Personalwesen (Fach) / fristlose Kündigung (Lektion)

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fristlose Kündigung

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  • fristlose Kündigung außerordentlichen Kündigung = fristlos aus wichtigem Grund = grobe Verletzung einer vertraglichen Pflicht => entscheidend = dem kündigenden Teil kann die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden (z.B. Betrug, Diebstahl, Trunkenheit am Arbeitsplatzm häufiges Zuspätkommen), (keine Gehaltszahlungen, keine Urlaubsgewährung, Verletzung der Fürsorgepflicht)