MRG (Fach) / § 2 MRG Hauptmiete/Untermiete (Lektion)
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Begriffe, Scheinuntermiete, Untermietzins, Untermietverbote
Diese Lektion wurde von Bernd1990 erstellt.
- Warum ist die Unterscheidung Hauptmiete Untermiete notwendig? Für Untermiete gelten einige Regelungen des MRGs nicht bzw sind Sonderregelungen vorgesehen. > Mietzinsbildungsvorschrift § 26 MRG HMZ wird um 50% überschritten> Voll und TA schwächerer Kündigungsschutz> Auflösung des HMV durch den Hauptmieter automatisch auch Räumungstitel auch gegen Untermieter. (Schadenersatzanspruch gegen HM)Untermietverhältnisse können vom Untervermieter zum Nchteil des Untermieters gekündigt werden auch wenn der Mietgegenstand dringend benötigt wird.
- Bestandschutz bei Hauptmiete (Kauf bricht....) Kauf bricht Miete nicht!! An einen wirksam geschlossenen Hauptmietvertrag sind ab der Übergabe des Mietgegenstandes an den Hauptmieter die Rechtsnachfolger auch dann gebunden, wenn der Vertrag nicht verbüchert ist. > Voll und TA MRGim ABGB Kauf bricht Miete sofern dieser Mietverrag nicht verbüchert ist.
- Wann liegt ein Untermietverhältnis vor? Wenn ein Mietvertrag mit dem Hauptmieter abgeschlossen wird.
- Was ist Scheinuntermiete? >Hauptmietverhältnis wird nur zur Untervermietung und nur zur Umgehung der Hauptmietrechte geschlossen> Umgehungsabsicht beider erforderlich> Außerstreitverfahren auf Anerkennung als Hauptmieter> Beweislastumkehr bei bei konkreter Absicht des HM (mehrere Wohnungen)> Rechtsfolgen der Scheinuntermiete§ 34 a MRG: Innehaltung mit zwangsweiser Räumung"Sanierungshauptmiete" Umgehungsgeschäft, Rückfluss an Förderungsgeldern Untermieter nach Hauptmieter an Hauseigentümer??? nachlesen!!
- Wo wird der Untermietzins geregelt? § 26 MRG
- Welche Untermietverbote gibt es im VA Bereich des MRG? § 11 MRG Abs 1> Mietgegenstand wird zur Gänze untervermietet> unverhältnismäßig hohe Untermietzins gegenüber HMZ > Anzahl der Bewohner einer Wohnung die Wohnräume übersteigt (Überbelag)> Untermieter stört den Friedender Vermieter darf im VA sofern kein Grund vorliegt die Unermiete nicht verbieten!!
- Untermietverbote Vollausnahmen und TA Bereich MRG Untervermietung grundsätzlich gestattet> soweit nicht zum Nachteil des Vermieters § 1098 ABGB> keine gesetzlichen Beschränkungen für Untermietverbote.>Untermietverbote können vereinbahrt werden solange sie in den Vertragsformblättern vereinbahrt werden.
- Hauptmiete - Untermiete Abschlussmöglcihkeiten Hauptmiete liegt vor, wenn der Mietvertrag 1) mit dem Eigentümer der Liegenschaft 2) mit dem Fruchtnießer der Liegenschaft 3) mit dem Pächter oder Mieter eines ganzen Hauses 4) mit dem Wohnungseigentümer 5) mit dem Minderheitseigentümer, der aufgrund einer Benützungsregelung legitimiert ist 6) mit dem WohnungseigentumsbewerberUntermiete: Mietvertrag mit allen anderen Personen