In dieser Lektion befinden sich 63 Karteikarten
Allgemeines Steuerrecht / AO
Diese Lektion wurde von LEJ2010 erstellt.
- 1.1. zu den öffentlich-rechtlichen Abgaben gehören ... Steuern Gebühren Beiträge steuerliche Nebenleistungen
- 1.1. Steuern sind... ...Geldleistungen, die keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand ...
- 1.1. Gebühren sind... ...Geldleistungen für bestimmte tatsächlich in Anspruch genommene öffentliche Leistungen.
- 1.1. Beiträge sind... ...Geldleistungen für angebotene öffentliche Leistungen, unabhängig davon, ob sie in Anspruch genommen werden oder nicht.
- 1.2. Einteilung der Steuern - können nach verschiedenen Gesichtspunkten eingeteilt werden, z.B. nach: der Ertragshoheit der Überwälzbarkeit dem Gegenstand der Besteuerung der Abzugsfähigkeit bei der Gewinnermittlung den Erhebungsformen ...
- 1.3. Warum gibt es die Grundsätze der Besteuerung ... um den Interessen des Staates und seiner Bürger gerecht zu werden
- 1.3. Grundsätze der Besteuerug des objektiven Steuermaßes des subjektiven Steuermaßes der steuerlichen Gerechtigkeit der sparsamen Steuerverwaltung
- 1.4. Steuergesetzgebung ausschließliche Gesetzgebung des Bundes konkurrierende Gesetzgebung des Bundes (Länder haben Gesetzgebungsrecht, wenn der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht nicht Gebrauch macht) ausschließliche Gesetzgebung ...
- 1.4. steuerliche Vorschriften Gesetze Rechtsverordnungen Richtlinien und Erlasse Rechtssprechung
- 2.1. Zweck der AO Aufstellung von allgemein verbindlichen Verfahrensregeln für alle am Besteuerungsverfahren Beteiligte Finanzverwaltung Steuerpflichtige evtl. andere am Besteuerungsverfahren Beteiligte
- 2.1. Inhalt der AO richtet sich im Wesentlichen und soweit wie möglich nach dem zeitlichen Ablauf des Besteuerungsverfahrens.
- 2.1. Aufbau der AO sind nacheinander geregelt: Entstehung Ermittlung Festsetzung Erhebung Vollstreckung der Steuer außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren Straf- und Bußgeldverfahren
- 2.2. Steuern Definition (Legalitätsprinzip) dienen gemäß §3 Abs.1 Satz 1 AO der Einnahmeerzielung und werden als Geldleistungen allen auferlegt, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
- 2.2. steuerliche Nebenleistungen gemäß §3 Abs.3 ... Verspätungszuschläge Zinsen Säumniszuschläge Zwangsgelder Kosten
- 2.3. Verfahrensbeteiligte Finanzverwaltung Steuerpflichtiger andere Person
- 2.3. Finanzverwaltung / Zuordnung der Aufgaben nach: ... sachlichen Gesichtspunkten
- 2.3. Wer ist sachlich zuständig für die Verwaltung ... Bundesfinanzbehörden Landesfinanzbehörden Gemeindefinanzbehörden
- 2.3. Was grenzt die örtliche Zuständigkeit ab? - die Aufgabenbereiche gleichartiger Behörden nach räumlichen Gesichtspunkten
- 2.3. Was wird bei der Finanzverwaltung gesondert ... werden Einheitswerte und die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit, wenn das Betriebsfinanzamt/Tätigkeitsfinanzamt auseinander fallen (§180 AO)
- 2.3. örtliche Zuständigkeit grenzt... ...Aufgabenbereiche gleichartiger Behörden nach räumlichen Gesichtspunkten ab.
- 2.3. Was wird gesondert festgestellt? Gesondert festgestellt werden Einehitswerte und die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit, wenn das Betriebsfinanzamt/Tätigkeitsfinanzamt und das Wohnsitzfinanzamt ...
- 2.3. Der Steuerpflichtige ist gemäß §33 Abs. 1 ... eine Steuer schuldet für eine Steuer haftet wer eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat wer eine Steuererklärung abzugeben hat wer Sicherheit zu leisten hat und wer ...
- 2.3. Andere Personen Außer dem Steuerpflichtigen können am Besteuerungsverfahren auch noch andere Personen beteiligt sein, z.B. Auskunftspersonen (§93 AO) und Sachverständige (§96 AO). Allerdings dürfen diese anderen ...
- 2.4. Entstehung des Steueranspruchs §38 AO: Eine Steuer entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Der Entstehungszeitpunkt geht aus den einzelnen Steuergesetzen hervor.
- 2.4. Ermittlung des Steueranspruchs Was gehört dazu? ... Buchführungspflicht Steuererklärung Außenprüfung
- 2.4. Buchführungspflicht Mitwirkungspflicht des Steuerpfl. §140 AO: alle Kaufleute nach §§1, 2, 3 oder 6 HGB, die gemäß §238 HGB zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet sind, diese Pflicht auch für Zwecke der Besteuerung ...
- 2.4. Unterscheidung steuerrechtliche Buchführungspflicht ... abgeleitete (derivate) Buchführungspflicht §140 AO originäre Buchführungspflicht §141 AO
- 2.4. abgeleitete (Derivate) Buchführungspflicht ... wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher zu führen hat, hat die Verpflichtung dies auch für die Besteuerung zu erfüllen Kaufleute die Ordnungsvorschriften des §146 AO sind zu beachten ...
