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Ref. ZPO I (Fach) / 2. Die gerichtliche Entscheidung (Lektion)
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- Wie ist das Gutachten zur Vorbereitung einer gerichtlichen Entscheidung aufzubauen? (I. Ggf. Auslegung des Klageantrags)(II. Ggf. Zulässigkeit der Klageänderung)III. Zulässigkeit der KlageIV. Begründetheit der KlageV. NebenentscheidungenVI. Tenorierung
- Worauf gehst Du bei der Prüfung der Zulässigkeit der Klage ein? - Allgemeine Prozessvoraussetzungen - Besondere Prozessvoraussetzungen
- Was ist maßgeblich für den Prüfungsumfang in der Begründetheit einer Klage? Der Antrag.
- Was ist der entscheidende Unterschied zwischen dem 1. und dem 2. Staatsexamen im Hinblick auf den Sachverhalt? Im 1. Staatsexamen steht der Sachverhalt regelmäßig fest. Im 2. Staatsexamen ist dies nicht immer der Fall, so dass ggf. eine inzidente Beweisprüfung stattzufinden hat.
- Worauf ist bei den Nebenentscheidungen einzugehen? - Kostenentscheidung, §§ 91 ff. ZPO- Vorläufige Vollstreckbarkeit, §§ 708 ff. ZPO(- Rechtsmittelbelehrung)
- Worauf ist bei der Tenorierung einzugehen? - Hauptsachetenor- Kostentenor- Vorläufige Vollstreckbarkeit
- Auf welche allgemeinen Prozessvoraussetzungen ist ggf. in der Prozessstation (Zulässigkeit) einzugehen? - Erfolglose Durchführung der Güteverhandlung, § 15a EGZPO - Zuständigkeit des Gerichts (sachlich/örtlich) - Parteifähigkeit - Prozessfähigkeit - Prozessführungsbefugnis - Ordnungsgemäße Klageerhebung - Keine anderweitige Rechtshängigkeit - Keine entgegenstehende Rechtskraft
- Welche Vorschriften regeln eine streitwertunabhänige Zuweisung zum Amtsgericht? - § 23 Nr. 2 a) - g) GVG- § 23a GVG
- Welche Vorschrift regelt eine streitwertunabhängige Zuweisung zum Landgericht? § 71 II GVG
- Nach welchen Vorschriften bestimmt sich der Zuständigkeitsstreitwert? §§ 3-9 ZPO.
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- Erkläre die Systematik der §§ 3-9 ZPO! §§ 9, 8, 7 und 6 sind spezieller als § 3 ZPO und daher vorrangig zu prüfen.
- Ab welchem Streitwert sind die Landgerichte zuständig? Ab einem Streitwert über 5.000 Euro.
- Kann die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts durch rügelose Einlassung, gem. § 39 ZPO begründet werden? - Grundsatz: (+)- Ausnahme: bei gesetzlich geregelter "ausschließlicher" Zuständigkeit
- Was ist der erste Gedanke, wenn es um die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit geht? Ob es einen "ausschließlichen" Gerichtsstand gibt.
- A, wohnhaft in Hamburg, streitet mit B, wohnhaft in München, über ein in Köln belegenes Grundstück. Welches Gericht ist (ausschließlich) örtlich zuständig? Köln, § 24 ZPO.
- A, wohnhaft in Hamburg, streitet mit B, wohnhaft in München, über ein in Köln belegenes Grundstück. A verklagt B in München. Ist das Gericht in München örtlich zuständig, wenn B die Zuständigkeit des Gerichts nicht rügt? Warum (nicht)? Nein; Arg.: rügelose Einlassung gem. § 39 ZPO bei ausschließlicher Zuständigkeit - hier nach § 24 ZPO - nicht möglich.
- Aus welchen Vorschriften ergeben sich die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung? Aus den §§ 38-40 ZPO.
- A, wohnhaft in München, verletzt den in Hamburg wohnhaften B bei einem Autounfall in Hamburg. Kann B den A in Hamburg verklagen? Ja; Arg.: Es greift der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, § 32 ZPO.
- Wo liegt der allgemeine Gerichtsstand bei natürlichen Personen? Am Wohnsitz des Beklagten, §§ 12, 13 ZPO.
- Wo liegt der allgemeine Gerichtsstand bei juristischen Personen? Am Sitz der juristischen Person, also der Ort an dem die Verwaltung geführt wird, § 17 ZPO.
- Wie ist das Verhältnis zwischen den besonderen Gerichtsständen und dem allgemeinen Gerichtsstand? Der Kläger hat ein Wahlrecht zwischen den besonderen Gerichtsständen und dem allgemeinen Gerichtsstand, § 35 ZPO.
- In welchen Schritten erfolgt die Beweisprüfung? 1. Beweisfrage formulieren 2. Beweisbedürftigkeit 3. Beweisantritt mit einem zulässigen Beweismittel 4. Beweiswürdigung 5. Ggf. Beweislastentscheidung
- Wie ist die Beweisfrage zu formulieren? "Hat der (Beweisbelastete) bewiesen, dass … (Beweisthema)?"
