Ref. ZPO I (Fach) / 5. Hauptkonstellationen des Zivilprozesses (Lektion)
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- Was sind die Folgen einer Entscheidung über die Hilfsaufrechnung? - Entscheidung erwächst in Rechtskraft, § 322 II ZPO - Gebührenstreitwert erhöht sich, § 45 III GKG - Bei erfolgreicher Hilfsaufrechnung wird eine Kostenquote gebildet
- Erkläre die "Hauptaufrechnung"! Bei der Hauptaufrechnung verteidigt sich der Beklagte nur mit der Aufrechnung.
- Was sind die Folgen einer Entscheidung über die Hauptaufrechnung? - Entscheidung erwächst in Rechtskraft, § 322 II ZPO- Bei erfolgreicher Hauptaufrechnung trägt der Kläger die Kosten voll.
- Welche Wirkung hat eine vorprozessuale Aufrechnung? Der Anspruch ist schon vor Klageerhebung gem. § 389 BGB erloschen. Eine dennoch erhobene Klage wäre insoweit unbegründet.
- An welcher Stelle im Gutachten ist auf die Hilfsaufrechnung einzugehen? Nach der Begründetheit der Klage.
- In welchen drei Schritten prüft man die Hilfsaufrechnung? I. Bedingungseintritt/Zulässigkeit der HilfsaufrechnungII. Prozessuale VoraussetzungenIII. Materielle Voraussetzungen, §§ 387 ff. BGB
- Unter welcher innerprozessualen Bedingung steht die Hilfsaufrechnung? Die Hilfsaufrechnung steht unter der innerprozessualen Bedingung der Begründetheit des Klage.
- Auf welche Punkte ist bei den prozessualen Voraussetzungen der Hilfsaufrechnung ggf. einzugehen? - Prozesshandlungsvoraussetzungen- Gleicher Rechtsweg für Aufrechnung wie für Klageforderung (hM)- Bestimmtheit der Gegenforderung- Keine anderweitige Rechtshängigkeit
- Warum steht die anderweitige Rechtshängigkeit gem. § 261 III Nr. 1 ZPO der Hilfsaufrechnung nicht entgegen? Weil die Gegenforderung durch die Hilfsaufrechnung nicht zum Streitgegenstand wird, sondern nur ein Verteidigungsmittel darstellt.
- Wo prüft man die Primäraufrechnung? In der Begründetheit der Klage.
- Wie wirkt sich die Hilfsaufrechnung im Tatbestand des Urteils aus? Nach dem streitigen Beklagtenvorbringen zur Klageforderung sind folgende Umstände mitzuteilen: - Überleitungssatz zur Hilfsaufrechnung - Unstreitiges zur Gegenforderung - Streitiges Beklagtenvorbringen zur Gegenforderung - Streitiges Klägervorbringen zur Gegenforderung
- Formulierte den Satz, mit dem Du in den Entscheidungsgründen die Ausführungen zur (erfolgreichen) Hilfsaufrechnung einleitest! "Der Anspruch des Klägers ist jedoch durch die Aufrechnung des Beklagten in Höhe von … gem. § 389 BGB erloschen."
- Welche Arten der Erledigung sind im Zivilprozess zu unterscheiden? - Einseitige Erledigungserklärung- Übereinstimmende Erledigungserklärung
- Kann auch der Beklagte für erledigt erklären? Nein, nur der Kläger.
- Welche Arten der einseitigen Erledigungserklärung sind zu unterscheiden? - Vollständige einseitige Erledigungserklärung- Teilweise einseitige Erledigungserklärung
- In welcher Entscheidungsform wird über die vollständige bzw. teilweise einseitige Erledigungserklärung entschieden? Durch Urteil.
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- Welche Arten der übereinstimmenden Erledigungserklärung sind zu unterscheiden? - Vollständige übereinstimmende Erledigungserklärung - Teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung
- In welcher Entscheidungsform wird über die vollständige übereinstimmende Erledigungserklärung entschieden? Durch Beschluss nach § 91a ZPO.
- Bedarf es für die teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung eines erledigendes Ereignisses? Nein.
