BilStR (Fach) / Defintio (Lektion)
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Grundlagen
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- Kaufmann Kaufmann kraft Betätigung (Istkaufmann) § 1 (1) HGB Wer ein Handelsgewerbe ( § 1 (2) HGB )betreibt Gewerbetreibende, deren Unternehmen eine nach Art oder Umfang kaufmännische Weise eingerichteten Geschäftbetrieb erfordert. Kaufmann kraft Eintragung (Kannkaufmann) § 2 (1) S. 1 HGB: erfordert nicht 1, aber eingetragen in HR LuF-Wirte mit HR Eintragung §3 (2) HGB Handelsgesellschaften §6 (1) HGB
- Maßgeblichkeitsgrundsätze HB=StB Maßgeblichkeit § 5 (1) S. 1 HS 1 EStG HB ungleich StB Steuerliches Wahlrecht, eingeschränkte Maßgeblichkeit § 5 (1) S. 1 HS 2 EStG steuerlich zwingender Wertansatz, Durchbrechnug der Maßgeblichkeit § 5 (6) EStG
- Ansatzvorsuassetzungen für Vermögensgegenstände § 242 (1) S. 1 HGB - vorliegen eines wirtschaftlichen Vorteils und - Einzelverwertbarkeit iSv Selbständiger Verkehrsfähigkeit dieses Vorteils --> ungleich GoF
- Ansatzvoraussetzungen für positive Wirtschaftsgüter § 4, § 5 (1) EStG - vorliegen eines wirtschaftlichen Vorteils - für diesen Vorteil müssen abgrenzbare Aufwendungen angefallen sein - selbständig bewertbarer Vorteil
- Abgrenzung AV & UV AV § 247 (2) HGB Nutzung für betriebliche Zwecke mehrmals durch Gebrauch (Gebrauchsgüter) UV § 247 (2) HGB Umkerschluss Nutzung für betriebliche Zwecke einmal durch - Verbrauch - Verwertung - Veräußerung (Verbrauchgüter)
- Allgemeine Bewertungsgrundsätze 1. Bilanzidentität § 252 (1) Nr. 1 HGB Werte der Schlussbilanz des GJ müssen mit denen des Anfangsbilanz des Folgejahres übereinstimmen. 2. Going-Concern-Principle § 252 (1) Nr. 2 HGB Bei Bewertung ist von der Unternehmensfortführung auszugehen. 3. Einzelbewertung, Stichtagsprinzip § 252 (1) Nr. 3 HGB VG/WG sind zum Bilanzstichtag einzeln zu bewerten. Von diesem Grundsatz darf in bestimmten gesetzlich normierten Fällen abgewichen werden. (Sammelberwertung) 4. Vorsichtsprinzip § 252 (1) Nr. 4 HGB Imparitätsprinzip (nicht realisierte Verluste, die am Abschlussstichtag entstanden sind, müssen berücksichtigt werden) und Realisationsprinzip (nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden) 5. Grundsatz der Periodenabgrenzung § 252 (1) Nr. 6 HGB Erfassung von Auf/Erträgen unabhängig von deren Bezahlung in dem Jahr, in das sie wirtschaftlich gehören. 6. Bewertungsstetigkeit § 252 (1) Nr. 6 HGB Beibehalten von Bewertungsmethoden
- AK § 255 (1) HGB, H 6.2 "Anschaffungskosten" EStH - Aufw - zum Erwerb und zur Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft - soweit sie dem VG/WG einzeln zuzuordnen sind. Zeitpunkt VG/WG sind im Zugangszeitpunkt zu bewerten - Zeitpunkt der Lieferung § 9a EStDV - NLW
- AK Prinzip § 253 (1) S. 1 HGB Bewertungsobergrenze
- AK in fremder Währung § 265a HGB Wechselkurs im Zeitpunkt der Anschaffung
- AK beim Tausch oder Hingabe an Zahlungs statt HB 1. Buchwert 2. erfolgsneutral 3. Zeitwert maximal Zeitwert des erworbenen VG StB gemeiner Wert des hingegebenen WG § 6 (6) S. 1 EStG +- gezahlte (erhaltene) Baraufgabe - in Rechnung gestellte USt § 15 (1) UStG, § 9b (1) EStG = AK des erworbenen WG
- HK § 255 (2) und (3) HGB R/H 6.3 EStR/H
- Tausch in HR 3-faches Wahlrecht, aber max Zeitwert Mit Min Buchwert
