Kriminalistik (Fach) / Strafanzeige (Lektion)

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Grundlagen

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  • Die Strafanzeige Def: Mittlung eines Sachverhalts, der nach Meinung der/ des Anzeigende Anlass für eine Strafverfolgung bietet und die Polizei sowie andere Behörden zur Prüfung verpflichtet, ob ein Strafbestand erfüllt ist bzw.begründerter Anfangsverdacht vorliegt. Geschäftsanweisung ( GA ) LKA 9 / 2007
  • Auf welchem Weg kann man angezeigt werden ? mündlich ( Erscheinen auf der Wache, Ansprechen auf der Straße etc. ) schriftlich ( Brief, Fax, Internet, Email etc. ) fernmündlich
  • Wer darf / muss Anzeigen aufnehmen ? Grundsätzlich muss jeder Polizeivollzugsbeamte Strafanzeige aufnehmen. Bei fehlender Möglichkeit darf der Anzeigende mit dessen Einwilligung an die zuständige Dienststelle verweisen werden. Wird auf Anzeigenaufnahme bestanden, ist die zuständige Wache / Fachdienststelle zu informieren 
  • Wer muss anzeigen? Polizeivollzugsbeamte  Polizeivollzugsangestellte ( nur im Dienst ) Was ist, wenn der Polizist selber betroffen ist? Normaler Bürger   Anzeigepflicht für Jedermann im Rahmen des § 138 StGB ( Nichtanzeige geplanter Verbrechen ) Ausnahme hiervon ergeben sich aus §139 StGB