bilanzen (Fach) / B1 Rechnungsleg. einer Einzelunternehmung (Lektion)

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Rechtliche und theoretische Grundlagen

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  • Funktionen des Jahresabschlusses Informationsfunktion Zahlungsbemessungsfunktion
  • Informationsfunktion Dokumentation Rechenschaftsbericht für die Gesellschafter Information von aktuellen und potenziellen Gläubigern Information von Aufsichtsbehörden Information sonstiger Interessenten
  • Zahlungsbemessungsfunktion Ausschüttungssperre zum Gläubigerschutz Festlegung der Gewinnverteilung und Entnahmekompetenzen von Gesellschaftern im Innenverhältnis Steuerbemessung (Maßgeblichkeit für Steuerbilanz) Sonstige Zahlungsbemessungsaufgaben
  • Was versteht man unter den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung Darunter versteht man allgemein anerkannte Regeln über die Führung der Handelsbücher (Dokumentation) und die Erstellung des Jahresabschlusses (Rechnungslegung). Sie gelten für alle Kaufleute. Im Gesetz wird an mehreren Stellen die Beachtung der GoB gefordert. Der Begriff der GoB ist aber nicht definiert. Er stellt einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff dar, der durch Rechtssprechung, Praktiker und Theoretiker konkretisiert wird. Nur ein Teil der GoB wird im Gesetz geregelt (z.B. Vollständigkeit des Jahresabschlusses in § 246 HGB). Ein anderer Teil ist jedoch nicht kodifiziert und ergänzt bzw. vervollständigt die gesetzlichen Vorschriften.
  • Dokumentationsgrundsätze §§ 238, 239 HGB Grundsatz des systematischen Aufbaus der Buchhaltung Grundsatz der vollständigen und verständlichen Aufzeichnung Grundsatz der Aufbewahrung Grundsatz der Sicherung der Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit 
  • Rahmengrundsätze der Bilanzierung Grundsatz der Richtigkeit, Grundsatz der Wahrheit Grundsatz der Vergleichbarkeit, formelle und materielle Stetigkeit Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit § 243 Abs. 2 HGB Grundsatz der Vollständigkeit § 246 Abs. 1 HGB Bilanzstichtagsprinzip § 252 Abs. 1 Nr. 3, 4 HGB Periodisierungsprinzip § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
  • Systemgrundsätze der Bilanzierung Grundsatz der Unternehmensfortführung § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB Grundsatz der Pagatorik § 252 Ab. 1 Nr. 5 HGB Grundsatz der Einzelbewertung § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB
  • Ansatzgrundsätze für die Bilanz Aktivierungsgrundsatz Passivierungsgrundsatz
  • Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg und Kapitalerhaltungsgrundsätze Grundsätze der Abgrenzung der Sache und der Zeit nach Grundsatz der Vorsicht § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB Realisationsprinzip § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB Imparitätsprinzip § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
  • GoB Grundsätze zeitgemäßer Bilanzierung Nominalwertprinzip Grundstz der Unternehmensfortführung Ausweisgrundsätze (Transparenzprinzip) Einzelabbildungsgrundsätze Grundsatz der Bilanzwahrheit Bilanzkontinuität Vorsichtsprinzip Wirtschaftlichkeitsprinzip
  • GoB Grundsätze zeitgemäßer Bilanzierung zeitgerechte Bilanzaufstellung Stichtagsprinzip Periodisierungsprinzip Erhellungsprinzip
  • GoB Nominalwertprinzip Prinzip nomineller Kapitalerhaltung Anschaffungs-/Herstellungskostenprinzip
  • GoB Transparenzprinzip Bilanzklarheit Übersichtlichkeit
  • GoB Einzelabbildungsgrundsätze Einzelbilanzierung Einzelbewertung Bruttoausweisprinzip (Saldierungsverbot)
  • GoB Bilanzwahrheit Richtigkeit und Vollständigkeit Willkürfreiheit
  • GoB Grundsätze des Bilanzzusammenhanges (Bilanzkontinuität) - Bilanzidentität - formelle Bilanzkontinuität (Posten- und Gliederungsstetigkeit) - materielle Bilanzkontinuität Ansatzkontinuität Bewertungsmethodenkontinuität Wertzusammenhang
  • GoB Vorsichtsprinzip allgemeines Vorsichtsprinzip Realisationsprinzip Imparitätsprinzip Niederstwertprinzip Höchstwertprinzip
  • GoB Wirtschaftlichkeitsprinzip wirtschaftliche Zugehörigkeit Wirtschaftlichkeit (Wesentlichkeitsgrundsatz) Nichtausweis schwebender Geschäfte
  • Bilanztheorien ...versuchen aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen, unabhängig von rechtlichen Regelungen, die Herleitung von Sinn und Zweck des JA Konzeption des JA bestimmten Details des JA
  • Ansätze der sog. klassischen Bilanztheorie statische Bilanztheorie dynamische Bilanztheorie organische Bilanztheorie
  • Bilanzierung dient der... ... jährlichen Ermittlung des Reinvermögens des Kaufmanns als Differenz zwischen Vermögen und Schulden Änderung des Reinvermögens stellt einen Gewinn (+) oder einen Verlust (-) dar Erfolgsermittlung steht im Hintergrund der statischen Bilanztheorie
  • statische Bilanztheorie tritt in zwei Varianten auf "Zerschlagungsstatik" ermittelt Vermögen und Schulden unter der Fiktion einer Unternehmenszerschlagung "Fortführungsstatik" ermittelt Vermögen und Schulden zum jeweiligen Stichtag zu Fortsetzungswerten
  • dynamische Bilanztheorie entscheidende Bilanzaufgabe... ... ist die Bestimmung der Gewinnentwicklung d.h. eines möglichst periodengerechten, vergleichbaren Erfolges über die Zeit Schwerpunkt liegt auf der GuV-Rechnung Bilanz stellt ein Hilfsmittel zur Zielerreichung dar
  • dynamische Bilanztheorie Aktiva (schwebende Vorleistungen) liquide Mittel (z.B. Kasse) Ausgabe noch nicht Aufwand (z.B. Vorräte) Ausgabe noch nicht Einnahme (z.B. gewährte Darlehen) Erträge noch nicht Aufwand (z.B. selbst erstellte Anlagen) Erträge nocht nicht Einahmen (z.B. Forderungen aus L+L)
  • dynamische Bilanztheorie Passiva (schwebende Nachleistungen) Eigenkapital Aufwand noch nicht Ausgabe (z.B. Verbindlichkeiten) Einnahme noch nicht Ausgabe (z.B. erhaltene Darlehen) Aufwand noch nicht Ausgabe (z.B. Rückstellung für Reparatur, die selber durchgeführt wird) Einnahme noch nicht Ertrag (z.B. Anzahlung von Kunden)
  • organische Bilanztheorie Unternehmen ist eine Zelle im "Organismus der Gesamtwirtschaft" JA wird aus gesamtwirtschaftlicher Sicht betrachtet Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist oberste Zielsetzung (Grundsatz der substanziellen Kapitalerhaltung) Ermittlung des "richtigen" Vermögens und "richtigen" Gewinns (dualistische Zwecksetzung)