Rechtsterminologie (Fach) / Strafrecht (Lektion)

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2. Klausur

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  • Extraneus Aussenstehende Person/ Externer/ Mrz: Extranei im Strafrecht: eine Person die eine vom Sonderdelikt vorausgesetzte Eigenschaft nicht erfüllt. 
  • Komplize der in eine Straftat Mitverwickelte, Mittäter 
  • Prävention Vorbeugung/ Verhinderung künftiger Straftaten durch entsprechende strafbedrohende Massnahmen 
  • Spezialprävention Umfasst alle Massnahmen, die bei einem bestimmten Deliquenten in Betracht kommen, um ihn individuell von einem Rückfall in deliktisches Verhalten zu bewahren Sie is eine im Strafrecht anerkannten Rechtszwecke.  --> Bewahrung Begehung vor allem erneuter Straftaten.  Versuch, künftige Straftaten eines Straffälligen durch bestimmte Maßnahmen (z. B. Resozialisation) zu verhüten
  • Generalprävention Vorbeugung im Interesse der Allgemeinheit Bemessung der Strafe mit Rücksicht auf ihre Abschreckungswirkung hinsichtlich der Allgemeinheit.
  • Repressiv unterdrückend, hindernd 
  • ex officio von Amts wegen
  • Offizialdelikt Delikte, für deren Verfolgung nur der Staatsanwalt zuständig ist (also NICHT die durch die strafbare Handlung verletzte Person)  ZB: Diebstahl, Betrug, Raub, Mord
  • Defraudation Veruntreuung, Betrug
  • nullim crimen sine lege scripta, certa, praevia Kein Verbrechen ohne geschriebenes GesetzGrundsatz des KriminalrechtsEin kriminalrechtliches Delikt setzt ein geschriebenes Gesetz als Rechtsquelle voraus, es kann nicht auf einer gewohnheitsrechtlichen Rechtsquelle beruhen
  • Offizialmaxime OffizialprinzipGrundsatz der Amtswegigkeit ( ZB Einletung des Verfahrens von Amts wegen. ohne Antrag einer ParteiIm Unterschied zum DispositionsprinzipIm Strafprozess:   Grundsatz der amtswegigen Verfolgung von Straftaten ohne Rücksicht darauf, ob die Verfolgung vom Verletzten begehrt wird. 
  • Offizialverteidiger Von Amts wegen bestellter Verteidiger In bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Fällen beigestellt Im Unterschied zu dem vom Angeklagten selbst ausgewälten Wahlverteidiger 
  • Putativ Vermeintlich, irrig
  • Putativdelikt Eine Handlung, die vom Handelnden irrigerweise als strafbar angesehen wird
  • Notwehrprovokation Handlung, doe einen anderen zu einem Angriff herausfordert, gegen den dann Notwehr geübt wird. Bei der Absichtsprovokation wird der Angriff des anderen sogar mit Absicht hervorgerufen, um danach Notwerh üben zu können.
  • Suspekt Verdächtig
  • Talion Spiegelbildliche Vergeltung "Aug um Aug"
  • Vim vi repellere licet Wörtlich: es ist erlaubt, Gewalt mit Gewalt zurückzuschlagen Bedeutung: das Prinzip legitimer Selbsthilfe zur Abwehr eines gewaltsamen Angriffs. Auf diesem Prinzip beruht auch das Institut der Notwehr
  • Coaction non est imputabilis Zwang ist nicht zurechenbar
  • Vis absoluta Wörtlich: absolute Gewalt Bedeutung: unüberwindbare, unwiederstehliche Gewalt zB wenn A dem wiederstrebenden B die Hand führt und ihn dadurch zum Abdrücken der Pistole zwingt.
  • Vis compulsiva Wörtlich: drängende GewaltBedeutung; Gewalt gegen den Willen, psychischer Zwang ZB A schüchtert B so lange ein ein bis ihn B zum Erben einsetzt.
  • Vis cui resisti non potest Wörtlich: Gewalt, gegen die Wiederstand nicht geleistet werden kann. Bedeutung: höhere Gewalt- vis maior 
  • Abortus Schwangerschaftsunterbrechung, Abtreibung
  • Verbalinjurie Beleidigung durch Worte
  • Verbalinjurie Beleidigung durch Worte
  • Realinjurie Tätliche Beleidigung
  • Inzest Blutschande Verbotene sexuelle Beziehungen zwischen nächsten Verwandten
  • Legalitätsprinzip Bindung der Vollziehung an die Gesetze Verfassungsprinzip: Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden. 
