BGB (Fach) / Einführung (Lektion)

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Einführung in das Bürgerliche Gesetzbuch

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  • Rechtsordnung Gesamtheit der geltenden Rechtsvorschriften
  • Rechtsvorschriften = Rechtsnormen - sind für alle Bürger verbindliche Regeln - Staat sorgt für Einhaltung
  • Funktion des Rechts Befriedigungsfunktion -> Streitigkeiten werden durch Gericht und nicht durch Gewalt entschieden
  • geschriebenes Recht - supranationales/ zwischenstaatl. Recht - Verfassungsrecht - Gesetze (einfachgesetzlich) Entstehung Inhalt - Urteile des BVerfG mit Gesetzeskraft
  • ungeschriebenes Recht = Gewohnheitsrecht
  • GG vom 23.5.1949 - wichtige Rechtsprinzipien, die dem Bürger unantastbare bzw. besonders geschützte Rechte verleihen (insbesondere Art. 1-19 GG) = Individualrechte und - wichtigste Regeln für den organisatorischen Aufbau des Staates 8z.B. Art 38 GG)
  • Gesetz = abstrakt generelle Regelung = jede geschriebene Rechtsnorm, die abstrakt und generell formulierte regeln enthält -> Bindungswirkung für Bürger, Verwaltung, Gerichte
  • Unterscheidung nach Entstehung - Gesetz im formellen Sinn - Gesetz im materiellen Sinn
  • Gesetz im formellen Sinn = Parlamentsgesetze jede Rechtsnorm, die von dem im GG für die Gesetzgebung vorgesehen Organe (BT/ BR) im verfassungsmäßig vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren unmittelbar erlassen wird
  • Gesetz im materiellen Sinn - z.B. Rechtsverordnungen aufgrund Ermächtigung in formellem Gesetz durch Exekutive/ Regierung erlassene Rechtsnormen - z.B. Satzungen von Selbstverwaltungskörperschaften zur Regelung eigener Angelegenheiten erlassene Rechtsnormen Ermächtigung erorderlich
  • Unterscheidung nach Inhalt - formelles Recht -> Verfahrensrecht -> Wie bekomme ich Recht?   - materielles Recht -> Nichtverfahrensrecht -> Habe ich Recht?
  • kein Gesetz Verwaltungsanweisungen - verbindlich nur für Verwaltung - nicht für Bürger oder Gerichte Bsp.: - Richtlinnien           - Erlasse
  • eine vollständige Rechtsnorm besteht aus: Tatbestand und Rechtsfolge !!! Nicht jeder § ist eine vollständige Rechtsnorm
  • Tatbestand mittels einzelner Merkmale generell beschriebener Lebenssachverhalt
  • Rechtsfolge (Bsp. nicht abschließend) - kann in einem Gebot oder Verbot bestehen muss bzw. darf nicht - kann einen Entscheidungspielraum eröffnen kann - Erwerb eines Anspruchs auf Zahlung - Erwerb des Eigentums
  • Rechtsanwendung/ Subsumtion - Rechtsnorm suchen, die Frage beantwortet, es können auch mehrere erforderlich sein - Anwendung der gefundenen Norm = Subsumption: Obersatz: TBM erkennen und konkretisieren Untersatz: Vergleich SV - TB, für jedes TBM einzeln Konklusion: Schlussfolgerung ziehen und festhalten