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Veterinärwesen und Gericht (Fach) / Altfragen (Lektion)

Vetmed

Diese Lektion wurde von FredSkywalker737 erstellt.

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  • Wie ist die Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von unmündigen Minderjährigen über 7 Jahren geregelt? Geschäftsfähigkeit• beschränkt geschäftsfähigDeliktsfähigkeit• grundsätzlich deliktsunfähig
  • Wie ist die Geschäftsfähigkeit bei Kindern geregelt? • Kinder = 0 - 7J• sind geschäftsunfähig• Ausnahme: geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens
  • GF bei unmündigen Minderjährigen? • sind beschränkt geschäftsfähig• können nur Rechtsgeschäfte abschließen, die mit keinen Pflichten verbunden sind
  • GF bei mündigen Minderjährigen? • sind beschränkt geschäftsfähig• können sich zu Dienstleistungen verpflichten, aber keine Ausbildungs- undLehrverträge abschließen (z. B. Zeitungen austragen)
  • Wie ist die Deliktsfähigkeit bei unmündigen Minderjährigen geregelt? • deliktsunfähig
  • Wie ist die DF bei mündigen Minderjährigen und Volljährigen geregelt? • sind grundsätzlich deliktsfähig• Ausnahme ist Geisteskrankheit/ Geistesschwäche
  • Wie ist die Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit und DF von juristischen Personen geregelt? • sind hinsichtlich ihrer Rechtsfähigkeit natürlichen Personen gleichgestellt• sie sind als solche nicht geschäftsfähig, werden aber unmittelbar berechtigtund verpflichtet über die Organe• sind grundsätzlich nicht deliktsfähig, haften aber für das rechtswidrigeVerhalten eines Organs
  • Was sind körperliche und was unkörperliche Sachen? • körperlich: materielle Sachen; kann man angreifen (Auto)• unkörperlich: immaterielle Sachen; nicht angreifbar (Recht)
  • Was sind bewegliche/unbewegliche Sachen? • beweglich: Gegenstand, der ohne Verletzung einer Substanz transportiertwerden kann (Auto)• unbeweglich: Immobilie, sowie deren Zubehör (Haus)
  • Was ist eine verbrauchbare/unverbrauchbare Sache? • verbrauchbar: Sache, deren Gebrauch im Verbrauch entsteht (Geld, Essen)• unverbrauchbar: jede andere Sache
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  • Was sind vertretbare/unvertretbare Sachen? • vertretbar: Sache, welche nicht nach individuellen Merkmalen bestimmt ist,sondern nach Maß, Gewicht oder Zahl (Mehl) (serienmäßig hergestellteWare)• unvertretbar: Sache, welche nach individuellen Merkmalen bestimmt ist(Maßanzug)
  • Worin unterscheiden sich Gattungs- und Stück- bzw. Speziesschuld? Gattungschuld:• hier wird eine nicht nach individuellen Merkmalen bestimmte Sache aus einergrößeren Menge gleichartiger Sachen geschuldet (Hd.)• bei der beschränkten Gattungsschuld schuldet man eine Sache aus einembestimmten Vorrat (Welpe aus Wurf X)Speziesschuld:• hier schuldet man eine nach individuellen Merkmalen bestimmte Sache (Bello)
  • Wie ist „Tier“ definiert? • Tiere sind keine Sachen.• Sie werden durch besondere Gesetze beschützt.• Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweitanzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen.
  • Was ist Sachherrschaft? • = rechtliche Beziehung zwischen Rechtssubjekten (Personen) oderRechtsobjekten (Sachen bzw. Tieren)• geregelt im Sachrecht
  • Welche Arten der Sachherrschaft werden unterschieden und was versteht man jeweils darunter? • Innehabung          o eine Sache in seiner Macht oder Gewahrsam haben          o Inhaber hat die Macht über die Sache          o Erwerb: durch Herstellen der Sachherrschaft• Besitz          o Sache innehaben mit dem Willen, die Sache als die Seinige zu behalten          o Besitzer hat Macht und Wille• Eigentum          o rechtlich zugewiesener Besitz          o Eigentümer hat Macht, Wille und Recht
  • Wie kann man Besitz erwerben? • Übernahme der Sache (körperlich, durch Zeichen, durch Erklärung) und• Besitzwille (äußert sich durch „Besitzhandlungen)
  • rechtmäßiger (a) und unrechtmäßiger (b) Besitz? a:• rechtmäßiger Besitzer (= Eigentümer) ist zum Besitz berechtigt• hat einen gültigen Rechtsgrund („Titel“), z. B. Kaufvertrag, Mietvertragb:• kein Rechtsgrund vorhanden, der den Besitzer zum Besitz berechtigt
