Kriminalistik (Fach) / Verdachtsstufen der StPO (Lektion)
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Verdacht StPO
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- 1. Vermutung - Einschätzende Bewertung (Wahrnehmung, Misstrauen, Unüblichkeit) - Erkenntnis aufgrund der Lebens - und Berufserfahrung. - Handlungspflicht, keine Eingriffsmaßnahmen - § 102 StPO : Durchsuchung beim Verdächtigen (siehe Anfangsverdacht!), wenn die Vermutung besteht, dass der Zweck der Durchsuchung erreicht werden kann.
- 2. Anfangsverdacht (Begründeter Verdacht) - Möglichkeit der strafbaren Handlung liegt vor - zureichende tatsächliche Anhaltspunkte - § 152 II StPO: Verpflichtung der StA einzuschreiten = Legalitätsprinzip - § 163 I StPO: Verpflichtung der Polizei einzuschreiten = Legalitätsprinzip - Einleitung eines Strafermittlungsverfahrens - Eingriffsrechte nach StPO stehtn zur Verfügung.
- 3. Hinreichender Verdacht - Die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ist größer als die keiner Verurteilung - ermächtigt Anklageerhebung durch StA (§ 170 I StPO) - ermächtigt zur Eröffnung der Hauptverhandlung durch das Gericht (§ 203 StPO)
- 4. Dringender Tatverdacht - Große Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Berechtigt zu: - Anordnung der Untersuchungshaft (§ 112 StPO) - Vorläufige Festnahme (§ 127 II StPO) - Vorläufige ENtziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO)