Politische Bildung (Fach) / Grundrechte (Lektion)
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Grundrechte Deutschland und Verfassung von Berlin
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- Artikel 1 GG - Menschenwürde, Grundrechtsbindung ... (1) - Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt. Sachlicher Schtzbereich: Die Menschenwürde gilt überstaatlich, naturgegeben Personeller ...
- Geschichte der Grundrechte der BRD bla
- Artikel 2 GG - Allgemeine Handlungsfreiheit, Freiheit ... (1) - Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz versößt. Auffanggrundrecht ...
- Artikel 104 GG - Rechtsgarantien bei Freiheitsentziehung ... (1) Die Freiheit der Person kann nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch ...
- Artikel 3 GG - Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung ... (1)
- Artikel 4 GG - Glaubens,- Gewissens,- und Bekenntnisfreiheit ... (1)
- Artikel 5 GG - Meldungs-, Informations-, Pressefreiheit, ... (1)
- Allgemeines / Geschichte Grundrechte werden vom Bundesverfassungsgericht konkretisiert, ausgelgt Grundrechte sind staatlich garantiert und einklagbar. Sie binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar ...