1. Wesen der EinkommensteuerDurch die Erhebung der ESt soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der natürlichen Person besteuert werden. Deshalb werden die persönlichen Verhältnisse des SP und besondere Umstände, die seine ...
1. Einkommensteuerrichtlinien...stellen lediglich Verwaltungsanweisungen dar, um eine einheitliche Anwendung des Steuerrechts zu gewährleisten. Sie sind für die Finanzbehörden bindend.
2.1. unbeschränkte Einkommensteuerpflichtist, wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat bedeutet, dass der SP sowohl mit den inländischen als auch mit den ausländischen Einkünften der Einkommensteuer unterliegt ...
2.2. die beschränkte SteuerpflichtNat. Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des §49 EStG beziehen. Es gilt ...
3. Bemessungsgrundlage...für die ESt ist das zu versteuernde Einkommen, dass der SP innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat (§2 Abs. 5 und 7 EStG)
3.1. Einnahmenim Sinne des §8 Abs. 1 EStG sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem SP im Rahmen einer der 7 Einkunftsarten gem §2 Abs. 1 EStG zufließen.
3.1. Einkunftsarten nach §2 Abs. 1 EStGEinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft §13 Einkünfte aus Gewerbebetrieb §15 Einkünfte aus selbständiger Arbeit §18 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit §19 Einkünfte aus Kapitalvermögen ...
3.1. nicht steuerbare EinnahmenSind die Einnahmen im Rahmen der sieben Einkunftsarten angefallen? NEIN z.B. Lotto-, Rentengewinne, Schenkungen und Erbschaften, Einnahmen aus Liebhaberei (Hobby)
3.1. steuerbare EinnahmenSind Einnahmen im Rahmen der sieben Einkunftsarten angefallen? JA Hierzu gehören: Betriebseinnahmen, Einnahmen im Sinne des §8 EStG
3.1. steuerbefreite Einnahmen §§3-3bEinnahmen, die innerhalb der sieben Einkuntsarten anfallen (=steuerbar), die aber aufgrund besonderer Befreiungsvorschriften nicht der ESt unterliegen häufig sogenannte sozial- und kulturpolitische Motive ...
3.1. Beispiele für steuerbefreite Einnahmennach §3 EStG Nr. 1 Leistungen aus Kranken- und Unfallversicherung Nr. 2 Arbeitslosengeld Nr.13 Vergütung für Reise-, Umzugskosten, Verpflegungsmehraufwendungen Nr. 24 Kindergeld Nr. 44 Stipendien ...
3.1. Was ist bei steuerbefreiten Einnahmen zu beachten? ...mit steuerbefreiten Einnahmen in wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Ausgaben sind nicht abzugsfähige Ausgaben, Vgl. §3c Abs. 1 EStG gilt für Betriebsausgaben und Werbungskosten
3.2. Einkünfte...sind der Reinertrag einer Einkunftsart. Jede Einkunftsart kann mehrere Einkunftsquellen haben. Zusammengerechnet stellen sie die Einkünfte der betreffenden Einkunftsart dar.
3.2. Verlustausgleichhat ein SP sowohl positive als auch negative Einkünfte (Verluste) erzielt, werden die Verluste mit den positiven Einkünften ausgeglichen (Verlustausgleich)
3.2. horizontaler VerlustausgleichVerrechnung innerhalb einer Einkunftsart Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nach §23 EStG können nur horizontal ausgeglichen werden, also mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften ...
3.2. Gewinnermittlungszeitraum bei Gewerbetreibenden ...... deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, ist das Wirtschaftsjahr der Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen. Sie können die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr ...
3.2. GewinnermittlungszeitraumBei Land- und Forstwirten und Gewerbetreibenden ist der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln §4a Abs. 1 Satz 1 EStG Bei allen übrigen Gewerbetreibenden stimmen das Wirtschaftsjahr grundsätzlich ...
3.2. Betriebseinnahmen..die bei Gewinneinkünften anfallen, nennt man Betriebseinnahmen, im Unterschied zu den Einnahmen im Sinne des §8 Abs. 1 EStG, die bei den Überschusseinkünften anfallen.
3.2. BetriebsausgabenDie Ausgaben, die bei den Gewinneinkünften zu berücksichtigen sind, nennt man Betriebsausgaben. Dazu heißt es in §4 Abs.4 EStG: Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst ...
