Veterinärwesen und Gericht (Fach) / Altfragen (Lektion)

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  • Was ist Recht? • Normensystem, das für jedermann verbindlich ist und mit staatlichem Zwangdurchgesetzt wird• Recht = staatliche Zwangsordnung
  • Was ist Sitte (Brauch)? • gruppenspezifische Verhaltensnormen, die von den Gruppenmitgliedernbefolgt werden, um die Anerkennung der Gemeinschaft nicht zu verlieren z. B.Tisch-, Grußsitten• Sitte = soziale Zwangsordnung
  • Was ist Moral? • Forderungen des eigenen Gewissens, die nicht unbedingt mit Recht und Sitteim Einklang stehen• moralisches Handeln = autonome Willensentscheidung
  • Was ist das geschriebene Recht? • Gesetze und Verordnungen
  • Was sind Gesetze? • Normen die in parlamentarischen Verfahren beschlossen werden(Bundesgesetze von National- und Bundesrat , Landesgesetze vom jeweiligenLandtag)
  • Wann tritt ein Gesetz in Kraft? • der Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Gesetzes kann im Gesetz selbstausdrücklich festgelegt sein• ist dies nicht der Fall, so tritt ein Gesetz nach Ablauf des Tages in Kraft, andem das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde
  • Wann ist ein Gesetz gültig? • ein Gesetz ist dann gültig, wenn es in einem bestimmten Verfahrenbeschlossen wurde• das Verfahren zur Rechtserzeugung ist in der Bundesverfassung und in denLandesverfassungen geregelt
  • Wie wird ein Gesetz vollzogen? • bei Nichtbeachten eines Gebotes oder Verstoßes gegen ein Verbot wird mitstaatlich organisiertem Zwang in einem gesetzlich geregelten Verfahren derRechtsfrieden wieder hergestellt
  • Was sind Verordnungen? • enthalten Rechtnormen• dienen der Präzisierung von Gesetzen (Verwaltungsbehörden)
  • Erklären Sie den Begriff „Gewohnheitsrecht“! • ungeschriebenes Recht• ist von wesentlich geringerer Bedeutung als geschriebenes Recht, abergenauso verbindlich• entsteht unter der Voraussetzung, dass bestimmte Regeln in derÜberzeugung, sie seien Recht, langdauernd, allgemein und gleichmäßigbefolgt werden
  • Erklären Sie den Begriff „Gewohnheitsrecht“! • ungeschriebenes Recht• ist von wesentlich geringerer Bedeutung als geschriebenes Recht, abergenauso verbindlich• entsteht unter der Voraussetzung, dass bestimmte Regeln in derÜberzeugung, sie seien Recht, langdauernd, allgemein und gleichmäßigbefolgt werden
  • Was ist die Rechtsprechung? • = Judikatur• richterliche Entscheidungen haben in Ö. nicht Gesetzeskraft, sondern nurGültigkeit für diesen konkreten Fall (unabhängig von vorangegangenenEntscheidungen)
  • Welche „Geltungsbereiche“ des Rechts sind Ihnen bekannt (inwiefern sind der Geltung des Rechts Grenzen gesetzt?) • territorialer Geltungsbereich        o ö. Recht gilt (fast) nur innerhalb der ö. Staatsgrenzen• persönlicher Geltungsbereich        o bezeichnet den Personenkreis, auf den eine bestimmte Rechtsnormanzuwenden ist• zeitlicher Geltungsbereich        o beginnt mit Inkrafttreten und endet mit dem Außerkrafttreten einesGesetzes• sachlicher Geltungsbereich        o unterscheidet verschiedene Rechtsmaterien, wie etwa Privatrecht,           Verwaltungs- oder Strafrecht
  • Wer ist zur Durchsetzung des objektiven Rechts berufen? • staatliche Behörden
  • Was ist eine Behörde? • = staatliche Einrichtung, welche mit Imperium (Hoheitsgewalt) waltet und zurDurchsetzung (Vollziehung) der Rechtsordnung berufen ist
  • Wer wird für Behörden tätig? • für die Behörde werden Organe (z. B. Amtstierarzt) tätig• Organwalter = konkrete Person, die die Funktion eines Organs ausübt (z. B.Bezirkshauptmann)
  • Welche Arten von Behörden gibt es? • Gerichte u Verwaltungsbehörden
  • Wer ist zuständig für die Vollziehung des Zivil- und Strafrechts? • Verwaltungsbehörde
