Berufskunde (Fach) / berufskunde (Lektion)
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Examen
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- Ergotherapie, Definition, DVE Definition ergon= Werk, Handlung, Aufbau Ergotherapie: Beruf, der die Handlungsfähigkeit von Menschen im Fokus hat & die Handlung selbst (handwerkl., krativ, Alltagstätigkeiten) als Mittel in der Therapie einsetzt. Laut DVE= - Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jedes Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind oder davon bedroht sind - Ziel: sie bei der Durchführung von für sie bedeutungsvoller Betätigung in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken - spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung + Beratung dienen --> um den Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine verbesserung seiner lebensqualität zu ermöglichen
- Wann, wo fand der erste Ausbildungslehrgang für Arbeits und Beschäftigungstherapeuten statt? - Auf Anregung und Unterstützung des britischen roten Kreuzes --> April 1947, erster Ausbildungslehrgang in Bad Pyrmont!
- Wann wurde der Beruf des Arbeits und Beschäftigungstherapeuten gesetzlich anerkannt? im Jahre 1977
- Handlungsorientierter Ansatz / Phänomenologie - wissenschaftl. Sichtweise auf einzelne Phänomene, - Einzelfall wird in Fallstudie beschrieben und analysiert - nicht nur messbare Daten wichtig, sondern auch: subjektiv erhobene Beobachtungen
- Funktioneller Ansatz / Naturwissenschaftliche Herangehensweise - Grundlage für den funktionellen Behandlungsansatz - Erhebungen objektiver, normierter Daten in Bezug auf die unterschiedlichen FUnktionsweisen des Menschen
- Definition WHO World Health Organisation - soll als oberstes Organ die Gesundheit der Völer alles Länder schützen und alle Regierungen bei Aufbau und Entwicklung ihres Gesundheitswesens unterstützen
- Aufgaben des WHO - Bekämpfung von infektiösen Krankheiten - Förderung von Aus und Weiterbildung von im gesundheitswesen Arbeitenden - Beratung beim Aufbau eines Gesundheitswesens - Standardisierung von Heilmitteln - Förderung medizinischer Forschung
- Heilmittel, Definition - pers. zu erbringende Dienstleistungen, die aktiv auf das Krankheitsgeschehen des Klienten einwirken - Dienstleistungen dürfen nur von entsprechend ausgebildetem und berufserfahrenem Personal mit Zulassung erbracht werden Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Podologie
- Wo befindet sich die gesetzliche Regelung für die Ergotherapie? Im 5. Sozialgesetzbuch, Paragraph 124
- Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden um ergotherapeutische Leistungen selbstständig erbringen zu können? - Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt + Berufsgenossenschaft - Abnahme der Praxis durch DVE - außreichende Ausstattung mit Therapiematerialien - Einhaltung der Mindespraxisfläche - erfolgreich abgeschlossenes Examen - Erlaubnis der Führung der Berufsbezeichnung - Haftpflichtversicherung
- Wer ist bei der Schweigepflicht zum Informationstausch berechtig? - alle Personen, die an der Genesung des Klienten mitwirken und der SP unterliegen --> gillt immer, besteht über den Tod hinaus!
- Wer zählt als Pflegebedürftig? Wer mind. 6 Monate aufgrund körperl., seelischer oder geistiger Krankheit für die Verrichtung seines täglichen lebens in wenigstens erheblichem Maße Hilfe braucht
- Patientenverfügung, Definition Schriftliche Willensbekundung eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit im Krankheitsfall - bezieht sich auf med. Maßnahmen wie : äztl. Heileingriffe und steht meist in Zusammenhand mit der Verwendung der lebensverlängernden Maßnahmen
- Freiheitsentziehende Maßnahmen, was gehört dazu? Alles, was von Klienten nicht selbstständig entfernt werden kann und ihn an seiner Freiheit hindert - Fixieren durch Gurt, Bettgitter, Tür schließen, Rollstuhl an Tisch schieben, Bremsen des Rollstuhl runterschieben, Kleidung wegnehmen (wenn er sie zum Verlassen der Einrichtung braucht)
- Was regelt der Arbeitsvertrag? Arbeitsvertrag: regelt Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Nehmer
- Was gehört zu den Pflichen des Arbeitgebers und Nehmers? Arbeitgeber: Entgeltzahlung, Beschäftigungspflicht, Fürsorgepflicht, Zeugnispflicht Arbeitnehmer: Pflicht der Arbeits bze. Dienstleistung, Weisungsgebundenheit, Treuepflicht
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- Nenne 2 personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigungsgründe! Personenbedingt: lang anhaltende Krankheit, häufige Kurzerkrankungen Verhaltensbedingt: Unpünktlichkeit, Beleidigungen Betriebsbedingt: Schließung der Betriebs, Arbeitsmangel
- Sterbehilfe, Definition: passive Aktive/passive passive= Abbruch oder Verzicht von lebensnotweniger Behandlung
- Wann ist passive Sterbehilfe zulässig? Wunsch des einsichtsfähigen Volljährigen Abwendung unzumutbarer Leiden und Schmerzen Aussichtslose Prognose
- Wann wird betreuungsrecht angeordnet? - wenn der betr, volljöhrige seine Angelegenheiten aufgrund psychischer, geistiger, seelischer und körperlicher Erkrankung ganz oder teilweise nicht mehr erledigen kann Betreuer bestellt Vormundschaftsgericht, Einwilligung des Betroffenden ist nicht notwendig
- Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen Wiederherstellen von Gesundheit und Leistungsfähigkeit nach Eintritt der einer Erkr. Entschädigung der Verstorbenen oder Hinterbliebenen durch Geldleistungen
- Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse Vorsorge, Früherkennung, Vorsorge im Krankheitsfall, Vorsorge während Schwangerschaft und Muterschutz
- Grundgesetz, Nenne 8 Stück u.a. Grundrechte des Menschen geregelt - Schutz der Menschenwürde - Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit - Recht auf Leben und körperl. Unversehrtheit - Gleichberechtigung Mann und Frau - Glaubens und Gewissensfreiheit - Pressefreiheit - Versammlungsfreiheit - Recht auf freie Berufswahl - Kriegsdienstverweigerung