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Ref. ZPO I (Fach) / 2. Die gerichtliche Entscheidung (Lektion)

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  • Wann ist das Urteil bei Obsiegen des Beklagten nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar? Wenn die vollstreckbaren Kosten 1500 Euro überschreiten.
  • In welchen Fällen besteht keine Abwendungsbefugnis des Klägers, wenn der Beklagte obsiegt und das Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist? Wenn die Voraussetzungen der Berufung nicht vorliegen, die Kosten also 600 Euro nicht überschreiten, §§ 708 Nr. 11 2. Fall, 713, 511 II Nr. 1 ZPO.
  • In welchen Fällen besteht eine Abwendungsbefugnis des Klägers, wenn der Beklagte obsiegt und das Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist? Wenn die Voraussetzungen der Berufung vorliegen, die Kosten also 600 Euro überschreiten, aber nicht höher sind als 1.500 Euro, §§ 708 Nr. 11 2. Fall, 711 ZPO.
  • Wie lautet der Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, wenn der Beklagte ohne Sicherheitsleistung vollstrecken kann und der Kläger keine Abwendungsbefugnis hat? "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar."
  • Wie lautet der Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, wenn der Beklagte ohne Sicherheitsleistung vollstrecken kann und der Kläger abwendungsbefugt ist? "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet." 
  • Wie lautet der Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, wenn der Beklagte nur gegen Sicherheitsleistung vollstrecken darf? "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages."
  • Welche Angaben sind im Kopf des Urteils aufzunehmen? - Gerichtsbezeichnung- Aktenzeichen- Im Namen des Volkes- Urteil
  • Welche Angaben zu den Parteien muss das Urteilsrubrum enthalten? - Berufsbezeichnung- Vollständiger Name- Ladungsfähige Anschrift
  • Formuliere den typischen Überleitungssatz zwischen Rubrum und Tenor eines Zivilurteils! "… hat das (Gerichtsbezeichnung), ggf. Kammer, auf die mündliche Verhandlung vom (Datum)durch(Bezeichnung. des/der Richter)für Recht erkannt:
  • Aus welchen Elementen besteht der Tenor eines Zivilurteils? I. HaupsachetenorII. KostenentscheidungIII. Vorläufige Vollstreckbarkeit
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  • Woraus setzt sich der Tatbestand eines Zivilurteils zusammen? Nenne auch jeweils die Zeitformen! - Einleitungssatz (Präsens) - Unstreitiges (Imperfekt) - Streitiger Klägervortrag (Präsens Konjunktiv) - Ggf. antragsbezogene Prozessgeschichte (Perfekt) - Anträge (Präsens) - Streitiger Beklagtenvortrag (Präsens Konjunktiv) - "Große Prozessgeschichte" (Perfekt)
  • Wie sind die Entscheidungsgründe eines Zivilurteils zu gliedern? - Gesamtergebnis- Ggf. Zulässigkeit der Klage- Begründetheit der Klage- Begründung der Nebenentscheidungen- Ggf. Streitwertfestsetzung
  • Formuliere die Rechtsmittelbelehrung, die ggf. am Ende des Zivilurteils nach der Unterschrift anzubringen ist! "Rechtsmittel: Berufung, §§ 511 ff. ZPO".
  • Warum ist es in einigen Konstellationen erforderlich, auf die antragsbezogene Prozessgeschichte im Tatbestand eines Zivilurteils einzugehen? Weil es erforderlich sein kann, um die aktuellen Anträge zu verstehen.
  • In welchen Konstellationen ist im Zivilurteil auf die antragsbezogene Prozessgeschichte einzugehen? - Klägeänderung- Erkledigungserklärungen- Parteiwechsel/-beitritt- Vorangegangene Teil-, Zwischen- und Vorbehaltsurteile- Vorangegangener Teilvergleich- Vorangegangenes Versäumnisurteil- Vorangegangener Vollstreckungsbescheid
  • Wann ist bei der Klageänderung auch der ursprüngliche Antrag in der antragsbezogenen Prozessgeschichte zu bringen? Wenn es für die Kostenentscheidung von Bedeutung ist, weil durch die Klageänderung zusätzliche Kosten entstanden sind.
  • Welche Angaben zum Vollstreckungsbescheid sind in der antragsbezogenen Prozessgeschichte anzubringen? - Tatsache des Erlasses- Datum- Gericht- Geschäftsnummer- Inhalt- Zustellungstag- Tag des Einspruchs
  • Welche Anträge sind im Tatbestand eines Zivilurteils wiederzugeben? - (Aktuelle) Hauptsacheanträge - Ggf. Vollstreckungsschutzantrag - Ggf. Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  • Warum sind Kostenanträge und Anträge zur vorläufigen Vollstreckbarkeit nicht im Tatbestand eines Urteils anzuführen? Weil das Gericht von Amts wegen über die Kosten und die vorläufige Vollstreckbarkeit zu entscheiden hat.
  • Was ist bei der Darstellung der Anträge im Zivilurteil zu beachten? Die Anträge sind einzurücken und in der Regel wörtlich wiederzugeben.
  • Formuliere die Anträge in einem typischen Zivilurteil! - "Der Kläger beantragt, den Beklagten zu verurteilen, …" - "Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen."
  • Welche Umstände sind in der "großen" Prozessgeschichte eines Zivilurteils mitzuteilen? - Beweisaufnahme- Verweisung, § 281 ZPO- Schriftsatznachlass, § 283 ZPO- Präkludiertes Vorbringen, §§ 296, 296a ZPO
  • Formuliere die typische Beweisaufnahme im Zivilurteil! "Das Gericht hat Beweis erhoben zu der Frage, ob (konkrete Tatsache) durch Vernehmung der Zeugen (vollständige Namen) gem. Beweisbeschluss vom (Datum). Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf die Sitzungsniederschrift vom (Tag der mündlichen Verhandlung) Bezug genommen."
  • An welcher Stelle im Zivilurteil kann - außer in der großen Prozessgeschichte - auf präkludiertes Vorbringen eingegangen werden? Bei dem streitigen Vorbringen der jeweiligen Partei.