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Rechnungslegung (Fach) / Zweckorientierte Bilanztheorie (Lektion)
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- Welche zentrale Information ist vonnöten, um einen Bilanzposten zu bewerten bzw. den Wert eines Bilanzpostens beurteilen zu können? der Bilanzzweck
- Welche Angaben wären in einer Bilanz relevant, die der Unternehmenssteuerung die- nen soll? Kosten und Leistungen
- Welches Prinzip ist in einer Bilanz vorrangig, die dem Dokumentationszweck dienen soll? das Vollständigkeitsprinzip
- Welches Prinzip ist in einer Bilanz vorrangig, die dem Gläubigerschutz dienen soll? das Vorsichtsprinzip
- Welche zwei Aspekte müssen nach Stützel immer bei der Erörterung von Bilanzzwe- cken angeben werden? Mindestadressatenkreis und Mindestumfang
- Was versteht Stützel unter einem Währungsbetrag? Der Ausweis einer Bilanz- oder GuV-Position in der Währung des Jahresabschlusses.
- In welche drei Unterklassen unterteilt Stützel die in der Bilanz und der GuV-Rechnung vorkommenden Währungsbeträge? - Durch einfaches Abzählen zu ermittelnde Währungsbeträge - Währungsbeträge, die allein und nur durch ein Rechtsgeschäft entstehen. - Alle sonstigen Währungsbeträge
- Mindestadressatenkreis und -umfang 1. Die Personen, die Zugang zu den Informationen haben müssen, damit der betreffende Bilanzzweckerreicht wird. Dieser Aspekt bezeichnet er als Mindesadressatenkreis der Information. 2. Der Umfang der Information, den der Jahresabschluss mindestens enthalten muss, damit der Bilanzzweck erreicht werden kann. Dieser Aspekt wird von Stützel als Mindestumfang der Information bezeichnet.
- Nennen Sie das vorherrschende Prinzip bei dem Bilanzweck Gläubigerschutz! Erläutern Sie kurz den Grund hierfür! Vorherrschendes Prinzip beim Bilanzzweck Gläubigerschutz: VorsichtsprinzipDas Vorsichtsprinzip soll eine Überschätzung der Werte durch den Bilanzieren-den verhindern und die Schuldendeckungsfähigkeit des Unternehmens tenden-ziell ungünstiger zeigen.Weiterhin wird die Höhe von Ausschüttungen zu Lasten der Schuldendeckungs-fähigkeit durch den geringeren Gewinnausweis eingeschränkt.
- Was ist eines der zentralen Probleme jeder Bilanzierung nach Stützel? Die Bewertung
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- Bewerter = Entscheider Die Bewertung ist nämlich nur dann ein Problem, wenn die Per- son, die die Bilanz aufstellt (und in diesem Zusammenhang bewertet; kurz: derBewerter), nicht mit der Person identisch ist, die die Bilanz als Basis für Ent-scheidungen nutzt (kurz: der Entscheider). Entscheidet der Bewerter selbst(Bewerter = Entscheider), weiß er genau, auf welchem Weg er zu dem betref-fenden Währungsbetrag gelangt ist, welchen Genauigkeitsgrad dieser hat undwelche Schlüsse er daraus ziehen kann. Die Bewertung ist in einem solchen Fallallenfalls ein Problem der Datenbeschaffung.
- Bewerter != Entscheider Informationsproblem Etwas anderes gilt, wenn Entscheider und Bewerter nicht identisch sind. Dies ist in der Bilanzierungspraxis offenkundig der deutlich häufigere Fall. Solangeder Entscheider über keine Informationen über die Ermittlung und den Genau-igkeitsgrad des Währungsbetrags verfügt, kann er aus diesem keine Informa-tionen ableiten bzw. leitet im schlimmsten Fall gar falsche Informationen ab.Sind Entscheider und Bewerter nicht identisch, besteht somit ein Problem der Informationsvermittlung.
- Konventionen zur Wertermittlung Damit der Entscheider einschätzen kann, auf welchem Weg der Bewerter zu dem betreffenden Währungsbetrag gelangt ist und welche Schlüsse er (der Entscheider) aus dem Währungsbetrag ziehen kann, bedarf es bestimmter Konventionen zur Ermittlung der Währungsbeträge, d.h. zur Bewertung. Diese Konventionen müssen dem Bewerter und dem Entscheider bekannt sein und vom Bewerter bei der Ermittlung des Währungsbetrags auch tatsächlich angewendet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Entscheider in die Lage versetzt wird, aus einem Währungsbetrag der 3. Unterklasse die richtigen Entscheidungen abzuleiten. Dieses notwendige Mindestmaß an Informationen über die Bestimmungsfaktoren eines Währungsbetrags (somit über die Bewertung) ist im Folgenden immer dann zu bedenken, wenn es sich um einen Währungsbetrag der 3. Unterklasse handelt.