Steuern (Fach) / AO (Lektion)

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Allgemeines Steuerrecht / AO

Diese Lektion wurde von LEJ2010 erstellt.

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  • 2.4. Aussetzung der Vollziehung Durch die Einlegung des Einspruchs wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes grundsätzlich nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten (§361 Abs. 1 Satz 1 AO). ...
  • 2.4. Erlöschen des Steueranspruchs Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen durch: Zahlung Aufrechnung Erlass Verjährung Zahlungen sind an die zuständige Finanzkasse zu entrichten, §224 AO.
  • 2.5. Die Berichtigung von Steuerbescheiden Steuerbescheide werden mit ihrer Bekanntgabe wirksam. Wenn sie ohne Vorbehalte nach §164 oder §165 AO ergangen sind, können sie nur noch unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben und geändert werden. ...
  • 2.5. Bestimmte Voraussetzungen für die Berichtigung ... offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsaktes (§129 AO) Antrag vor Ablauf der Einspruchsfrist (§172 AO) nchträgliches Bekanntwerden neuer Tatsachen / Beweise (und höhere Steuer)  (§173 ...
  • 2.6. Das Rechtsbehelfsverfahren ...ermöglicht es dem SP, Maßnahmen der Finanzbehörden auf ihre Rechtmäßigkeiten überprüfen zu lassen.
  • 2.6. das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ... Überprüfung der getroffenen Entscheidung durch die Finanzverwaltung einem gerichtlichen Verfahren vorgelagert kostenfrei innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, beträgt ...
  • 2.7. Straf- und Bußgeldverfahren Steuerstraftaten ... sind rechtswidrige Handlungen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Strafe wird von einem ordentlichen Gericht festgesetzt. Es besteht Strafverfolgungdzwang. Strafmaß: Freiheitsstrafe ...
  • 2.7. Straf- und Bußgeldverfahren Steuerordnungswidrigkeiten ... sind rechtswirdrige, vorwerfbare Handlungen, die mit einer Geldbuße geahnder werden, die von den Finanzbehörden festgesetzt wird. Strafmaß: Geldbußen bis zu 50.000€
  • 2.7.Straf- und Bußgeldverfahren Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung. Die Selbstanzeige kann sowohl durch den Täter als auch in seinem Auftrag durch Dritte (z.B. Steuerberater) beim sachlich und örtlich zuständigen ...
  • 2.8. Haftung im Steuerrecht auf Grundlage folgender ...  Abgabenordnung (AO) §§69-75 Einzelsteuergesetze (EStG, ErbStG, GrStG) Zivilrecht Geltendmachung immer durch Haftungsbescheid gem. §191 AO > Einspruch gegen den Haftungsbescheid ist möglich
  • 2.8. Haftung nach der AO bei Vertretern (§34,35,69) bei Vertretenen für durch Vertreter verkürzte Steuer §§370,378,70 bei Steuerhinterziehern für verkürzte Steuern und evtl. Zinsen §71 AO wer §154 Abs. 3 AO vorsätzlich ...
  • 2.8. Haftung nach Einzelsteuergesetzen Arbeitgeber für Lohnsteuer Schuldner der Kapitalerträge für KapSt Schuldner der Aufsichtsratsvergütung für Aufsichtsratsteuer Nachlässe bzw. der vom Erben Beschenkte für Erbschaftsteuer Nießbraucher ...
  • 2.8. Haftung nach Zivilrecht bei Erwerb eines Handelsgeschäftes bei Fortführung eines Handelsgeschäftes durch Erben bei Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmannes bei Gesellschaftsschulden (GbR) bei Gesellschaftsschulden ...