Strafrecht (Fach) / Anstiftung und Beihilfe (Lektion)
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Bestimmen des Tatentschlusses
Diese Lektion wurde von MisterM erstellt.
- ominondo facturus Der bereits zur fest Tat entschlossene. Kann nicht mehr angestiftet werden.
- Umstiftung Zu einer bestimmten Tat Entschlossener wird zur Begehung einer anderen Tat umgestimmt.
- Aufstiftung h.M. --> Täter ist zur Begehung des Grunddelikts entschlossen und wird dann zur Begehung einer Qualifikation angestiftet. dagegen: Gedanke des ominando facturus
- Abstiftung umgekehrter Fall der Aufstiftung Täter wird von der Begehung der Qualifikation abgeraten und zur Begehung des Grunddelikts gebracht.
- Hilfeleistung jede Förderung der Haupttat durch Rat oder Tat
- physische Hilfeleistung jede Mitwirkung am äußeren Tatgeschehen ohne Tatherrschaft Bereitstellen von Tatmitteln sonstige körperliche Unterstützung
- psychische Beihilfe kognitive: Informationen, die die Tat erleichtern oder ermöglichen voluntative: Bestärkung des Tatentschlusses
- neutrale Beihilfe alltägliches o. berufstypisches Verhalten, wie z.B. Verkauf eines Küchenmessers zu klären auf subjektiver Tatbestandsebene