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Ref. ZPO I (Fach) / 5. Hauptkonstellationen des Zivilprozesses (Lektion)
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- Wie sieht die Kostenentscheidung aus, wenn über den Hilfsantrag (positiv) entschieden worden ist, wenn Haupt- und Hilfsantrag wirtschaftlich gleichwertig sind und wenn der Wert des Hilfsantrages geringer ist als der Wert des Hauptantrages? Es wird eine Quote gebildet, § 92 I ZPO.
- Wie sieht die Kostenentscheidung aus, wenn über den Hilfsantrag (positiv) entschieden worden ist, wenn Haupt- und Hilfsantrag wirtschaftlich gleichwertig sind und wenn der Wert des Hilfsantrages höher ist als der Wert des Hauptantrages? Der Beklagte trägt die Kosten voll.
- In welchen Schritten ist der Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Beklagten zu prüfen? I. Antrag auf Erlass eines VersäumnisurteilsII. SäumnisIII. Kein Erlasshindernis gem. 335 ZPOIV. Kein gesetzliches VerbotV. Zulässigkeit der KlageVI. Schlüssigkeit der Klage
- Was muss neben dem prozessualen Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils auch beantragt werden? Es muss auch ein Sachantrag gestellt werden.
- Welche Arten der Säumnis des Beklagten kennst Du? - Nichterscheinen, § 331 ZPO- Nichtverhandeln, § 333 ZPO- Nichtanzeige der Verteidigungsbereischaft im schriftlichen Vorverfahren, § 331 III ZPO
- Wo sind die Erlasshindernisse für das Versäumnisurteil geregelt? In §§ 335 ff. ZPO.
- A klagt gegen B auf Herausgabe seines Kindes. B erscheint nicht. A beantragt den Erlass eines Versäumnisurteils. Zu Recht? Nein; Arg.: Versäumnisurteil in Kindschaftssachen gesetzlich verboten.
- Was passiert, wenn der Kläger den Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Beklagten beantragt, die gerichtliche Prüfung aber ergibt, dass die Klage bereits unzulässig ist? Dann ergeht ein Prozessurteil gegen den Kläger.
- Was bedeutet, dass das Gericht die "Schlüssigkeit" der Klage prüft? Das tatsächliche Vorbringen des Klägers gilt als zugestanden, § 331 I 1 ZPO.
- In welchen Schritten ist der Erlass eines Versäumnisurteils gegen Kläger zu prüfen? I. Antrag auf Erlass eines VersäumnisurteilsII. SäumnisIII. Kein ErlasshindernisIV. Zulässigkeit der Klage
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- Was muss der Beklagte neben dem Prozessantrag auf Erlass eines Versäumnisurteils weiter beantragen? Klageabweisung.
- Welche Arten der Säumnis des Klägers kennst Du? - Nichterscheinen, § 330 ZPO- Nichtverhandeln, § 333 ZPO
- Was passiert, wenn der Beklagte den Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Kläger beantragt, die Prüfung aber ergibt, dass die Klage bereits unzulässig ist? Dann ergeht ein Prozessurteil gegen den Kläger.
- Was prüft das Gericht bei dem Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Kläger - im Unterschied zum Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Beklagten - nicht? Die Schlüssigkeit der Klage.
- Auf welche Punkte ist in der Zulässigkeit eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil einzugehen? I. StatthaftigkeitII. FristIII. Form
- Wann ist ein Einspruch gegen ein Versäumnisurteil statthaft? Der Einspruch ist nur statthaft gegen "echte" Versäumnisurteile, § 338 ZPO, also gegen Urteile, die wegen der Säumnis gegen den Säumigen ergehen.
- Welche Frist gilt für die Einlegung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil? Eine Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung des Versäumnisurteils, § 339 I ZPO.
- In welcher Form ist der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil einzulegen? Schriftlich, § 340 ZPO.
- Was ist die Folge eines zulässigen Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil? Der Prozess wird in die Lage zurückversetzt, in der er sich vor Eintritt der Säumnis befand. Das Gericht prüft also die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage.
- Wie lautet der Hauptsachetenor, wenn der Einspruch gegen das Versäumnisurteil unzulässig ist? "Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom … wir als unzulässig verworfen." (§ 341 I 2 ZPO)
- Wie lautet der Kostentenor, wenn der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil unzulässig ist? "Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits."
- Wie lautet der Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, wenn der Einspruch gegen das Versäumnisurteil unzulässig ist? "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar." (§ 708 Nr. 3 ZPO)
- Wie lautet der Hauptsachetenor, wenn die Klage nach Einspruch voll erfolgreich ist und aus der Hauptsache mehr als 1250 Euro vollstreckbar sind? "Das Versäumnisurteil vom … wird aufrecht erhalten." (§ 343 S. 1 ZPO)
- Wie lautet der Kostentenor, wenn die Klage nach Einspruch voll erfolgreich ist und aus der Hauptsache mehr als 1250 Euro vollstreckbar sind? "Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits." (§ 91 ZPO)
- Wie lautet der Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, wenn die Klage nach Einspruch voll erfolgreich ist und aus der Hauptsache mehr als 1250 Euro vollstreckbar sind? "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages (§ 709 S. 2 ZPO). Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist (§ 709 S. 3 ZPO)."
- Wann greift § 709 S. 3 ZPO? - Es muss ein Fall des § 709 ZPO vorliegen (nicht: § 708 ZPO). - Das Versäumnisurteil muss aufrecht erhalten werden.
- Wie lautet der Hauptsachetenor, wenn die Klage nach Einspruch voll erfolgreich ist und aus der Hauptsache weniger als 1250 Euro vollstreckbar sind? "Das Versäumnisurteil vom … wird aufrechterhalten."
- Wie lautet der Kostentenor, wenn die Klage nach Einspruch voll erfolgreich ist und aus der Hauptsache weniger als 1250 Euro vollstreckbar sind? "Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits." (§ 91 ZPO)
- Wonach richtet sich die vorläufige Vollstreckbarkeit, wenn die Klage nach Einspruch voll erfolgreich ist und aus der Hauptsache weniger als 1250 Euro vollstreckbar sind? Nach §§ 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.
- Wie lautet der Hauptsachetenor, wenn die Klage nach Einspruch gegen das Versäumnisurteil voll erfolglos ist? "Das Versäumnisurteil vom … wird aufgehoben und die Klage abgewiesen." (§ 343 S. 2 ZPO)
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- Wie lautet der Kostentenor, wenn die Klage nach Einspruch gegen das Versäumnisurteil voll erfolglos ist? "Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis. Im Übrigen trägt der Kläger die Kosten des Rechtsstreits."
- Wonach richtet sich die vorläufige Vollstreckbarkeit, wenn die Klage nach Einspruch gegen das Versäumnisurteil voll erfolglos ist? Nach den §§ 708, 709 ZPO.
- Wie lautet der Hauptsachetenor, wenn die Klage nach Einspruch teilweise erfolgreich ist und aus der Hauptsache noch weniger als 1250 Euro vollstreckbar sind? "Das Versäumnisurteil vom … bleibt aufrechterhalten, soweit der Beklagte zur Zahlung von (mehr als 1250 Euro) verurteilt wurde. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen."
- Wie lautet der Kostentenor, wenn die Klage nach Einspruch teilweise erfolgreich ist und aus der Hauptsache noch weniger als 1250 Euro vollstreckbar sind? "Die durch die Säumnis bedingten Kosten trägt der Beklagte. Im Übrigen tragen von den Kosten des Rechtsstreits der Kläger … % und der Beklagte … %."
- Wie lautet der Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, wenn die Klage nach Einspruch teilweise erfolgreich ist und aus der Hauptsache noch mehr als 1250 Euro vollstreckbar sind? "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, nicht der Beklagte Sicherheit vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet."
