Arbeitsrecht (Fach) / Grundlage (Lektion)

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  • Das Arbeitsrecht setzt sich aus einer vielzahl von Bestimmungen zusammen Man unterscheidet drei grosse Gruppen von Vorschriften Individuelles Arbeitsrecht Kolletives Arbeitsrecht Öffentliches Arbeitsrecht
  • Individuelles Arbeitsrecht Das indivduelle Arbeitsrecht regelt die wichtigstens Aspekte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Entstehung des Arbeitsverhältnisses ( Vetragsabschluss) Inhalt des Arbeitsverhältnisses ( Recht und Pflichten ) Beendigung des Arbeitsverhältnisses ( Kündigung )
  • Zum individuellen Arbeitsrecht wird eine ganze Reihe von Vorschrifte gezählt Gesetztbestimmungen Verordnungsbestimmungen Normalarbeitsvertrag Einzelarbeitsvertrag Weisungsrecht des Arbeitgebers Betriebliche Übung Betriebsordnung
  • Form des Abschluss Einzelarbeitsvertrages Kann mündlich, schriftlich oder auch stillschweigend erfolgen
  • Betriebliche Übung Bei der betriblichen Übung handelt es sich um einen Steillschweigende Vereinbarung zwischen dem AG und AN im Zusammenhang mit der Begründung von rechtlichen Ansprüchen des Arbeitnehmers ( z.B Gratifikation )
  • Betriebsordnung Die Betriebsordnung ist für Industrielle Betriebe gemäss Artikel 37 ArG zwingend vorgeschrieben. Die Betriebsordnung beinhaltet zwingend Bestimmungen über die  Gesundheitsvorschrift, Unfallverhütung, und auch über das Verhalten der Mitarbeiter.