- In welcher Entscheidungsform wird über die teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung entschieden? Durch Urteil.
- In welchen vier Schritten ist die vollständig einseitige Erledigungserklärung gutachterlich abzuhandeln? I. Auslegung der Erklärung als einseitige ErledigungserklärungII. Zulässigkeit der KlageänderungIII. Zulässigkeit der KlageIV. Begründetheit der Klage
- Was passiert, wenn der Beklagte trotz richterlichen Hinweises der Erledigungserklärung innerhalb von 2 Wochen nicht widerspricht? Die Zustimmung wird fingiert, § 91a I BGB a.E. Es liegen also übereinstimmende Erledigungserkärungen vor.
- Kann der Kläger vor dem Landgericht auch ohne Rechtsanwalt den Rechtsstreit für erledigt erklären? Ja, §§ 91a, 78 III ZPO.
- Welche Vorschrift ist bei der Zulässigkeit der Klageänderung im Falle der vollständigen einseitigen Erledigungserklärung zu zitieren? § 264 Nr. 2 ZPO.
- Woraus ergibt sich im Falle der vollständigen einseitigen Erledigungserklärung stets das Feststellungsinteresse i.S.v. § 256 ZPO? Der Kläger hat stets ein Kosteninteresse, weil er, wenn er den Rechtsstreit im Falle eines erledigenden Ereignisses nicht für erledigt erklären würde, den Rechtsstreit verlöre und die Kosten zu tragen hätte.
- In welchen vier Schritten prüft man die Begründetheit der Feststellungsklage nach vollständig einseitiger Erledigungserklärung? 1. Zulässigkeit der ursprünglichen Klage 2. Begründetheit der ursprünglichen Klage 3. Tatsächlich erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit 4. Unzulässigkeit und/oder Unbegründetheit der ursprünglichen Klage aufgrund des erledigenden Ereignisses
- Wie lautet der Tenor bei der vollständigen einseitigen Erledigungserklärung, wenn der Klage stattgegeben wird? "Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist."
- Wonach richtet sich die Kostenentscheidung bei vollständiger einseitiger Erledigungserklärung? Nach den §§ 91, 92 ZPO.
- Was ist bei der vorläufigen Vollstreckbarkeit im Falle der vollständigen einseitigen Erledigungserklärung zu beachten? Es sind nur die Kosten vorläufig vollstreckbar.
- Welche Umstände sind im Falle der vollständigen einseitigen Erledigungserklärung in der antragsbezogenen Prozessgeschichte mitzuteilen? - Ursprünglicher Antrag- Zustellung der Klage-Tatsächliches erledigendes Ereignis- Erledigungserklärung des Klägers
- Worauf ist bei der Wiedergabe der ursprünglichen Anträge bei der vollständigen einseitigen Erledigungserklärung zu achten? Die ursprünglichen Anträgen sind nicht einzurücken.
- Was schreibst Du zum aktuellen Antrag des Klägers im Fall der vollständigen einseitgen Erledigungserklärung? "Der Kläger beantragt nunmehr, festzustellen, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist."
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- An welcher Stelle im Tatbestand ist auf den Widerspruch des Beklagten gegen die Erledigungserklärung einzugehen? Entweder am Ende der antragsbezogenen Prozessgeschichte oder einleitend zum aktuellen Antrag des Beklagten.
- Auf welche Punkte ist in den Entscheidungsgründen einzugehen, wenn der Kläger den Rechtsstreit vollständig einseitig für erledigt erklärt hat? 1. Gesamtergebnis2. Zulässigkeit der Klageänderung3. Zulässigkeit der Feststellungsklage4. Begründetheit der Feststellungsklage
- In welchen fünf Schritten ist die einseitige Teil-Erledigungserklärung gutachterlich abzuhandeln? I. Auslegung der Erklärung als einseitige Teil-Erledigungserklärung II. Zulässigkeit der Klageänderung III. Zulässigkeit der Klagen IV. Zulässigkeit der objektiven Klagehäufung, § 260 ZPO V. Begründetheit der Klagen
- Kann der Kläger vor dem Landgericht auch ohne Rechtsanwalt den Rechtsstreit teilweise für erledigt erklären? Ja, §§ 91a, 78 III ZPO.