  • Nulla Poena sine lege Keine Strafe ohne Gesetz Grundsatz des Kriminalrechts: Eine Strafe darf nur dann verhängt werden, wenn ein bereits zur Tatzeit bestehendes Gesetz ihr Verhalten strafbar macht. siehe auch: Rückwirkungsverbot, Analogieverbot 
  • Accusatio, Akkusation Beschuldigung, Anklage
  • Akkusationsprinzip Darunter versteht man den Anklagegrundsatz im Strafproess, wonach ein Strafverfahren nur aufgrund einer Anklage/ idR des Staatsanwalts eingeleitet werden kann., 
  • Nemo tenetur se ipsum accusare Wörtlich: Niemand ist dazu gezwungen, sich selbst anzuklagen Der Beschuldigte kann nicht gezwungen werden, auszusagen, er ist nicht verpflichtet, bei der Wahrheitsermittlung mitzuwirken
  • Opportunitätsprinzip Grundsatz der Zwecksmässigkeit Im StrafR erfolgt in manchen Fällen die Strafverfolgung blos nach Ermessen der Anklagebehörde; Einschränkung des Legalitätsprinzipes  Das Opportunitätsprinzip beschreibt das Handeln einer Ordnungsbehörde im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung. Die Ordnungsbehörde kann, muss aber nicht eingreifen. Hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • Kaptativfrage Fangfrage, verfängliche Art der Fragestellung. Fragen in denen eine vom Beschuldigten nicht zugestandene Tatsache als bereits zugestanden vorausgesetzt wird.
  • Suggestivfrage Beeinflussende Frage Wenn sie durch die Art, in der sie gestellt wird zu einer bestimmten Antwort drängt. Suggestivfragen dürfen nur dann ausnahmsweise gestellt werden wenn dies zum Verständnis des Zusammehangs erforderlich ist
  • Absorbieren/Absorbtion/ Absorptionsprinzip Aufsagen Das Absorptionsprinzip im StrafR besagt, dass der Täter sofern er mehrere Delikte begangen hat, ALLEIN nach jedem Delikt zu bestrafen isr, welches die höchste Strafdrohung nach sich zieht. Die übrigen Straftaten sind als erschwerende Umstände in Betracht zu ziehen.
  • Asperation/ Asperationsprinzip Verschärfung Unter Asperationsprinzip versteht man im StrafR dass bei Begehung mehrerer Delikte durch eine Person bei der Strafzumessung die höchste für ein einzelnes Delikt vorgesehene Strafe noch erhöht wird.  (IM UNTERSCHIED ZUM ABSORPTIONSPRINZIP)
  • Kumulationsprinzip Im StrafR : Wenn der Täter in Realkonkurrenz mehrere Straftaten begangen hat die in einem Urteil behandelt behandelt werden, so erfolgt die Ausmessung jeder einzelnen Strafe gesondert gemäss jeweiligem Strafrahmen Das Kumulationsprinzip ist ein Rechtsbegriff aus der strafrechtlichen Konkurrenzlehre. Es besagt, dass bei Begehung mehrerer Taten die einzelnen Strafen addiert (kumuliert) werden (tot poenae quot delicta), was im Einzelfall zu sehr hohen Gesamtsanktionen führen kann.
  • Kollusion Wörtlich: Das Zusammenspiel Sittenwidriges Zusammenwirken zum Nachteil eines Anderen, insb sittenwidriges Zusammwirken zwischen Vertreter und Drittem zum Nachteil des Vertretennen.  Kollusionsgefahr= Verabredungsgefahr, Verdunkelungsgefahr
  • Verdikt Wahrspruch; Urteil
  • Moniturverfahren Berechtigungsverfahren Verfahren in dem der Schwurgerichtshof den Geschworenen die Verbesserung des Wahrspruchs aufträgt
  • Abolition Aufhebung Meist im Sinn von Niederschalgung eines bereits anhängigen gerichtlichen Strafverfahrens durch einen Verwaltungsakt (des Bundespräsidenten). Es handelt sich um Aussetzung der  Verfolgung in einem Einzelfall im Unterschied zur Amnestie, welche durch einen Akt des Gesetzgebers für bestimmte Tätergruppen geschieht. 
  • Amnestie Aus dem Griechischen wörtlich: das Vergessen Vergebung begangenen Unrechts, meist im Sinn von :: vorzeitige Haftenentlassung Verurteilter
  • Adhäsionsverfahren Im StrafR: Macht der durch eine strafbare Handlung in seinen Rechten verletzte Privatbeteiligte seine zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Täter gelted, so kann das Strafgericht im Strafurteil auch über die privatrechtlichen Ansprücje des Privatbeteiligten entscheiden
  • Denuntiatio/ denunzieren Vernaderung
  • Ultima ratio Letzte, äusserste Massnahme
  • Tribunal Gericht
  • Inquisitionsprinzip Personalunion von Ankläger und Richter
  • Prophylaxe vorbeugende Massnahme
  • Poena Strafe, Busse Unter Pönale versteht man heute eine Vertragsstrafe, die ist ein von den Vertragsparteien vereinbarter Schadenersatz für Vertragsverletzungen, hauptsächlich für Leistungsverzug