Ertragsteuerrecht (Fach) / Veräußerung gegen wiederkehrende Leistungen, vorweggenommene Erbfolge, Realteilu (Lektion)

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Betriebsvermögen und Privatvermögen

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  • Was sind wiederkehrende Zahlungen Kaufpreisraten Wiederkehrende Bezüge/Leistungen Renten dauernde Lasten
  • Begriff Leibrente H 22.3 Begriff der Leibrente EStH gleich bleibende Bezüge für die Dauer der Lebenszeit einer Bezugsperson
  • abgekürzte Leibrente H 22. 4 Leibrente, abgekürzt EStH bis zum Tod einer Bezugsperson mit einer Höchstlaufzeit Besteuerung mit dem niedrigeren Wert des Ertragsanteils §22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG und § 55 Abs. 2 EStDV
  • verlängerte Leibrente bis zum Tod einer Bezugsperson mit einer Mindestlaufzeit Besteuerung mit dem höheren Wert des Ertragsanteils §22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG und § 55 Abs. 2 EStDV
  • Bewertung Lebenslängliche Leibrente § 14 Abs. 1 BewG Jahresbetrag x Vervielfältiger aus Erlass 200 § 14/1 
  • Bewertung abgekürzte Leibrente § 13 Abs. 1 BewG Jahresbetrag x Vervielfältiger aus Anlage 9a BewG
  • Unterschied zwischen Rente und dauernder Last Rente (gleichmäßig und regelmäßig) dauernde Last (schwankende Bezüge)
  • Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge R 16 Abs. 11 EStR
  • Wahlrecht bei Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge R 16 Abs. 11 EStR Satz 1: Wahlrecht Satz 2: Sofortversteuerung Satz 6: Rentenzahlungen als nachträgliche Betriebseinnahmen
  • Betriebsveräußerung gegen Leibrente Sofortversteuerung Sofortversteuerung > Gewinn § 16 EStG > Hebung der stilllen Reserven > Zinsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG > Rentenstammrecht im Privatvermögen  
  • Betriebsveräußerung gegen Leibrente Zuflussbesteuerung Zuflussbesteuerung > Tilgung der Summe aus Kapitalkonto (zu Buchwerten) durch den Unterschiedsbetrag der Rentenbarwert zu Beginn und Ende des Kalendersjahrs > Zinsen sind nachträgliche Betriebseinnahmen nach § 15 i. V. m. § 24 Nr. 2 EStG > Rentenstammrecht im Betriebsvermögen
  • Ermittlung des Tilgungsanteils bei Leibrenten Differenz aus dem Rentenbarwerten zu Beginn und Ende des Kalenderjahres
  • Ermittlung des Zinsanteils bei Leibrenten Summe der Rentenzahlung im Kalenderjahr abzüglich Tilgung
  • Was sind die Folgen beim Erwerber eines Betriebs gegen Renten Passiverung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des Rentenbarwertes Tilgung ergibt sich aus der Differenz der Rentenbarwerte zu Beginn und Ende des Kalenderjahres Zinsaufwand in Höhe der Differenz aus der Summe der Zahlungen abzüglich Tilgung Abschreibungen der aktivierten Wirtschaftsgüter
  • Hinzurechnung Renten bei Gewerbesteuer § 8 Nr. 1 Buchstabe b GewStG in Höhe des Zinsanteils
  • Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG bei Veräußerung gegen Leibrente H 16 Abs. 11 Freitrag EStH Grundsätzlich bei Zuflussbesteuerung kein Freibetrag § 16 Abs. 4 und § 34 EStG Ausnahme bei Einmalzahlung und Leibrente, dann jedoch in Höhe des Rentenbarwertes und der Einmalzahlung.