  • Wer ist zuständig für öffentliches Recht (a) und Privatrecht (b)? • a: Verwaltungsbehörden• b: Zivilgericht
  • Was sind Gerichte? • Behörden deren Organe (Richter) zur Sicherung einer objektivenRechtsprechung weisungsungebunden, unabsetzbar und unversetzbar sind
  • Staatsanwaltschaft • eigene Behörde (Anklagebehörde) zur Verfolgung und Vollstreckung vonStraftaten• Organverwalter = Staatsanwalt; ist der vorgesetzten Behördeweisungsgebunden
  • Womit entscheiden Gerichte, womit Verwaltungsbehörden? Verwaltungsbehörden• Verwaltungsbehörden sind zuständig für die Vollziehung des Verwaltungs- undVerwaltungsstrafrechts• Verwaltungsbehörden entscheiden mit Hilfe von Verordnungen• Verordnungen enthalten Rechtsnormen und dienen der Präzisierung vonGesetzen• Verwaltungsbehörden entscheiden i.d.R. mit Bescheid Gericht• Gerichte, bzw. Richter sind nur an die Gesetze gebunden• der Richter urteilt unabhängig von vorangegangenen Entscheidungen (andersals in z. B. USA), d. h. richterliche Entscheidungen haben in Österreich keineGesetzeskraft• Gerichte sind zuständig für die Vollziehung des Zivil- und Strafrechts• Gerichte entscheiden mit Urteil
  • materielle Rechtskraft eines Urteils? • ein rechtskräftiges Urteil besteht weiterhin, auch wenn sich im Nachhineinherausstellt, dass es falsch ist
  • Welche Zuständigkeitsbereiche gibt es für Behörden? • sachlich: richtet sich nach dem inhaltlichen Aufgabenbereich (z. B. Finanzamt– Steuerrecht)• örtlich: nach territorialen Beziehungen der Rechtssache bestimmt; ergibt sichaus dem formellen Recht oder der Vollzugsklausel
  • Woraus ergibt sich die Zuständigkeit eines Gerichts bei zivilgerichtlichen Verfahren? • ist geregelt in der Jurisdiktionsnorm (JN)      o örtliche Zuständigkeit      o sachliche Zuständigkeit            Wertzuständigkeit: wenn die Gerichtszuständigkeit vom               Streitwert abhängig ist            Eigenzuständigkeit: die Gerichtszuständigkeit ist vom Streitwert               unabhängig
  • Anwaltspflicht • im zivilgerichtlichen Verfahren       o bei BG ab Streitwert von > 5.000Euro       o vor allen höheren Gerichten
  • Instanzenzug (Berufungsgerichte) • grundsätzlich 3 Instanzen• Bezirksgericht – Landesgericht – Oberster Gerichtshofoder• LG/ Handelsgericht – Oberlandesgericht – OHGoder• Bezirksgericht für Handelssachen – Handelsgericht – OHG (gilt für Wien)
  • Wie ist der Instanzenzug im verwaltungsbehördlichen Verfahren geregelt? • 1. Instanz: Verwaltungsbehörde erster Instanz (z. B.Bezirksverwaltungsbehörde, Finanzamt, …)• 2. Instanz: je nach Verwaltungsvorschriften (z. B. Steuern inFinanzlandesdirektion)• nach der 2. Instanz kann eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof oderVerfassungsgerichtshof erhoben werden
  • Strafverfahren und Zuständigkeit? • = Verfolgung von Verstößen gegen das Strafrecht: das sind Handlungen/Unterlassungen, die mit gerichtlicher Strafe bedroht sind• örtliche Z.: Gericht, in dessen Sprengel sich die Straftat ereignet hat• sachliche Z.: 1. und 2. Instanz
  • Verteidigerzwang in Strafsachen? • Hauptverhandlung vor Schöffen- und Geschworenengericht• Haftsachen• Jugendstrafen
  • Gerichte • Justizgerichte (zuständig für Zivil- und Strafrecht)          o BG          o LG (= Gerichtshöfe I. Instanz)          o OLG (= Gerichtshöfe II. Instanz)          o OGH• Gerichtshöfe öffentlichen Rechts          o Verfassungsgerichtshof          o Verwaltungsgerichtshof          o Asylgerichtshof
  • Was ist das objektive Recht? • die Summer sämtlicher Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen) in einemStaat (Tierschutz-, Handels-, Naturschutzrecht)• verbindliche Ordnung menschlichen Zusammenlebens• nach Grundsätzen der Gerechtigkeit festgelegt und im Fall vonNichtbeachtung durch Behörden mit Zwang durchgesetzt
  • Was ist das subjektive Recht? • die Befugnis einer konkreten Person• wird durch das objektive Recht eingeräumt• (Anspruch des Käufers auf Gewährleistung)
  • Was ist das materille Recht? • begründet Rechte und Pflichten• Bsp.: allgem. bürgerliches Gesetzbuch (StGB, HGB)
  • Was ist das formelle Recht? • ist das Verfahrens- bzw. Prozessrecht• es regelt die Geltendmachung (Durchsetzung) der Ansprüche bei Behördenbzw. vor Gericht
  • Was ist das öffentliche Recht? • regelt das Verhältnis des Einzelnen zum Staat• Vollziehung durch die Verwaltungsbehörden (Verwaltungs-, Strafrecht)
  • Was ist öffentliches Recht • regelt das Verhältnis des Bürgers zum Staat• Vollziehung obliegt (mit Ausnahme des Strafrechts) den Verwaltungsbehörden
  • Was ist das Privatrecht? • ist das Zivilrecht• regelt das Verhältnis der Bürger untereinander• es gilt der Grundsatz der Privatautonomie (Rechtsprechung in Zivilgerichten)
  • Welche Behörde ist für die Vollziehung des öffentliches Rechts, ausgenommen des Strafrecht (a) und welche für die Vollziehung des Privatrechts (b) zuständig? • a: öffentliches Recht: Verwaltungsbehörden• b: privates Recht: Zivilgerichte
  • Wie ist der Begriff „Person“ rechtlich geregelt? • = Rechtssubjekt• ist Träger von Rechten und Pflichten
  • Wie ist der Begriff „Sache“ rechtlich geregelt? • = Rechtsobjekt (Gegenstand des Rechtsverkehrs)• alles, was nicht eine Person ist und dem Gebrauch des Menschen dient,sofern kein Tier; hat weder Rechte noch Pflichten
  • Wie ist der Begriff „Tier“ rechtlich geregelt? • = Rechtsobjekt, welches durch spezielle Gesetze geschützt ist, ansonstenaber die Rechtsstellung einer Sache hat
  • Was ist eine natürliche Person? • eine natürliche Person ist ein geborener Mensch          o 0 - 7 Jahre: Kinder          o 7 - 14 Jahre: unmündige Minderjährige über 7 Jahre          o 14 - 18 Jahre: mündige Minderjährige          o ab 18 Jahre: Volljährige
  • Welche Altersgrenzen gelten für „unmündige Minderjährige“? • 0 - 7 Jahre: Kinder• 7 - 14 Jahre: unmündige Minderjährige über 7 Jahre
  • Was ist eine juristische Person? • = Personenvereinigung (Gesellschaften) oder Vermögensmassen (Stiftungen)• sind durch Organe handlungsfähig
  • Nennen Sie 3 Beispiele für eine „juristische Person des privaten Rechts“! • werden durch Vertrag eingerichtet• Körperschaften: Vereine, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, politischeParteien
  • Nennen Sie 3 Beispiele für eine „juristische Person des öffentlichen Rechts“: • werden durch Gesetz oder Verordnung eingerichtet; häufig besteht eineZwangsmitgliedschaft• Gebietskörperschaften (Bund, Länder), Personalkörperschaften(Interessenvertretungen wie Kammern, ÖH), Anstalten (z. B. ORF)
  • Was ist die Rechtsfähigkeit? • Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein• beginnt mit der vollendeten Geburt und endet mit dem Tod
  • Was versteht man unter „Geschäfts-„ und „Deliktsfähigkeit“? Geschäftsfähigkeit? Geschäftsfähigkeit• Fähigkeit, sich selbst durch rechtsgeschäftliches Handeln zu berechtigen und zu verpflichtenDeliktsfähigkeit• Fähigkeit, für rechtswidriges Verhalten haftbar gemacht zu werden     o Delikt: jede mit Strafe bedrohte Handlung oder Unterlassung     o Vergehen: vorsätzliche Straftat, die mit höchstens 3a Freiheitsstrafe bedroht ist, sowie alle Fahrlässigkeitsdelikte     o Verbrechen: vorsätzliche Straftat, die mit mehr als 3a Freiheitsstrafe bedroht ist
  • Handlungsfähigkeit? • F., durch eigenes Handel Rechtswirkung zu erzeugen• umfasst Geschäfts- und Deliktsfähigkeit