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Rechnungslegung (Fach) / Organische Bilanztheorie nach Schmidt (Lektion)

Organisch

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  • Welchem Wert entspricht nach Schmidt der Ertragswert eines Unternehmens? Reproduktionswert eines Unternehmens
  • Auf welchem Grundsatz basiert die Tageswertrechnung von Schmidt? Betriebserhaltung im realen Zustand
  • Was versteht Schmidt unter dem Normalgewinn? Normalverzinsung der Reproduktionskosten
  • Welche Voraussetzungen sind nach Schmidt auf einem Markt notwendig, damit der erzielte Gewinn dem Normalgewinn seiner Theorie entspricht? Ein voll wirksamer Konkurrenzmechanismus
  • Welchem Bilanzposten auf der Passivseite ordnet Schmidt die „Wertänderungen am ruhenden Vermögen“ zu? Dem Eigenkapital
  • Ist der nach Schmidt ermittelte Vermögenswert eines Unternehmens für die Feststellung des Verkaufspreises dieses Unternehmens geeignet? Nein
  • Begründen Sie kurz, warum Schmidt Gegenstände des Vorratsvermögens mit dem Tagesbeschaffungswert und nicht mit dem Tagesabsatzwert bewertet haben möchte! Das Realisationsprinzip hat für Schmidt bei der Bewertung von Vermögensgegenständen eine herausragende Bedeutung. Da Tagesabsatzwerte einen noch unrealisierten Gewinnzuschlag enthalten, dürfen sie nicht angesetzt werden.
  • Nach Schmidt sind der auf organische Weise ermittelte Gewinn und das solchermaßen ermittelte Vermögen universell anwendbar. Vertreter einer zweckorientierten Bilanztheorie stehen dieser Aussage kritisch gegenüber. Gehen Sie von den Bilanzzwecken Dokumentation, Ausschüttungsbemessung und Gläubigerschutz aus und nehmen Sie vor diesem Hintergrund kritisch zur nach Ansicht von Schmidt bestehenden universellen Anwendbarkeit Stellung! Erläutern Sie dabei auch, für welche(n) der drei Bilanzzwecke die organische Bilanztheorie noch am ehesten geeignet ist! (12 Punkte) Bilanzzweck Dokumentation:Aufgabe: Überprüfung des Ist-Bestands durch vollständige Erfassung des Soll-BestandsBereitstellung notwendiger Unterlagen bei RechtsstreitigkeitenDer Dokumentationszweck beinhaltet daher ein Vollständigkeitsgebot und einVerrechnungsverbot. Die Wertermittlung der einzelnen Vermögensgegen-stände ist nach Moxter dabei zweitrangig, da die Erfassung der Existenz desVermögensgegenstandes bzw. der Schulden die vorrangige Aufgabe der Doku-mentation darstellt. Somit erfüllt die organische Bilanztheorie diesen Anspruch,da Sie neben den Schulden alle einzelveräußerbaren Vermögensgegenständeerfasst Zusätzlich werden über die Ermittlung von Tagesbeschaffungswertenund der Erfassung sämtlicher (auch nicht einzelveräußerbaren) immateriellerVermögensgegenstände Informationen bereitgestellt, welche bei bestimmtenRechtstreitigkeiten (bspw. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters) zurKlärung beitragen können.Bilanzzweck Ausschüttung:Aufgabe: Feststellung des zur Ausschüttung verfügbaren Betrages.Dabei gilt es sowohl die Interessen der Anteilseigner als auch der Gläubiger zuberücksichtigen. Der organische Gewinn als Ausschüttungsbetrag dürfte in derRegel die Interessen der Anteilseigner ausreichend berücksichtigen. Die Sub-stanz des Unternehmens wird auch bei vollständiger Ausschüttung desGewinns erhalten. Allerdings kann eine Substanzgefährdung durch zu hoheAusschüttungen bei sinkenden Tagesbeschaffungspreisen auftreten. Aus Sichtder Gläubiger dürfte grundsätzlich eine Substanzerhaltung des Unternehmens zubefürworten sein. Schmidt vernachlässigt jedoch die Ermittlung eines Ge-winns, der ohne Gefährdung