  • Kaufpreisraten bei Veräußerung eines Betriebes H 16 Abs. 11 Ratenzahlung EStH R 16 Abs. 11 Sätze 1 bis 9 EStR sind anzuwenden, wenn Laufzeit der Raten mehr als 10 Jahre und Absicht besteht eine Versorgung zu schaffen
  • Zeitrente bei Veräußerung eines Betriebes H 16 Abs. 11 Zeitrente EStH R 16 Abs. 11 Sätze 1 bis 9 EStR sind anzuwenden, wenn Laufzeit der Raten mehr als 10 Jahre und Nebenzweck eine Versorgung zu schaffen
  • Zeitrenten Renten die auf einen bestimmten Zeitraum abgestimmt sind
  • gestundeter Kaufpreis H 16 Abs. 11 Kaufpreisstundung EStH Ansatz des Veräußerungsgewinns mit dem gemeinen Wert
  • Nachträgliche Betriebseinnahmen § 15 i. V. m. § 24 Nr. 2 EStG
  • Bewertung von Kaufpreisraten verzinslich: Summe der Kaufpreisraten unverzinslich: Abzinsung auf den Gegenwartswert § 12 Abs. 1 BewG i. V. m. Tabelle 2 Erlasse 200 § 12/1 Gegenwartswert = Jahresbetrag x Vervielfältiger 
  • Versteuerung Zinsanteil bei Kaufpreisraten § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG § 32d Abs. 1 EStG oder § 20 Abs. 8 EStG
  • Ermittlung Zinsanteil bei unverzinslichen Kaufpreisraten Gegenwartswert zum 01.01. - Gegenwartswert zum 31.12. = Tilgungsanteil - Gesamtbetrag der jährlichen Raten = Zinsanteil
  • Wahlrecht Veräußerung Beteiligung i. S. d. § 17 EStG gegen Leibrente oder Kaufpreisraten R 17 Abs. 7 Satz 2 EStR Wahlrecht nach R 16 Abs. 11 EStR
  • Veräußerung Beteiligung i. S. d. § 17 EStG gegen Leibrente (Sofortversteuerung) Sofortversteuerung > Rentenbarwert als Veräußerungspreis > Gewinn § 17 Abs. 2 unter Anwendung des TEV § 3 Nr. 40 S. 1 c, § 3c Abs. 2 EStG > Zinsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG > Rentenstammrecht im Privatvermögen
  • Veräußerung Beteiligung i. S. d. § 17 EStG gegen Leibrente (Zuflussbesteuerung) Nachträgliche Einkünfte § 17 i. V. m. § 24 Nr. 2 EStG Ermittlung des Zinsanteils § 22 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG Ermittlung des Tilgungsanteil (Summe der jährlichen Raten minus Zinsanteil) Tilgungsanteil unter Anwendung des TEV § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe c EStG ist von der Summe der Anschaffungskosten und Veräußerungskosten unter Anwendung von § 3c Abs. 2 EStG abzuziehen Restbetrag ist vorzutragen
  • Prüfschritte bei vorweggenommener Erbfolge - Privatvermögen - einzelne Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens Liegt ein Entgelt vor? Trennungstheorie
  • Prüfschritte bei vorweggenommener Erbfolge - Funktionale betriebliche Einheiten Liegt ein Entgelt vor? Einheitstheorie Verkaufpreis über Kapitalkonto? ja > § 16 EStG nein > § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG
  • Trennungstheorie Veräußerung von Privatvermögen Erlasse 1 § 7/3 Randziffer 14 Aufteilungsverhältnis = Entgelt (ohne Anschaffungsnebenkosten) / Verkehrswert
  • AfA beim unentgeltlichen Erwerb (nicht Betriebsvermögen) § 11 d Abs. 1 EStDV
  • Besonderheit bei teilentgeltlichen Erwerb von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen Anschaffungskosten sind in entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuteilen Berechnung der AfA erfolgt in 2 AfA-Reihen (entgeltlichen Teil) unentgelichen Teil nach § 11 d Abs. 2 EStDV
  • Tatbestandsmerkmale Realteilung § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG Betriebsaufgabe auf Ebene der Gesellschaft (Zerschlagung des betrieblichen Organimus) mindestens ein Realteiler führt eine wesentliche Betriebsgrundlage in seinem Unternehmen fort Besteuerung der stille Reserven muss sichergestellt sein Folge: Zwingende Buchwertfortführung
  • Sicherungsklausel bei Realteilung § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG Rückwirkender Ansatz der gemeinen Werte bei Veräußerung oder Entnahme von Grund- und Boden Gebäude andere wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb von 3 Jahren nach Abgabe der Steuererklärung für die Mitunternehmerschaft der Realteilung.
  • Körperschaftklausel bei Realteilung § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG Realteilung ist nicht anwendbar soweit Wirtschaftsgüter mittelbar oder unmittelbar auf eine Körperschaft übertragen werden Folge: Insoweit Übertragung zum gemeinen Wert
  • Realteilungserlass 1 § 16/3
  • Erbauseinandersetzungserlass 1 § 7/2
  • Zulässige Übertragung im Rahmen der Realteilung GHV > BV GHV > SBV SBV > GHV Nicht möglich von GHV zu GHV!
  • Fallgruppen bei Realteilung zu Buchwerten Idealfall Normalfall Buchwertfortführung mit Spitzenausgleich
  • Stadien bei Erbanfälle Erbfall laufende Einkünfte bis Erbauseinandersetzung Erbauseinandersetzung
  • Mustersatz Erbengemeinschaft in Klausur Erbengemeinschaft ist keine Gesellschaft (§ 705 BGB), sondern eine auf Auseinandersetzung gerichtete Zufallsgemeinschaft, sodass keine gemeinsame Zweckverfolgung vorliegt. Sie ist jedoch ein wirtschaftlich vergleichbares Gemeinschaftsverhältnis.
  • Besonderheit bei Mischnachlass Betriebs- und Privatvermögen Keine Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG