Pädagogik (Fach) / Bundeskanzleramt (Lektion)

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Schulorganisationsgesetz §1-3

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  • Um welche Art von Gesetz handelt es sich beim SchOG? Das Schulorganisationsgesetz ist ein Bundesgesetz. (Ein Bundesgesetz ist eine vom Parlament - nach dem dafür in der Bundesverfassung vorgesehenen Verfahren - beschlossene Rechtsnorm )
  • Für welche Schulen gilt das SchOG? Für die allgemeinbildenden  und berufsbildenden Pflichtschulen, mittlere Schulen und höhere Schulen sowie für die höheren Anstalten der Lehrerbildung und der Erzieherbildung. Ausgenommen von Geltungsbereich sind die land- und forstwirtschaftlichen Schulen.
  • Welche Werte werden in § 2 des SchOG genannt? sittlich, religiöse und soziale Werte sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen
  • Welche Eigenschaften soll die Schule in jungen Menschen hervorbringen bzw. verstärken? gesund, arbeitstüchtig, pflichttreu und verantwortungsbewusst, selbstständig im Urteil und sozialem Verständnis, dem politischen und weltanschaulichen denken anderer aufgeschlossen, fähig am Wirtschafts und Kulturleben teilzunehmen, freiheits- und friedensliebend.
  • Nach welchen zwei Klassifizierungen gliedern sich die Schulen? nach dem Bildungsinhalt  (allgemeinbildende; berufsbildende) nach der Bildungshöhe (Primärschule, Sekundarschule, Akademie)
  • Durch welche Faktoren wird die Gliederung des österreichischen Schulwesens bestimmt? Durch Alters- und Reifestufen, die verschiedenen Begabungen und durch die Lebensaufgaben und Berufsziele.
  • Welche Schulen sind jeweils in Primar- und Sekundarschulen miteinbegriffen? Primärschulen: Volksschule bis einschl. 4 Schulstufe Sonderschule bis einschl. 4 Schulstufe Sekundarschulen: Oberstufe der Volksschule Hauptschule Neue Mittelschule Politechnische Schule entsprechende Stufen der Sonderschule Berufsschulen mittlere Schulen höhere Schulen