der Gläubiger ausgeschüttet werden darf. Risi-ken entstehen durch die fehlenden Objektivierungskriterien beim Ansatz vonVermögensgegenständen und die Art der Gewinnermittlung bei sinkenden Ta-gesbeschaffungspreisen (Wiederbeschaffungspreisen).Daher muss eine Eignung der organischen Bilanz zum Zweck der Ausschüttungs-bemessung verneint werden.Bilanzzweck Gläubigerschutz:Aufgabe: Die Ermittlung eines Mindestzugriffsvermögens.Eine Bilanz zum Zweck des Gläubigerschutzes ist dadurch geprägt, dass eine Bi-lanzierung von Aktiva sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach vorsichtigerfolgen soll. Dieses steht in einem Widerspruch zu den Grundgedanken derorganischen Bilanztheorie. Der vollständigen Erfassung aller Vermögensgegen-stände ohne Berücksichtigung von Objektivierungskriterien und der Bewertungder Aktiva mit Tagesbeschaffungswerten. Die Eignung einer organischen Bilanzzum Zweck des Gläubigerschutzes muss verneint werden.Musterlösung zur Modulklausur 32781 - SS 2015 - 6/6
  • Wie sind nach Schmidt nicht entgeltlich erworbene rein wirtschaftliche Güter zu bilanzieren? Aktivierung in Höhe der Ausgaben
  • Gewinnermittlung Mittels Tagesbeschaffungswert nach Schmidt    Für die Gewinnermittlung ist maßgeblich, zu welchem Wert das veräußerte Gut wiederbeschafft werden kann.    Gewinn wird dann erzielt, wenn es der Verkaufspreis mindestens ermöglicht, das Gut wiederzubeschaffen..    Gewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Tagesbeschaffungswert (nicht zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.    Der Tagesbeschaffungswert des Umsatztages der grundlegende Wert für die Erfolgsermittlung. Bei einem Umsatz ist es notwendig immer auch die Tagesbeschaffungswerte des verkauften Guts zu erfassen.  
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  • Wertänderung am ruhenden Vermögen    Ist die Differenz zwischen dem Tagesbeschaffungswert und den Anschaffungs. bzw. Herstellungskosten (kein Gewinn).    "Für jeden Kostenteil ist grundsätzlich neben dem Anschaffungswert der Tagesbeschaffungswert am Umsatztage zu ermitteln und die Differenz der beiden Werte als Ausdruck der Wertänderung auf das Wertberichtigungskonto zu buchen, wenn man sie nicht sogleich dem Kapitalkonto als dem eigentlichen Vermögenskonto zuführen will".
  • Gewinnermittlung unter Verwendung des Tagesbeschaffungswerts (nach Schmidt) (I) Im Zeitpunkt des Umsatzes betragen der Verkaufspreis des verkauften Guts200GE und der Tagesbeschaffungswert 150 GE. Die Anschaffungskosten betrugen100 GE. Der Gewinn nach Schmidt beträgt folglich nicht 100GE (= 200 - 100),sondern 50GE (= 200 - 150). Die Differenz zwischen dem Tagesbeschaffungswertund den Anschaffungskosten (50GE = 150 - 100) ist Wertänderung am ruhendenVermögen.Zur Verdeutlichung eine Skizze der Buchungssätze: Im Zeitpunkt des Kaufs: Waren an Kasse 100 GE; beim Verkauf: Kasse an Umsatzerlöse 200 GE, Wareneinsatz 150GE an Waren 100GE und Wertänderung am ruhenden Vermögen 50 GE.
  • Gewinnermittlung unter Verwendung des Tagesbeschaffungswerts (nach Schmidt) (II) Im Zeitpunkt des Umsatzes betragen der Verkaufspreis des verkauften Guts200GE und der Tagesbeschaffungswert 80 GE. Die Anschaffungskosten betrugen100 GE. Der Gewinn nach Schmidt beträgt 120GE (= 200 - 80). Die Wertänderungam ruhenden Vermögen beträgt -20GE (= 80 - 100).Zur Verdeutlichung eine Skizze der Buchungssätze: Beim Wareneingang: Waren an Kasse 100 GE; beim Verkauf: Kasse an Umsatzerlöse 200 GE, Wareneinsatz 80GE und Wertänderung am ruhenden Vermögen 20GE an Waren 100 GE.
  • Gewinnermittlung unter Verwendung des Tagesbeschaffungswerts (nach Schmidt) III Im Zeitpunkt des Umsatzes betragen der Verkaufspreis des verkauften Guts 60 GE und der Tagesbeschaffungswert 50 GE. Die Anschaffungskosten betrugen 100 GE. Der Gewinn nach Schmidt beträgt 10 GE (= 60 - 50). Die Wertänderung am ruhenden Vermögen beträgt -50 GE (= 50 - 100).   Buchungssätze: Beim Wareneingang: Waren an Kasse 100 GE; beim Verkauf: Kasse an Umsatzerlöse 60 GE Wareneinstz 50 GE und Wertänderung am ruhenden Vermögen 50 GE an Waren 100 GE.
  • Welche wichtigen Kriterien beachtet Schmidt bei der Aktivierung von immateriellen Vermögensgegenständen nicht? Nennen Sie zwei dieser Kriterien. Objektivierung, Einzelveräußerbarkeit, Bilanzvereinfachung
  • Ein Unternehmen hat am 01.01.00 per Barzahlung eine Maschine für 1.500 GE gekauft. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Bei Bilanzerstellung zum 31.12.00 beträgt der Wiederbeschaffungswert der Maschine unter Berücksichtigung des gebrauchten Zustandes 1.400 GE. Dies geht aus einem aktuellen Gutachten hervor, welches für den im folgenden Jahr geplanten Verkauf der Maschine erstellt wurde. Der Kauf der Maschine am 01.01.00 ist bereits in der Buchhaltung erfasst. Folgende Aufgaben sind von Ihnen unter Zugrundlegung der organischen Bilanztheorie nach Schmidt zu bearbeiten: 1. Ermitteln Sie den Wertansatz der Maschine zum 31.12.00 und nehmen Sie die not- wendigen Buchungen (wie Abschreibungen oder Zuschreibungen) zum Bilanzansatz der Maschine vor! 2. Begründen Sie Ihren in 1.) gewählten Wertansatz und unterscheiden Sie zwischen er- folgswirksamen und nicht erfolgswirksamen Vorgängen! Buchungssätze:Abschreibungen auf Sachanlagen 300 GE an Sachanlagen 300 GE.Sachanlagen 200 GE an Wertänderungen am ruhenden Vermögen 200 GE.Bilanzansatz der Maschine: 1.400 GE. Zu 2.Die erfolgswirksame planmäßige Abschreibung der Maschine im Berichtsjahr00 beträgt 300 GE.Der Ansatz der Maschine erfolgt zum Wiederbeschaffungswert. Dieser ist um200 GE höher ist als die fortgeführten Anschaffungskosten von(1.500 GE – 300 GE = 1.200 GE).Die Zuschreibung im Berichtsjahr 00 von 200 GE ist erfolgsneutral.
  • (Abschreibungen in der organischen Bilanztheorie nach Schmidt) Ein Unternehmen hat am 01.01.00 per Barzahlung eine Maschine für 1.500 GE gekauft. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Bei Bilanzerstellung zum 31.12.00 beträgt der Wiederbeschaf- fungswert der Maschine unter Berücksichtigung des gebrauchten Zustandes 1.400 GE. Dies geht aus einem aktuellen Gutachten hervor, welches für den im folgenden Jahr geplanten Verkauf der Maschine erstellt wurde. Der Kauf der Maschine am 01.01.00 ist bereits in der Buchhaltung erfasst. Folgende Aufgaben sind von Ihnen unter Zugrundlegung der organischen Bilanztheorie nach Schmidt zu bearbeiten: 3. Die Maschine wurde nicht wie geplant im Jahr 01 verkauft. Ermitteln Sie den Wert- ansatz der Maschine zum 31.12.01 und nehmen Sie die notwendigen Buchungen zum Bilanzansatz der Maschine vor! Bei Bilanzerstellung zum 31.12.01 beträgt der Wie- derbeschaffungswert der Maschine unter Berücksichtigung des gebrauchten Zustandes 1.050 GE. 4. Begründen Sie Ihren in 3.) gewählten Wertansatz und unterscheiden Sie zwischen er- folgswirksamen und nicht erfolgswirksamen Vorgängen! Zu 3.Buchungssätze:Abschreibungen auf Sachanlagen 300 GE an Sachanlagen 300 GE.Wertänderungen am ruhenden Vermögen 50 GE an Sachanlagen 50.Bilanzansatz der Maschine = 1050 GE (1400 GE – 300 GE – 50 GE). Buchungssätze:Abschreibungen auf Sachanlagen 300 GE an Sachanlagen 300 GE.Wertänderungen am ruhenden Vermögen 200 GE an Sachanlagen200Sachanlagen 150 GE an Wertänderungen am ruhenden Vermögen 150 GE.Bilanzansatz der Maschine = 1050 GE (1400 GE – 300 GE – 200 GE +150 GE). Zu 4.Es wird unterstellt, dass der Wiederbeschaffungswert gemäß dem ursprünglichenPlan mit der Nutzungsdauer abnimmt. Der Restwert nach Abschreibung (1050GE) entspricht dem Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung des ge-brauchten Zustands. Die erfolgswirksame Komponente der Abschreibung be-trägt weiterhin 300 GE. Die erfolgsneutrale Komponente bestimmt sich folgen-dermaßen: Erfolgsneutrale Auflösung der im Vorjahr gebildeten Wertände-rung am ruhenden Vermögen und anschließender Ansatz zum Wiederbeschaf-fungswert von 1050 GE. Die fortgeführten Anschaffungskosten betragen (1.500GE – 2 x 300 GE = 900 GE)Die erfolgsneutrale Zuschreibung im Berichtsjahr 01 beträgt somit (1.050 GE –900 GE = 150 GE).
  • Entspricht der Ertragswert eines Unternehmens nach Schmidt der Summe der Tagesbeschaffungswerte aller Vermögensgegenstände? Ja
  • Benennen Sie, welcher Grund nach Schmidt die Ursache dafür ist, dass ein Unterneh- men einen höheren Gewinn als den Normalgewinn erzielen kann, und geben Sie an, ob ein solcher Mehrertrag bilanziell zu erfassen ist! Eine jederzeitige und vollständige Reproduzierbarkeit ist nicht immer gegeben; dieskann zu einem Mehrertragswert führen.- Mehrertragswert auf Grund einer Unternehmerleistung: bilanziell nicht zu erfassen- Mehrertragswert auf Grund eines Monopols: kann bilanziell erfasst werden
  • Auf welchen Wertansatz bei der Erfassung von Vermögensgegenständen baut die organische Bilanztheorie nach Schmidt auf? Tagesbeschaffungswert
  • Wie definiert Schmidt in seiner organischen Bilanztheorie den "Normalgewinn" eines Unternehmens? Verzinsung der Reproduktionskosten
  • Wie sollte nach Schmidt der Gewinn ermittelt werden? Differenzbetrag zwischen Umsatz und Wiederbeschaffungswert (Tagesbeschaf-fungswert) eines Vermögensgegenstandes
  • Welches alleinige Objektivierungskriterium ist bei Schmidt bei der Aktivierung von immateriellen Vermögensgegenständen zu beachten? Dem Unternehmen müssen Aufwendungen (Kosten) entstanden sein, die kei-nem körperhaften Gegenstand zugerechnet werden können.
  • Welchem der Bilanzzwecke Gläubigerschutz, Dokumentation bzw. Ausschüt- tungsbemessung entspricht am ehesten die von Schmidt geforderte Aktivierung aller immateriellen Vermögensgegenstände? Dokumentation
  • Welche Gründe können nach Schmidt Ursache dafür sein, dass ein Unternehmen einen höheren Gewinn erzielt als den Normalgewinn? Persönliche Leistung des Unternehmers und seiner leitenden AngestelltenDer Einfluss von Monopolen aus Eigentum und Rechten.