- Welche Vorschrift ist bei der Zulässigkeit der Klageänderung im Falle der einseitigen Teil-Erledigungserklärung zu zitieren? § 264 Nr. 2 ZPO.
- Worauf bezieht sich die Zulässigkeitsprüfung, wenn der Kläger den Rechtsstreit einseitig teilweise für erledigt erklärt hat? I. Zulässigkeit der FeststellungsklageII. Zulässigkeit der Rest-Klage (Leistungsklage)
- Woraus ergibt sich im Falle der einseitigen Teil-Erledigungserklärung stets das Feststellungsinteresse bzgl. des erledigten Teils? Der Kläger hat stets ein Kosteninteresse, weil er, wenn er den Rechtsstreit im Falle eines erledigenden Ereignisses nicht für erledigt erklären würde, den Rechtsstreit verlöre und die Kosten zu tragen hätte.
- Worauf bezieht sich die Begründetheitsprüfung, wenn der Kläger den Rechtsstreit einseitig teilweise für erledigt erklärt hat? I. Begründetheit der FeststellgungsklageII. Begründetheit der Rest-Klage (Leistungsklage)
- In welchen vier Schritten prüft man die Begründetheit der Feststellungsklage nach einseitiger Teil-Erledigungserklärung? 1. Zulässigkeit der ursprünglichen Klage bzgl. des erledigten Teils 2. Begründetheit der ursprünglichen Klage bzgl. des erledigten Teils 3. Tatsächlich erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit 4. Unzulässigkeit und/oder Unbegründetheit der ursprünglichen Klage bzgl. des erledigten Teils aufgrund des erledigenden Ereignisses
- Wie lautet der Tenor bei der einseitigen Teil-Erledigungserklärung, wenn der Klage vollständig stattgegeben wird? "Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von … erledigt ist. Der Beklagte wird verurteilt, … Euro (Restbetrag) an den Kläger zu zahlen."
- Worauf ist bei der Kostentscheidung im Falle der einseitigen Teil-Erledigungserklärung zu achten? Dass die Kostentscheidung einheitlich ergeht.
- Welche Umstände sind im Falle der einseitigen Teil-Erledigungserklärung in der antragsbezogenen Prozessgeschichte mitzuteilen? - Ursprünglicher Antrag- Zustellung der Klage-Tatsächliches erledigendes Ereignis- Teil-Erledigungserklärung des Klägers- Widerspruch des Beklagten
- Was schreibst Du zum aktuellen Antrag des Klägers im Fall der einseitgen Teil-Erledigungserklärung? "Der Kläger beantragt nunmehr,1. festzustellen, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von … erledigt ist2. den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger (Restbetrag) zu zahlen."
- Auf welche Punkte ist in den Entscheidungsgründen einzugehen, wenn der Kläger den Rechtsstreit einseitig teilweise für erledigt erklärt hat? 1. Gesamtergebnis2. Zulässigkeit der Klageänderung3. Zulässigkeit der Klagen (Feststellungsklage und Restklage)4. Evtl. Objektive Klagehäufung, § 260 ZPO5. Begründetheit der Klagen (Feststellungsklage und Restklage)
- Worüber trifft das Gericht im Falle der vollständigen übereinstimmenden Erledigungserklärung eine Entscheidung? Nur noch über die Kosten.
- In welchen zwei Schritten erfolgt die gutachterliche Prüfung im Falle der vollständig übereinstimmenden Erledigungserkärung? I. Auslegung der Erkärungen II. Billigkeitsentscheidung
- Aus welcher Norm ergibt sich, dass der Kläger vor dem Landgericht bei vollständig übereinstimmenden Erledigungserklärungen für seine Erklärung keine anwaltliche Vertretung braucht? Aus §§ 91a, 78 III ZPO.
- Woran orientiert sich maßgeblich die Billigkeitsentscheidung bzgl. der Kosten bei der vollständig übereinstimmenden Erledigungserklärung? Maßgeblich ist der bisherige Sach- und Streitsstand (Erfolgsaussichten der Klage).
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