Eingriffsrecht NRW (Fach) / Gefahrenbegriffe (Lektion)
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Grundbegriffe der Gefahrenabwehr
Diese Lektion wurde von UweSpringer erstellt.
- Begriff der Gefahr Jede Situation oder Handlung, bei der bei ungehindertem Geschehensablauf in absehbarer Zeit mit hinriechender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für ein Schutzgut der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu erwarten ist.