  • Worin unterscheidet sich nach Schmidt der Gesamtertragswert des Unterneh- mensvermögens vom vermögensbedingten Ertragswert der Unternehmung? Der Gesamtertragswert des Unternehmensvermögens beinhaltet auch die Mehr-ertragswerte aus der Unternehmerleistung.
  • Erfassung und Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen nach Schmidt Eine grundsätzlich andere Ansicht zur Erfassung und Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen finder sich in der irganischen Bilanztheorie nach Schmist. Schmidt lehnt eine Objektivierung über Kriterien wie Einzelveräußerbarkeit oder entgeltlicher Erwerb ab. Selbst das Kriterium eines wahrscheinlichen zukünftigen Nutzenzuflusses lässt Schmidt als Einschränkung nicht gelten. Seine einzige Bedingung für die Aktivierung von immateriellen Vermögensgegenständen ist das Vorhandensein von konkreten Ausgaben, die sich diesem Vermögensgegenstand zuordnen lassen. Für die Bewertung (nicht nur der immateriellen Vermögensgegenstände sondern aller Aktiva) sind diese Ausgaben seiner Ansicht nach aber nur von untergeordneter Bedeutung. Entscheidend für die Höhe des Ansatzes ist der Tagesbeschaffungswert. Dieser Tagesbeschaffungswert spielt in der organischen Bilanztheorie eine zentrale Rolle. Hiermit soll nach Schmidt der Reproduktionswert eines Unternehmens in der Bilanz erfasst werden. Die Wertänderungen werden allerdings erst dann erfolgsverändernd erfasst, wenn sie über Umsätze realisiert worden sind. Wertänderungen am ruhenden Vermögen werden erfolgsneutral in Rücklagen erfasst. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden somit zum Tagesbeschaffungswert abzüglich eventueller planmäßiger Abschreibungen ausgewiesen. Die Höhe der Abschreiberstellungskosten, sondern am Tagesbeschaffungswert. Eine große Schwäche der organischen Bilanztheorie nach Schmidt liegt bei der Erfassung der immateriellen Vermögensgegenstände in der mangelnden Objektivierung. Hierdurch werden dem Bilanzierenden große Spielräume bei der Ausgestaltung der Bilanz eingeräumt. Da für viele immaterielle Vermögensgegenstände, be denen die Einzelveräußerbarkeit nicht gegeben ist, ein Tagesbeschaffungswert nur schwer, wenn nicht unmöglich festzustellen ist, dürfen die Bilanzansätze und somit auch die erfolgsverändernden Abschreibungen auf die Tagesbeschaffungswerte in vielen Fällen willkürlich gewählt werden. Somit ist sehr fraglich, ob das Ziel Schmidts, den Reproduktionswert eines Unternemens zu ermitteln, erreicht werden kann.
  • Wo liegt der Unterschied zwischen der organischen Bilanztheorie und den zuvor betrachteten statischen und dynamischen Bilanztheorien? Besteht in der unterschiedlichen Wahrnehmung des Verhältnisses zwischen Bilanz und GuV. Schmidt beschränkt sich nicht nur auf die Vermögens- (statisch) oder nur auf die Gewinnermittlung (dynamisch). Er sieht in der Vermögens und der Gewinnermittlung auch keinen Gegensatz: sowohl als auch. Eine gleichzeitige Vermögens- und Gewinnermittlund ist eine Notwendigkeit.
  • Mit welcher Begründung wird Schmidts organische Bilanztheorie von Schmalenbach abgelehnt? Schmalenbach zufolge liegt bei Schmidt eine dualistische Bilanzauffassung vor. Das bedeutet,dass versucht wird, aus der Bilanz sowohl eine Darstellung des Vermögens, als auch eine desErfolges zu gewinnen. Dies ist laut Schmalenbach nicht möglich, wodurch die organischeBilanztheorie für ihn unwissenschaftlich erscheint.Schmidt bemängelt einzig Schmalenbachs Bewertung der Vermögensgegenstände zuHerstellkosten bzw. Anschaffungskosten. Würde eine Bewertung zuTagesbeschaffungswerten vorliegen, würde das bilanzierte Vermögen seiner Meinung nachdem wahren Wert nach der organischen Bilanztheorie entsprechen.
  • Realisationsprinzip nach Schmidt Von Schmidt wird das Realisationsprinzip streng beachtet.Für die Höhe des Bilanzansatzes ist bei ihm bekanntlich der Tagesbeschaffungs-wert von ausschlaggebender Bedeutung. Differenzen zwischen den AK/HK unddem Tagesbeschaffungswert werden aber grundsätzlich erfolgsneutral in denWertänderungen am ruhenden Vermögen erfasst.Gewinn kann nur dann ausgewiesen werden, wenn der realisierte Veräußerungs-ertrag höher ist als der Tagesbeschaffungswert.
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  • Vermögensgegenstände nach Schmidt Nach Schmidt ist Aufnahme aller Vermögensgegenstände in die Bilanz notwen-dig, also neben materiellen Gütern, finanziellen Gütern und Schulden auch dieimmateriellen Vermögensgegenstände. Alleiniges Aktivierungskriterium für im-materielle Vermögensgegenstände ist die Aufwendung von Kosten, ohne dassein körperhafter Gegenstand dafür eingeht.Objektivierungskriterien beim Ansatz von Vermögensgegenständen vernachläs-sigt er somit weitgehend.Vermögensausweis: Beim Bilanzansatz werden bei Schmidt mehr Vermögensge-genstände angesetzt als bei Simon, das Vermögen wird bei Schmidt also typi-scherweise höher ausfallen.
  • Werden immaterielle VG nach Schmidt objektiviert? Nach Schmidts Ansicht hat die Bilanz "den Stand der lebenden Unternehmung wiederzugeben, von ihm als Fortführungsvermögen bezeichnet. Daher ist es seines Erachtens auch unumgänglich, alle immeteriellen Vermögensgegenstände in die Bilanz aufzunehmen. Immaterielle Vermögensgegenstände werden von Schmidt als immaterielle Kostenwerte bezeichnet: "Immer wenn die Unternehmung Kosten aufwendet, ohne daß ein körperhafter Gegenstand dafür eingeht, entsteht ein immaterieller Kostenwert". Als ein Beispiel für einen immateriellen Kostenwert führt Schmidt die Kosten für die Ingangsetzung einer Unternehmung, für die Entwicklung eines Geheimverfahrens, für eine Produkteinführung oder für ein Patent an. Durch die Aufnahme aller immateriellen Vermögensgegenstände in die Bilanz wird deutlich, dass sich Schmidt kaum um Fragen der Objektivierbarkeit, der Einzelveräußerbarkeit oder der Bilanzvereinfachung kümmert.
  • Was ist der Wert des Unternehmens nach Schmidt? Der Wert eines Unternehmens ergibt sich aus dem Ertragswert (wie bei Schmalenbach auch). Anders als Schmalenbach sieht Schmidt die Möglichkeit den Ertragswert aus der Bilanz zu ermitteln. Er ist der Ansicht, dass der Ertragswert bei jederzeit voll reproduzierbaren Unternehmen dem Reproduktionswer entspricht.