- Wie lautet der Hauptsachetenor, wenn die Klage nach Einspruch teilweise erfolgreich ist und aus der Hauptsache noch mehr als 1250 Euro vollstreckbar sind? "Das Versäumnisurteil vom … bleibt aufrechterhalten, soweit der Beklagte zur Zahlung von (mehr als 1250 Euro) verurteilt wurde. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen."
- Wie lautet der Kostentenor, wenn die Klage nach Einspruch teilweise erfolgreich ist und aus der Hauptsache noch mehr als 1250 Euro vollstreckbar sind? "Die durch die Säumnis bedingten Kosten trägt der Beklagte. Im Übrigen tragen von den Kosten des Rechtsstreits der Kläger … % und der Beklagte … %."
- Wie lautet der Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, wenn die Klage nach Einspruch teilweise erfolgreich ist und aus der Hauptsache noch weniger als 1250 Euro vollstreckbar sind? "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger und der Beklagte dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweils andere vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet."
- Welche besondere Prozessvoraussetzung gilt für die Widerklage? Konnexität, § 33 ZPO.
- Wann liegt Konnexität i.S.v. § 33 ZPO vor? Wenn Klage und Widerklage ein gemeinsames Tatbestandsmerkmal aufweisen und der Sachverhalt zu diesem Tatbestandsmerkmal gleich ist (entspricht § 273 BGB).
- Wie ist bei der Widerklage der Zuständigkeitsstreitwert zu bestimmen? Nach § 5 S. 1 2. Hs. ZPO. Maßgeblich ist der höhere Wert, also keine Addition.
- Wie ist bei der Widerklage der Gebührenstreitwert zu bestimmen? Nach § 45 I 1 und 3 ZPO.- Bei wirtschaftlicher Verschiedenheit von Klage und Widerklage: Addition- Bei wirtschaftlicher Gleichheit: Höherer Wert maßgeblich
- A stellt einen Antrag auf Arrest gem. §§ 916 ff. ZPO gegen B. Kann B Widerklage erheben? Nein; Arg.: Sinn und Zweck des einstweiligen Rechtsschutzes.
- Wie ist ein Gutachten mit Widerklage zu gliedern? 1. Teil: Klage2. Teil: Widerklage3. Teil: Nebenentscheidungen/Tenorierung
- Welche Vorschriften sind bei der sachlichen Zuständigkeit des Gerichts im Rahmen der Klage zu bedenken, wenn im Übrigen Widerklage erhoben wurde? §§ 5 S. 1 2. Hs., 506 ZPO.
- A verklagt B. Kann B mit einem Anspruch Widerklage erheben, wenn er seinerseits diesen Anspruch bereits bei einem anderen Gericht klageweise geltend macht? Nein; Arg.: anderweitige Rechtshängigkeit.
- Nenne die Punkte, die in der Zulässigkeit der Widerklage anzusprechen sind! 1. Bestehen eines Prozessverhältnisses2. Dieselbe Prozessart3. Gerichtsidentität4. Keine bloße Verneinung des Klageanspruchs5. Parteiidentität6. Konnexität, § 33 ZPO7. Kein Ausschluss
- Warum sind die Nebenentscheidung bzgl. Klage und Widerklage am Ende des Gutachtens gemeinsam abzuhandeln? Weil eine einheitliche Kostenentscheidung bzgl. Klage und Widerklage ergeht.
- Wie werden die Parteien im Rubrum bezeichnet, wenn der Beklagte Widerklage erhoben hat? - "Kläger und Widerbeklagter" - "Beklagter und Widerkläger"
- A verklagt B. B erhebt Widerklage auf Zahlung von 1000 Euro. Die Klage des A hat keinen Erfolg, die Widerklage des B ist erfolgreich. Wie lautet der Hauptsachetenor? "Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage wird der Kläger verurteil, an den Beklagten 1000 Euro zu zahlen."