  • Eigentumsrecht? • = Befugnis, mit der Sache nach Willkür zu schalten und jeden anderen davonauszuschließen
  • Wie erwirbt man Eigentum? 2 Voraussetzungen• Titel              o = Anspruch des Erwerbers auf Übereignung der Sache, d. h. das                                         den Eigentumserwerb rechtfertigende RG              o Titel = Verpflichtungsgeschäft – verpflichtet den Schuldner zur Übertragung des                  EigentumsUND• Modus              o = Akt, der die rechtliche Erwerbsmöglichkeit realisiert                        bei beweglichen Sachen: Übergabe                        bei unbeweglichen Sachen: Eintragung in das Grundbuch              o Modus = Verfügungsgeschäft – bewirkt den Rechtsübergang
  • Wie kann der Erwerb von Eigentumsrecht erfolgen? • derivativ: Eigentumsrecht vom Recht des Vormannes übertragen (z. B. RG)• originär: vom Recht eines Vormannes unabhängig; Recht entsteht beimErwerb neu (Zueignung einer herrenlosen Sache, Ersitzung)
  • Arten von Eigentumserwerb? • Zueignung            o = Besitzergreifung an einer herrenlosen Sache, mit dem Willen                                         daran Eigentum zu Erwerben• Zuwachs           o = alles, was eine Sache an Erzeugnissen hervorbringt• Fund           o Erwerb verlorener Sachen• Ersitzung          o = Erwerb des Eigentumsrechts durch qualifizierten Besitz während einer                          gesetzlich bestimmten Zeit• RG         o = Erwerb des Eigentumsrechts durch zweiseitiges, eigentumsübertragendes RG             mit vorherigem Eigentümer         o z. B. Kauf, Tausch• Enteignung         o = Entziehung von Eigentum im öffentlichen Interesse• Vererbung         o = Erwerb von Eigentum aufgrund des Erbrechts
  • Was versteht man unter der „Ersitzung“ von Eigentum und was unter „qualifiziertem“ Besitz? • Ersitzung = Erwerb des Eigentumsrechts durch qualifizierten Besitz währendeiner gesetzlich bestimmten Zeit• qualifizierter Besitz = grundsätzlich rechtmäßiger, redlicher und echter Besitz;durch rechtsgültiges Geschäft in gutem Glauben erworben, weilGeschäftspartner nicht Eigentümer war
  • Was sind die 3 Voraussetzungen für die Ersitzung? • ersitzungsfähige Sache• qualifizierter Besitz (= grundsätzlich rechtmäßiger, redlicher und echter Besitz;durch rechtsgültiges Geschäft in gutem Glauben erworben)• Ausübung des qualifizierten Besitzes während einer bestimmten Zeit(bewegliche S.: 3J, unbewegliche S.: 30J)
  • Zueignung? • = Besitzergreifung an einer herrenlosen Sache (mit dem Willen, daranEigentum zu erwerben)• (z. B. Gänseblümchen im Park)
  • Zuwachs? • = alles was eine Sache an Erzeugnissen hervorbringt (z. B. Äpfel vomApfelbaum)
  • Fund? • = Erwerb verlorener Sachen• ehrlicher Finder (hat es gemeldet): zunächst nur Sachinhaber; wird nach 1Jahr Eigentümer• unehrlicher Finder (hat es nicht gemeldet): er wird niemals Eigentümer• Finderlohn: bei verlorenen Sachen 5% (bis Sachwert von 2000Euro) wennüber 2000 Euro dann 5% resp. 2,5%
  • Übereignung (Rechtsgeschäft) • = Erwerb des Eigentumsrechts durch zweiseitiges, eigentumsübertragendesRG mit vorherigem Eigentümer• z. B. Kauf, Tausch (Verpflichtungsgeschäft)• Erwerb des Eigentums wird durch Übereignung (Modus) vollendet• Übereignung ist eine Verfügungsgeschäft, d. h. sie bewirkt denRechtsübergang
  • Enteignung? • = Entziehung v. Eigentum im öffentlichen Interesse
  • Vererbung? • = Erwerb von Eigentum aufgrund des Erbrechts             o gesetzliche Erbfolge: nach dem Gesetz             o gewillkürte Erbfolge: durch letztwillige Verfügung• einseitiges Rechtsgeschäft
  • In welchen Fällen erlischt das Eigentumsrecht? (4 Punkte) • durch den Willen des Eigentümers• durch das Gesetz• durch Bescheid oder Gerichtsurteil• durch Untergang der Sache
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  • Wie ist die rechtliche Stellung von Tieren definiert? • = Rechtsobjekt, das durch besondere Gesetze geschützt wird, imWesentlichen jedoch dieselbe Rechtsstellung hat wie eine Sache• hat weder Rechte noch Pflichten