3.2. ÜberschusseinkünfteBei den Einkunftsarten wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten oder der Verlust als Einkünfte angesetzt. Ermitlungszeitraum ist immer das Kalenderjahr.
3.2. WerbungskostenAusgaben, die bei den Überschusseinkünften zu berücksichtigen sind. Sind nach §9 Abs. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
3.2. Überschussermittlung 1. Anwendungsbereich§2 II Nr.2 EStG Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit §19 Einkünfte aus Kapitalvermögen §20 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung §21 sonstige Einkünfte §22
3.2. Überschussermittlung 3. Definition der Einnahmen ...alle Güter in Geld oder Geldeswert, die dem SP im Rahmen einer Überschusseinkunft zufließen Zeitpunkt der Erfassung: > Grundsatz: Zuflussprinzip > Ausnahme: regelmäßig ...
3.2. Beispiele Werbungskostensoweit sie mit steuerpflichtigen Einnahmen im Zusammenhang stehen: Schuldzinsen Steuern und sonstige Grundbesitzabgaben Beiträge zu Berufsverbänden Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung ...
3.2. Gesamtbetrag der EinkünfteDie Summe der Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten,vermindert um den Altersentlastungsbetrag §24a und den Freibetrag für Land- und Forstwirte §13 ergibt den Gesamtbetrag der Einkünfte ...
3.2. AltersentlastungsbetragDem SP wird nach §24a EStG ein Altersentlastungsbetrag gewährt, wenn er vor Beginn des Kalenderjahres, in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64. Lebensjahr vollendet hat.
3.2. Einkommen... ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um den Verlustabzug nach §10d EStG, die Sonderausgaben, die außergewöhnlichen Belastungen und die wie Sonderausgaben abziehbaren Beträge.
4.1. Einkünfte aus Land- und ForstwirtschaftLand- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie der Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse
4.2. Einkünfte aus Gewerbebetriebnach §15 Abs. 2 EStG liegt ein Gewerbebetrieb vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind: Selbständigkeit Nachhaltigkeit Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr keine ...
4.2. Arten der Einkünfte aus Gewerbebetrieb§ 15 EStG Gewinne aus gewerblichen Einzelunternehmen Gewinne der Gesellschafter aus Personengesellschaften zu beiden Einkunftsarten gehören auch Gewinne aus Veräußerungen
4.3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit§18 EStG selbständige Arbeit ist eine leitende udn eigenverantwortliche Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr unter Einsatz der persönlichen Arbeitskraft und aufgrund eigener Fachkenntnisse nachhaltig ...
4.3. Arten der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ...Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit selbständige, wiisenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische Tätigkeit selbständige Tätigkeit bestimmter Berufsgruppen ...
4.4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit §19 ...Einnahmen sind sämtliche Leistungen, die einem AN aus einem Dienstverhältnis zufließen. Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Angestellte (Beschäftigte) dem AG (öffentliche Körperschaft, Unternehmer, ...
4.4. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit ...in Geld (regelmäßig: Gehalt; unregelmäßig:Tantieme) nicht entgeltliche Leistungen (sog. geldwerte Vorteile) > Abgrenzungsproblematik zu sog. Annehmlichkeiten
4.5. Einkünfte aus KapitalvermögenHauptarten der Einkünfte aus Kapitalvermögen: Erträge aus Anteilen an bestimmten juristischen Personen Einnahmen aus der Beteiligung als (echter) stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen ...
4.5. Kapitalvermögen: AbgeltungssteuerFinanzanlagen im Privatvermögen §43 Abs. 5 EStG Steuertarif 25% grundsätzlich abgeltende Wirkung Abzugsverbot für Werbungskosten Sparer-Pauschbetrag Günstigerprüfung auf Antrag
4.5. Kapitalvermögen TeileinkünfteverfahrenFinanzanlagen im Betriebsvermögen §20 Abs. 8 EStG - Zurechnung zu Gewinneinkunftsarten §3 Nr. 40 EStG - 60% der Einnahmen steuerpflichtig ...
4.6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung §21 ...Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken und Gebäuden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen
4.6. Einkünfte aus V und V ErhaltungsaufwandAufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen Bsp: Neuanstrich des Hauses Erneuerung des Dachs Austausch von Fenstern