Er un Ver (Fach) / Definitionen (Lektion)
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Diese Lektion wurde von Tobbe9191 erstellt.
- Def. Verbraucher Marktteilnehmer und Konsumierende und damit das Gegenüber der herstellenden und dienstleistenden Anbieter im Markt. Bürger, deren Lebenswelt vom Ge- und Verbrauch von Waren und Dienstleistungen beeinflusst wird. Teilnehmer der informellen Lebenswelt außerhalb der Erwerbstätigkeit (Familien- und Haushaltsarbeit, Nachbarschaftshilfe bis hin zur Subsistenzlandwirtschaft).
- Def. Verbraucherpolitik Verbraucherpolitik ist die Gesamtheit der Ziele von Personen und Institutionen, die in organisierter Form, Maßnahmen planen und durchsetzen, (Träger) so das Mitglieder privater Haushalt (Adressat) zu wirkungsvolleren Transformationen ihrer knappen Ressourcen, (Ziel) entweder über Kommunikation oder durch Setzen von Restriktionen befähigt und veranlagt werden‘. (Mittel)
- Verbraucherpolitik im engeren Sinne d.h. alle für die Verbraucher relevanten Rechts-, Sicherheits - und Wirtschaftsfragen, inkl. Fragen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Ernährung; hinzu kommen die Themen Verbraucherforschung, Verbraucherinformation und -bildung sowie die Förderung der Verbraucherverbände und kooperativen Aktionen, um die strukturbedingte Schwäche der Verbraucherseite auszugleichen bei Informationsbeschaffung, Organisationsgrad und Interessenvertretung und die Marktbalance zwischen den Marktteilnehmern herzustellen bzw. zu wahren
- Marktbezogene Verbraucherpolitik Setzung des Rahmens von Rechtssicherheit, Wettbewerbssicherung, Transparenz und klarer Verantwortungszuweisung, innerhalb dessen marktvermittelbare Konsumgüter und Dienstleistungen (oder „Leistungsbündel“) von privaten oder öffentlichen Anbietern in ausreichender Menge, gewünschten Qualitäten und zu bezahlbaren Preisen bereitgestellt werden;
- Öffentliche Verbraucherpolitik d.h. die Förderung und Überwachung der Bereitstellung von Gütern in wettbewerblichen Ausnahmebereichen („natürliche Monopole“), in denen öffentliche (oder staatlich geschützte) Alleinanbieter den Markt versorgen, sowie von öffentlichen Dienstleistungen von Behörden.
- Soziale Marktwirtschaft als ordnungspolitische Basis für die Verbraucherpolitik Staat greift nur ein, wenn das Ergebnis nicht befriedigt (z.B. Marktversagen, soziale Probleme, die der Markt nicht alleine lösen kann) wirtschaftspolitische Eingriffe des Staates sollten möglichst marktkonform erfolgen (Subsidaritätsprinzip gilt) Staatliche Eingriffe sind zu begründen; gilt auch für verbraucherpolitische Maßnahmen