- 2.4. originäre Buchführungspflicht §141 AO Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte sind auch dann buchführungspflichtig, wenn eine der folgenden Grenzen überschritten ist: Umsätze > ...
- 2.4. Sind freiberuflich Tätige nach §141 Abs. 1 ... Nein.
- 2.4. Steuererklärung Mitwirkungspflicht der SP besteht darin, Steuererklärung gem. §149 AO abgeben zu müssen Vorschriften in den jeweiligen Einzelsteuergesetzen niedergelegt z.B. EinkommenSt GewerbeSt UmsatzSt ErbschaftSt ...
- 2.4. Außenprüfung Der Ermittlung des Steueranspruchs dient auch die Außenprüfung. Bei der Außenprüfung können die Finanzbehörden im Rahmen der Vorschriften der §§ 193 bis 207 AO die steuerlichen Verhältnisse von ...
- 2.4. Festsetzung des Steueranspruchs durch Steuerbescheid
- 2.4. Steuerbescheid Wenn die Steuer entstanden und der Steueranspruch ermittelt worden ist, erfolgt anschließend die Steuerfestsetzung. Das geschieht i. d. R. durch einen förmlichen Steuerbescheid gem. §155 Abs. A Satz ...
- 2.4. Wodurch wird ein Steuerbescheid wirksam? durch Bekanntgabe
- 2.4. Bekanntgabe Steuerbescheid Ein Verwaltungsakt wird erst dann wirksam, wenn er dem Beteiligten, für den er bestimmt ist, oder der von ihm betroffen wird, bekannt gegeben wurde. Ein Steuerverwaltungsakt wird nur mit dem Inhalt wirksam, ...
- 2.4. Zeitpunkt der Bekanntgabe von Steuerbescheiden ... Ein Steuerverwaltungsakt ist bekannt gegeben, wenn er in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und dieser von ihm Kenntnis nehmen kann. Es kommt nicht darauf an, ob der Empfänger tatsächlich ...
- 2.4. Was ist die nicht endgültige Steuerfestsetzung? ... Vorbehaltsfestsetzung (§164 AO) vorläufige Steuerfestsetzung (§165 AO)
- 2.4. Vorbehaltsfestsetzung Zweck Beschleunigung der Steuerfestsetzung Folge > frühere Steuernachzahlung / -erstattung
- 2.4. Vorbehaltsfestsetzung Voraussetzungen materiell Steuerfall noch nicht abschließend geprüft, z.B. durch Außenprüfung oder Amtsprüfstelle formell ausdrücklicher Vermerk im Steuerbescheid oder kraft Gesetzes, z.B. bei Vorauszahlungsbescheiden, ...
- 2.4. Vorbehaltsfestsetzung Wirkung Möglichkeit der Berichtigung der Steuerfestsetzung jederzeit von Amts wegen oder auf Antrag des SP höchstens bis Ablauf der normalen Festsetzungsfrist in vollem Umfang
- 2.4. vorläufige Steuerfestsetzung Zweck Beschleunigung der Steuerfestsetzung Folge > frühere Steuernachzahlung / -erstattung
- 2.4. vorläufige Steuerfestsetzung Voraussetzungen ... materiell vorübergehende Ungewissheit, ob und inwieweit Steuer entstanden ist formell ausdrücklicher Vermerk im Steuerbescheid über Umfang und Grund der Vorläufigkeit / Aussetzung
- 2.4. vorläufige Steuerfestsetzung Wirkung Möglichkeit der Berichtigung der Steuerfestsetzung jederzeit höchstens bis Ablauf der Festsetzungsfrist soweit die Vorläufigkeit reicht (d.h. punktuell)
- 2.4. Festsetzungsverjährung bei Steuern (§§169-171 ... noch nicht festgesetzten Steuern noch nicht festgesetzten Steuermessbeträge noch nicht festgestellten Besteuerungsgrundlagen
- 2.4. Verwirklichung des Steueranspruchs durch: Fälligkeit / Fristberechnung Stundung (§222 AO) Säumniszuschläge Nachforderungs- und Erstattungszinsen Aussetzung der Vollziehung Erlöschen des Steueranspruchs
- 2.4. Fälligkeit / Fristberechnung Wenn Steuern entstanden, ermittelt und festgesetzt sind, werden sie zu bestimmten Zeitpunkten fällig. Fälligkeit der Steuer bedeutet, dass der Steuergläubiger zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Steuerschuldner ...
- 2.4. Stundung (§222 AO) Durch eine Stundung wird die Zahlungsfähigkeit einer Steuer hinausgeschoben. Eine Stundung ist nicht möglich, wenn ein Dritter die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten, insbesondere ...
- 2.4. Säumniszuschläge Wenn ein SP eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so hat er gemäß §240 Abs.1 Satz 1 AO einen Säumniszuschlag von 1% des rückständigen auf volle 50€ abgerundeten Steuerbetrages ...
- 2.4. Nachforderungs- und Erstattungszinsen In §233a AO ist die sogenannte "Vollverzinsung" geregelt. Danach werden Nachforderungen und Erstattungen bei der Einkommen- Körperschaft- Vermögen- Umsatz- oder Gewerbesteuer nach Ablauf einer Karenzzeit ...