  • Jederzeitige und vollständige Reproduzierbarkeit Mit der jederzeitigen und vollständigen Reproduzierbarkeit zielt Schmidt auf einen voll wirksamen Konkurrenzmechanismus ab. Seiner Ansicht nach kann ein Unternehmen bei einem voll wirksamen Konkurrenzmechanismus nicht mehr Gewinn erzielen als den Normalgewinn. Als Normalgewinn versteht er dabei die Normalverzinzung der Reproduktionskosten. Normalgewinn nach Schmidt: Ein frei reproduzierbares Unternehmen habe einen Reproduktionswert von 100 GE, der Normalzins der Volkswirtschaft betrage 5%. Der Normalgewinn beträgt somit 5 GE. Ein über diesem Normalgewinn liegender Mehrertrag kann nach Ansicht von Schmidt nicht in nennenswerter Höhe entstehen. Würde sich ein über dem Normalgewinn liegender Gewinn (bspw. in Höhe von 10 GE) erwarten lassen, würde umgehend Kapital dazu genutzt werden, um das Unternehmen zu reproduzieren. Dieses zusätzliche Kapital würde dafür sorgen, dass der Gewinn auf den Normalgewinn fällt. Schmidt gesteht zu, dass ein Unternehmen nicht jederzeit und vollständig reproduzierbar ist. Ursächlich sind hierfür seines Erachtens zwei Gründe: "Die gleichen Güter können bei verschiedenen Produktionsverfahren zu ganz verschiedenen Kosten entstehen, der gleiche Warenumsatz des Händlers kann infolge besserer oder geringerer Ausnutzung ebenfalls verschiedene Kosten verursachen. Ursache der Abweichungen ist in erster Linie die persönliche Leistung des leitenden Unternehmers und seiner leitenden Angestellten. Daneben kann nur noch der Einfluss von Monopolen aus Eigentum und Rechten zu einem höheren als dem normalen Ertrage verhelfen.
  • Drei Vermögenskategorien nach Schmidt Angesichts der Besonderheiten bei der Berücksichtigung von Mehrertragswerten unterscheidet Schmidt bei den Aktiva drei Vermögenskategorien: 1. den Gesamtertragswert des Unternehmervermögens, 2. den vermögensbedingten Ertragswert der Unternehmung und 3. den marktmäßig objektivierten Ertragswert der Unternehmung. Die umfangreichste Vermögenskategorie ist der Gesamtertragswert des Unternehmervermögens. In diesem sind Mehrertragswerte aus Monopolen und auch Mehrertragswerte enthalten, die in der Unternehmerleistung bgründet sind. Die 2. Vermögenskategorie, der vermögensbedingte Ertragswert der Unternehmung, unterscheidet sich dadurch vom Gesamtertragswert der Unternehmervermögens, dass "alle Ertragseinflusse, die von der Person des Leiters und seiner Helfer ausgehen, ausgeschaltet sind". Nicht enthalten sind somit Mehrertragswerte, die in der Unternehmerleistung begründet sind. Von dem so definierten vermögensbedingten Ertragswert der Unternehmung unterscheidet sich die 3. Vermögenskategorie, der marktmäßig objektivierte Ertragswert der Unternehmung, dadurch, dass Mehrertragswerte aus Monopolen nur mit ihrem Kostenwert berücksichtigt werden. In diesem marktmäßig objektivierten Ertragswert der Unternehmung sieht Schmidt den Reproduktionswert der Unternehmung: "Hier handelt es sich um den Reproduktionswert der Unternehmung, um die Summe der Tagesbeschaffungswerte aller in ihr arbeitenden Vermögensteile einschließlich der immateriellen Kostenwerte und der Organisationsvorteile, Rechte und Monopole mit ihrem Kostenwerte". Der so definierte Ertragswert ist nach Ansicht von Schmidt marktmäßig objektiviert, da er von den ausgehandelten Ertragswerten aller Vermögensteile ausgeht: "Dieser objektive im Markte ausgehandelte Ertragswert der einzelnen, auch immateriellen Vermögensteile entspricht mit seiner Summe dem Tagesbeschaffungswert, dem Reproduktionswert der ganzen Unternehmung."
  • Betriebserhaltung in ihrem realen Zustande Die Bewertung zu Tagesbeschaffungswerten statt zu Anschaffungs- Herstellungskosten ist nach Schmidts Ansicht notwendig, da die Preisänderungen missachtet werden. In der Verwendung von Tagesbeschaffungswerten kommt der oberste Grundsatz, der der Tageswertrechnung, und letztlich seiner orgnischer Bilanztheorie zum Ausdruck: "Oberste Grundsatz der Tageswertrechnung ist die Betriebserhaltung in ihrem realen Zustande.