- In welchen Fällen sind Tatsachen nicht beweisbedürftig? - Schätzung, § 287 ZPO - Geständnis, § 288 ZPO - Offenkundigkeit/gerichtsbekannte Tatsachen, § 291 ZPO - Verspätete Tatsachen, § 296 ZPO - Indizien - Vermutungen
- Nenne drei Beispiele für gesetzliche Vermutungen! - § 280 I 2 BGB (Vertretenmüssen der Pflichtverletzung)- § 286 IV BGB (Vertretenmüssen der Verzögerung)- § 1006 BGB (Eigentumsvermutung)
- Welche Abwehrmöglichkeiten hat der Betroffene bei einer gesetzlichen Vermutung? - Bestreiten des Tatbestandes- Widerlegung der Vermutung, § 292 ZPO (= Beweis des Gegenteils)
- Was setzt eine tatsächliche Vermutung (Anscheinsbeweis) voraus? Einen Satz der Lebenserfahrung (= typischer Sachverhalt).
- Welche Abwehrmöglichkeiten hat der Betroffene bei einer tatsächlichen Vermutung? - Bestreiten - "Erschütterung" (= Vortrag eines atypischen Sachverhalts)
- Welche Strengbeweismittel kennst Du? - Sachverständiger- Augenschein- Parteivernehmhung- Urkunde- Zeugen
- Was ist das typische Mittel der Glaubhaftmachung? Eidesstattliche Versicherung (§ 294 ZPO).
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- Wie ist zu verfahren, wenn ein Beweismittel unergiebig ist? Das Beweismittel ist nicht weiter zu würdigen.
- In welchen Schritten würdigt man die Überzeugungskraft eines Beweismittels? 1. Glaubhaftigkeit der Aussage 2. Glaubwürdigkeit der Person 3. Beweiswert, § 286 ZPO
- In welchen Fällen ergeht eine Beweislastentscheidung? Bei "non liquet" (= Sachverhalt nicht klar).
- Welche Grundsätze gelten für die Kostenentscheidung? - Wer verliert, zahlt.- Die Kostenentscheidung ergeht einheitlich.
- Nenne zwei Ausnahmen vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung! - § 344 ZPO (Versäumniskosten)- § 281 III 2 ZPO (Kosten bei Verweisung wegen Unzuständigkeit)
- Aus welcher Vorschrift ergibt sich der Grundsatz, dass der Verlierer die Gerichtskosten voll zu zahlen hat? § 91 ZPO.
- In welchen Fällen kann das Gericht der einen Partei die gesamten Prozesskosten auferlegen, obwohl nur ein teilweises Obsiegen vorliegt? In den Fällen des § 92 II ZPO.
- Nenne die Voraussetzungen des § 92 II Nr. 1 ZPO! - Zuvielforderung verhältnismäßig gering (< 10 %)- Keine bzw. geringfügig höhere Kosten verursacht (insbesondere kein Gebührensprung)
- In welchen Fällen werden bei einem teilweisen Obsiegen die Kosten gem. § 92 II ZPO gegeneinander aufgehoben ? Wenn das Unterliegen ungefähr gleich ist.
- Was sind die Voraussetzungen dafür, dass der Kläger die Prozesskosten beim sofortigen Anerkenntnis gem. § 93 ZPO zu tragen hat? - Fehlender Anlass zur Klage - Wirksames Anerkenntnis gem. § 307 ZPO - Sofort
- Wann erfolgt ein Anerkenntnis "sofort" i.S.v. § 93 ZPO? Wenn das Anerkenntnis in der Klageerwiderung erfolgt (und nicht erst in der mündlichen Verhandlung).
- Welche grundlegende Unterscheidung ist bei der vorläufigen Vollstreckbarkeit im Falle des Obsiegens des Klägers zu treffen? -Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung, § 708 ZPO- Vollstreckung mit Sicherheitsleistung, § 709 ZPO
- Welche grundlegende Unterscheidung ist bei der vorläufigen Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsheitsleistung zu treffen? - Vorläufige Vollstreckbarket ohne Abwendungsbefugnis des Beklagten- Vorläufige Vollstreckbarkeit mit Abwendungsbefugnis des Beklagten
- A klagt gegen B auf Zahlung von 400 Euro und gewinnt. Kann B die vorläufige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden? Nein, weil die Voraussetzungen der Berufung nicht vorliegen, §§ 708 Nr. 11 1. Alt., 713 ZPO.
- A klagt gegen B auf Zahlungen von 700 Euro und gewinnt. Kann B die vorläufige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden? Ja, weil die Voraussetzungen für die Berufung vorliegen, §§ 708 Nr. 11 1. Alt., 711 ZPO.
- Wie lautet der Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, wenn der Kläger ohne Sicherheitsleistung vollstrecken darf und der Beklagte keine Abwendungbefugnis hat? "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar."
- Wie lautet der Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, wenn der Kläger ohne Sicherheitsleistung vollstrecken darf und der Beklagte abwendungsbefugt ist? "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet."
- Wie lautet der Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, wenn der Kläger mit Sicherheitsleitsleistung vollstrecken darf? "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages."
- Welche grundlegende Unterscheidung kann man bei der Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit treffen, wenn der Beklagte obsiegt? - Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung, § 708 Nr. 11 2. Fall ZPO - Vorläufige Vollstreckbarkeit mit Sicherheitsleistung, § 709 ZPO
- Wann ist das Urteil bei Obsiegen des Beklagten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar? Wenn die vollstreckbaren Kosten 1500 Euro nicht überschreiten.