  • Wie sind Tiere eingeteilt? • zahme Tiere = Tiere, deren Gattung sich zum Menschen hält• gezähmte Tiere = zahm gemachte, ursprünglich wilde Tiere= beherrschbare Tiere, im Eigentum von Personen• wilde Tiere = herrenlose, in Freiheit lebende Tiere = nicht beherrschbare Tiere
  • Wie ist die Zueignung von Tieren geregelt? • Zahme: befinden sich lebenslang im Eigentum von Personen• Gezähmte: bleiben noch 42 Tage nach dem Entlaufen im Eigentum desletzten Eigentümers• Wilde: sind als freistehende Sache herrenlos und können prinzipiell v.jedermann angeeignet werden (eingeschränkt durch Gesetze, z. B. Jagd-,Fischereigesetz)
  • Wodurch ist Privatrecht gekennzeichnet? • Grundsatz der Privatautonomie• jeder soll seine Rechtsbeziehungen weitgehend nach eigenem Willengestalten können (Abschlussfreiheit)
  • Rechtsgeschäft? • = Mittel zur Gestaltung der rechtlichen Beziehungen
  • Nennen Sie ein Beispiel für ein „einseitiges“ und ein „einseitiges verbindliches“ Rechtsgeschäft! • einseitiges RG: Auslobung, Erteilung einer Vertretungsmacht, letztwilligeVerfügungen• einseitig verbindliches RG: Schenkungsvertrag
  • Definition von entgeltlichem und unentgeltlichem RG? • entgeltliches RG: Leistung einer Partei wird durch Leistung der anderen Partei vergolten              o z. B. Tausch• unentgeltliches RG: Leistung einer Partei ohne entsprechende Gegenleistung              o z. B. Schenkung, letztwillige Verfügung
  • Was regelt das Schuldrecht? • die Rechtsverhältnisse, der Verpflichtungen einer Person (Schuldner)gegenüber einer anderen Person (Gläubiger)• (Rechten und Pflichten des Schuldners und des Gläubigers)
  • Was ist ein Zielschuldverhältnis? • ist auf einen einmaligen Leistungsaustausch ausgerichtet (z. B.Kaufvertrag)
  • Was ist ein Dauerschuldverhältnis? • ist die Erbringung einer länger dauernden/wiederkehrenden Leistung (z. B.Dienstvertrag)
  • Nenne ein Beispiel für ein Zielschuldverhältnis bzw. für ein Dauerschuldverhältnis. • ZV: Kaufvertrag• DV: Miete, Dienstvertrag
  • Welche Arten (nach ihrer Entstehung) von Schuldverhältnissen gibt es? • Vertragliche und gesetzliche
  • Vertragliche Schuldverhältnisse? • Rechte und Pflichten entstehen durch Abschluss eines Vertrages (durch denWillen der Parteien)
  • Gesetzliche Schuldverhältnisse? • Rechten und Pflichten entstehen unmittelbar aufgrund des Gesetzes(unabhängig vom Willen der Beteiligten)• Schadenersatzrecht, Bereicherungsrecht, GoA
  • Was ist ein Vertrag? • = RG, das durch einander entsprechende Willenserklärungen zwischen VPzustande komm• zwei- bzw. mehrseitiges RG, d. h. er ist für beide (alle) Partner bindend, kannalso nur in gegenseitigem Einverständnis aufgelöst werden
  • Nennen Sie die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Vertrages! (6 Punkte) • Geschäftsfähigkeit der Vertragspartner• ernst gemeinte Willenserklärung, die frei von Irrtum und Zwang ist• Vertragsinhalt muss erlaubt sein• vereinbarte Leistung muss möglich sein• gesetzliche oder bedungene Form ist einzuhalten• allenfalls beteiligte Mittelpersonen müssen Vollmacht haben
  • Was ist, wenn eine dieser Voraussetzungen (Zustandekommen eines Vertrages) fehlt und was sind die Rechtsfolgen daraus? • bei fehlen einer oder mehrerer Voraussetzung ist der Vertrag ursprünglich mangelhaft• Rechtsfolgen sind unterschiedlich        o bei Dissens, Geschäftsunfähigkeit eines Vertragspartners oder Sittenwidrigkeit                    kommt das RG überhaupt nicht zustande (absolute Nichtigkeit)        o ein Fehler in der Willensbildung (Irrtum) hindert das Zustandekommen de RG nicht,            ermöglich aber u. U. die nachträgliche Beseitigung
  • Wann liegt eine Dissens in der Willenserklärung vor? • Willenserklärungen unvollständig• schon äußerliche Diskrepanz zwischen Willenserklärungen vorliegt• die WE mehrdeutig oder unverständlich sind
  • Wie muss die Willenserklärung sein? • frei, ernstlich, bestimmt und verständlich, d. h. frei von Irrtum, Zwang undDrohung• muss grundsätzlich ausdrücklich gegeben werden
  • Was ist die „falsa demonstratio“? • = Fehlbezeichnung ohne Fehlvorstellung: beide Vertragspartner meinendasselbe, verwenden jedoch eine falsche Bezeichnung• es gilt der Grundsatz „falsa demonstratio non nocet“, d. h. sie ist unbeachtlich