Umsatzsteuer (Fach) / Definitionen (Lektion)

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Definitionen

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  • Definiere den Begriff Leistung! Leistung ist die willentliche Herbeiführung eines fremden Nutzens durch Aufgabe eines eigenen Rechtsgutes. Leistung im rechtlichen Sinne (Entgelt) --> Privatperson kauft Brötchen beim Bäcker Leistung ...
  • Nenne die Geschäfte, die im Rahmen des Unternehmens, ... Grundgeschäfte = bilden den eigentlichen Gegenstand der geschäftlichen Betätigung; Bsp: Steuerberater X erstellt Jahresabschlüsse und Steuererklärungen und ist beratend tätig. Hilfsgeschäfte = ...
  • Nenne die drei steuerbaren Tatbestände! Grundtatbestand Leistungen gegen Entgelt: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG Sondertatbestand Einfuhr im Inland: § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG Sondertatbestand ig. Erwerb: § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG
  • Wer ist Unternehmer? Unternehmerfähigkeit = Jedes Wirtschaftsgebilde unabhängig von der Rechtsform (Abschn. 2.1 Abs. 1 UStAE)
  • Definiere gewerbliche oder berufliche Tätigkeit! Gewerblich ode beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig ...
  • Definiere Nachhaltigkeit! Nachhaltigkeit ist eine auf Dauer angelegtes geschäftsmäßiges Leistungsverhalten (Abschn. 2.3 Abs. 5 bis 7 UStAE). Quantitative und qualitative Merkmale: Mehrjährigkeit, Intensität, Planmäßigkeit, ...
  • Definiere den Begriff Tätigkeit! Eine Tätigkeit ist eine Leistung im wirtschaftlichen Sinne (Abschn. 2.3 Abs. 1 UStAE)
  • Definiere den Begriff "Erzielung von Einnahmen"! Leistungen gegen Entgelt im Leistungsaustausch, ggf. Absicht ausreichend (Abschn. 2.3 Abs. 8 UStAE). Auch bei Liebhaberei! USt folgt nicht der Ertragssteuer.
  • Definiere Selbstständigkeit! Im Innenverhältnis zum Auftraggeber auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung tätig (Abschn. 2.2 UStAE) Weisungsgebunden arbeiten, insbesondere Lohnsteuermerkmale beachten.
  • Definiere den Begriff "Im Rahmen des Unternehmens"! ... Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers. § 2 Abs.1 Satz 2 UStG.
  • Definiere den Begriff Gegenstand! Gegenstände sind im UStR körperliche Gegenstände, Sachgesamtheiten (Anzug), Elektrizität, Wärme. Nicht: Rechte!
  • Definiere den Begriff "gewerblich oder beruflich"! Eine Tätigkeit, die nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausgeübt wird. Gewinnerzielungsabsicht nicht notwendig. § 2 Abs.1 Satz 3 UStG