutretendBedeutung: unselbstständig, abhängig Abhängigkeit des Bestehens eines Rechts vom Bestehen des anderen Rechts (Pfandrecht) 
  • Pacta sunt servanda Verträge sind einzuhalten. (aus kanonischem Recht) Grundsatz der Vertragstreue
  • Potestativbedingung Wollensbedingung. Auch Voluntativbedingung genannt. Eine Bedingung, deren Eintritt nicht bloss von extrernen Umständen, sondern wesentlich von Willensentscheidung einer Person abhängt. 
  • Suspensivbedingung Aufschiebende Bedingung Ein zukünftiges ungewisses Ereignis, von dem der Eintritt von Rechtswirkungen abhängig ist. Wenn ein Recht aufschiebend bedingt ist, wird es erst durch den Bedingungseintritt wirksam. Im Unterschied (RESOLUTIONSBEDINGUNG) 
  • Resolutivbedingung Auflösende Bedingung Ein zukünftiges ungewisses Ereignis, dessen Eintritt ein bestimmtes Recht bzw Rechtsverhältnis zum Erlöschen bringt.  Im Unterschied: Suspensivbedingung
  • Impossibillium nulla est obligatio Eine Verpflichtung hinsichtlich etwas Unmöglichem ist ungültig.  Unmögliches kann nicht Gegenstand einer wirksamen Verpflichtung sein Dieser Satz bezieht sich in der Regel auf die anfängliche, objektive Unmöglichkeit einer Leistung.
  • Error causam dans Wörtlich: Irrtum, welcher einen Rechtsgrund gibt. Damit bezeichnet man den sog. wesentlichen Irrtum, das  ist ein Irrtum, ohne den ein bestimmtes Rechtsgeschäft nicht zustandegekommen wäre
  • Kausale Tradition Eine Kausa- Der Titel- Rechtsgrund und Modus bracht man um Eigentum zu überlassen
  • Numerus clausus Typenzwang
  • Synallagma Austauschverhältnis .- do ut es- ich gebe damit du gibst (KAUFVERTRAG)
  • Falsa demonstratio non nocet Eine unrichtige Bezeichnung schadet nicht Irrt sich eine Partei nur in der Bezeichnung, so kommt das Geschäft nichtsdestoweniger mit dem Inhalt zustande, den beide Parteien beabsichtigt haben. Auch bei einem Testament ist eine blosse erweistliche Fehlbezeichnung eines Gegenstandes durch den Erblasser unbeachtlich, gilt das Gewollte
  • Furiosus Geisteskranker
  • Furiosi voluntas nulla est Der Wille eines Geisteskranken ist nichtig. Ein Gesiteskranker ist unfähig, einen rechtserheblichen Willen zu bilden
  • Lucidum intervallum Lichter Moment, lichter Augenblick, Hat ein Geisteskranker lucida itervalla, so kommt ihm während dieser PPhase auch Handlungsfähigkeit dh  Delikts und Geschäftsfähigkeit zu.  Besachwalterte Personen bleiben allerdings nach ö Recht kraft gesetzlicher Regelungen im Rahmen ihrer Besachwalterung selbst in solchen Lichten Momenten geschäftsunfähig 
  • Locus regit actum Der Ort bestimmt das Geschehen (das Rechtsgeschäft)  Die einzuhaltende Form des Rechtsgeschäftes richtet sich nach dem Recht des Errichtungsortes (der Urkunde) Bei Rechtsgeschäften wird vermutet, dass die Parteien das Recht des Abschlussortes zugrunde gelegt haben, sofern nicht besondere Umstände auf einen anderen Parteiwillen hindeuten
  • Lex loci contractus Das Gesetz, welches am Ort des Vertragabschlusses gilt
  • Lex rei sitae Das Recht der geltenden Sache. Grundsatz, wonach zivilrechtlich im Allgemeinen das Gesetz des Ortes massgeblich ist, in welchem die steritverfangene Sache liegt
  • Cessio/ Zession Forderungsübertragung
  • Zedent Alstgläubiger.. der die Forderung Übertragende
  • Zessionar Neugläubiger .. der die Forderung Übernehmende
  • Debitor cessus Der Schuldner der zedierte Forderung
  • Cessionarium utitur iure cedentis Der Zessionar / der Neugläubige macht das Recht des Zedenten geltend
  • Commodum/Stellvertretendes Commodum Vorteil, Nutzen,  Ein Nutzen, der an die Stelle einer unmöglich gewordenen Leistung tritt. ( Verischerungsleistungen für das abgebrannte Haus)
  • Commodum eius esse debet, cuius periculum est Der Vorteil soll demjenigen zufallen, der das Risiko für den zufälligen Untergang trägt. Demjenigen der das Risiko des Untergangs einer Sache trägtm soll auch ein allfälliger Vorteil zukommen, der aus diesem Untergang erwächst (stellvertretende C,)
  • Casus sentit dominus Der Zufällige Untergang der Sache schadet dem Eigentümer