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Verfahrensrecht (Fach) / AO (Lektion)

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  • Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis § 37 Abs.1 AO
  • Entstehung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis § 38 AO Tatbestand verwirklicht an dem das Gesetz die Leistungspflicht knüpft
  • Steuerliche Nebenleistungen § 3 Abs. 4 AO
  • Steuern § 3 Abs. 1 AO
  • Verwirklichung von Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis § 218 Abs. 1 AO Steuerbescheide
  • Besteuerungsgrundsätze § 85 AO Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit er Besteuerung 
  • Untersuchungsgrundsatz/Amtsermittlungsgrundsatz § 88 Abs. 1 Satz 1 AO
  • Beginn des Verfahrens § 86 AO Satz 1: Finanzbehörde entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen Satz 2 Nr. 1: von Amts wegen oder auf Antrag 
  • Mitwirkungspflicht der Beteiligten § 90 Abs. 1 Satz 1 AO Beteiligte sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung verpflichtet
  • Beteiligter § 78 Nr. 2 AO an den die Finanzbehörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat
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  • Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht der Angehörigen § 101 Abs. 1 AO Angehörige eines Beteiligten können die Auskunft verweigern, soweit sie nicht selbst Beteiligte sind
  • Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse § 102 AO
  • Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen § 93 Abs. 1 AO Satz 1: Die Beteiligten und andere Personen haben für die Besteuerung erforderliche Auskünfte zu erteilen. Satz 2: Andere Personen erst dann, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten kein Erfolg verspricht.
  • Angehörige § 15 AO
  • Auskunftsverweigerungsrecht für Steuerberater § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b AO
  • Entschädigung der Auskunftspflichtigen und der Sachversändigen § 107 AO für andere Personen möglich nicht für Beteiligte und dessen Beauftragte (z. B. Steuerberater)
  • Untersuchungsgrundsatz (das Finanzamt ist Herr des Verfahrens) § 88 Abs. 1 Satz 2 AO bestimmt die Art und den Umfang der Emittlungen an das Vorbringen und Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden
  • Verwaltungsakt § 118 AO hoheitliche Maßnahme einer Behörde zur Regelung eines Einzelfalls Gebiet des öffentlichen Rechts unmittelbarer Rechtswirkung nach Außen
  • Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bei Aufforderung § 149 Abs. 1 Satz 2 AO
  • Inhaltliche Bestimmtheit des Verwaltungsakts § 119 Abs.1 AO
  • Formfreiheit des Verwaltungsaktes § 119 Abs. 2 AO
  • Begründung eines Verwaltungsakts § 121 Abs. 1 AO
  • Bekanntgabe des Verwaltungsakts § 122 AO
  • Bekanntgabe am dritten Tage nach Aufgabe zur Post § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO
  • Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben für den er bestimmt ist § 122 Abs. 1 Satz 1 AO
  • Wirksamkeit des Verwaltungsakts § 124 AO Abs. 1 Satz 1 für den er bestimmt ist wirksam, wenn er bekannt gegeben ist Abs. 1 Satz 2 mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben ist Abs. 2 bleibt wirksam, solange er nicht zurückgenommen, widerrufen oder aufgehoben wird Abs. 3 Nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam
  • Form und Inhalt der Steuerbescheide § 157 Abs. 1 AO Satz 1: schriftlich Satz 2: wer die Steuer schuldet Satz 3: Rechtsbehelfsbelehrung
  • Für die Berechnung der Fristen gilt das BGB § 108 Abs. 1 AO
  • Ende einer Frist (Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag) § 108 Abs. 3 AO endet die Frist mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags
  • Besonderheit bei Frist für Gewerbesteuerbescheide gelten die 3 Tage nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht als Frist, sodass § 108 Abs. 3 AO nicht zur Anwendung kommt
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  • Nichtigkeit des Verwaltungsakts § 125 Abs. 1 AO besonders schwerwiegender Fehler und offenkundig
  • Gesamtrechtsnachfolger § 45 AO § 1922 BGB
  • Handlungsfähigkeit § 79 Abs. 1 AO
  • Pflichten der gesetzliche Vertreter § 34 Abs. 1 Satz 1 AO
  • Einspruchsfrist § 355 Abs. 1 Satz 1 AO innhalb eines Monat nach Bekanntgabe
  • Nebenbestimmungen § 120 AO insbesondere § 164 AO Vorbehalt der Nachprüfung § 165 AO Vorläufige Steuerfestsetzung
  • Ermessen § 5 AO Entschließungsermessen > OB Auswahlermessen > WIE
  • Steuerfestsetzung § 155 Abs. 1 AO Satz 1: soweit nicht anders vorgeschrieben, durch Steuerbescheid Satz 2: Steuerbescheid ist der nach § 122 Abs. 1 bekannt gegebene Verwaltungsakt  
  • Steueranmeldung § 167 AO
  • Wirkung einer Steueranmeldung § 168 AO Satz 1: Unter Vorbehalt der Nachprüfung Satz 2: Steuernanmeldung zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer, nur wenn das Finanzbehörde zustimmt Satz 3: Zustimmung bedarf keiner Form
  • Einspruch gegen eine Steueranmeldung innerhalb eines Monats § 355 Abs. 1 Satz 2 AO
  • Ablaufhemmung bei Auswertung eines Grundlagenbescheids § 171 Abs. 10 Satz 1 AO
  • Folgebescheide § 179 Abs. 1 Satz 1 AO
  • Voraussetzungen der Bekanntgabe Bekanntgabe mit Wissen und Wollen der Behörde Bezeichnung des richtigen Inhalts- und Bekanntgabeadressaten Zugang des Verwaltungsaktes beim richtigen Empfänger Bekanntgabe des Verwaltungsaktes in der erforderlichen oder zweckmäßigen Form
  • Antrag auf schlichte Änderung § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO formfrei (auch mündlich oder telefonisch) zugunsten des Steuerpflichtigen nur innerhalb der Einspruchsfrist
  • Rechtsfolgen eines Antrags auf schlichte Änderung Finanzamt ist punktuell an den Antrag gebunden Berichtigung von materiellen Fehlern möglich KEINE AdV Stundung möglich Entscheidung kann außerhalb der Einspruchsfrist erfolgen
  • Änderung wegen neuer Tatsachen (zu einer höheren Steuer führt) § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt höheren Steuer führt
  • Änderung wegen neuer Tatsachen (zu einer niedrigeren Steuer führt) § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO Satz 1: Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt (nach der Zeichnung des Eingabebogens: Willensbildung des Beamten) niedrigere Steuer kein grobes Verschulden des Steuerpfichtigen Satz 2: Verschulden ist unbeachtlich Tatsachen in Zusammenhang mit Tatsachen aus § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO stehen
  • Wie hat das Finanzamt einen Antrag oder ein Änderungsbegehren eines Steuerpflichtigen auszulegen, wenn nichts explizit hervorgeht? Im Zweifel als Einspruch
  • Aufbau AEAO zu § 173 AO Tatsachen und Beweismittel Nachträgliches Bekanntwerden Rechtserheblichkeit Ermittlungsfehler des Finanzamtes Grobes Verschulden Unbeachtlichkeit des Verschuldens Änderung von Schätzveranlagungen Änderungssperre Umfang der Änderung Feststellungsverfahren