Strafrecht (Fach) / Anstiftung und Beihilfe (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 8 Karteikarten

Bestimmen des Tatentschlusses

Diese Lektion wurde von MisterM erstellt.

Lektion lernen

  • ominondo facturus Der bereits zur fest Tat entschlossene. Kann nicht mehr angestiftet werden.
  • Umstiftung Zu einer bestimmten Tat Entschlossener wird zur Begehung einer anderen Tat umgestimmt.
  • Aufstiftung h.M. --> Täter ist zur Begehung des Grunddelikts entschlossen und wird dann zur Begehung einer Qualifikation angestiftet. dagegen: Gedanke des ominando facturus
  • Abstiftung umgekehrter Fall der Aufstiftung Täter wird von der Begehung der Qualifikation abgeraten und zur Begehung des Grunddelikts gebracht.
  • Hilfeleistung jede Förderung der Haupttat durch Rat oder Tat
  • physische Hilfeleistung jede Mitwirkung am äußeren Tatgeschehen ohne Tatherrschaft Bereitstellen von Tatmitteln sonstige körperliche Unterstützung
  • psychische Beihilfe kognitive: Informationen, die die Tat erleichtern oder ermöglichen voluntative: Bestärkung des Tatentschlusses
  • neutrale Beihilfe alltägliches o. berufstypisches Verhalten, wie z.B. Verkauf eines Küchenmessers zu klären auf subjektiver Tatbestandsebene