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Wirtschafts- und Bürgerrecht (Fach) / Basic (Lektion)

Klausur

Diese Lektion wurde von Manda erstellt.

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  • 5x5 Regel - 5 Bücher in 5 Gliederungen/Ebnen 5 Bücher Buch : allgemeiner Teil Buch : Verträge und Kontakt Buch : Sachen Buch : Familie  Buch : Erben und Vererben 5 Ebenen Abschnitt Titel Untertitel Kapitel Einzelne Paragraphen
  • Strafrecht - drei Strafzwecke Spezialprävention = keine Wiederholungstat in der Zukunft Generalprävention = Gesellschaft soll durch "Strafandrohung" abgeschreckt werden, Straftaten zu begehen Die Opfer oder Angehörigen sollen im Rahmen rechtsstaatlicher Strafen für Täter entschädigt werden.
  • Definition Straftat Straftat = Erfüllung eines Tatbestandes Verbrechen => Mindeststrafe 1 Jahr Vergehen => unter einem Jahr oder Geldstrafe Rechtswiedrig und schuldhaft durch Unterlassung Mittäter, Anstifter, Beihelfer
  • Definition dringender Tatverdacht Wiederholungs-, Flucht-, Verdunklungsgefahr Dem Staatsanwalt stehen noch Mittel zur Beweisführung wie Durchsuchung zur Verfügung
  • Handelungsfähigkeit juristischer Personen? Verein, AG, GmbH Geschäftsfähigkeit = keine eigene der juristischen Person, aber gesetzliche Vertretung durch Organe z.B. BGB §26 Deliktsfähigkeit = keine eigene der juristischen Person, aber einstehen für Delikte, das Organe begangen haben §31 BGB
  • Unternehmen und Unternehmensarten Unternehmen = Sachen, Rechte, Goodwill (Kundenstamm), Know-How Unternehmesarten (EU) definiert nach: Kategorie Rechtsform Letztjahresumsatz in Euro Mitarbeiterzahl
  • Definition Sachen Sachen gehören auch zu Sach"gesamtheiten" (z.B. Warenlager) Keine Sachen sind intangible ( unkörperlich) Allge,eingüter, wie zB Energie, Daten
  • Sachenrechte Eigentum Besitz Nießrecht ( wohnrecht ) Hypothek Grundschuld Rentenschuld Pfandrecht Sachenrechte bestehen nur aus Sachen nicht Sachgesamtheiten oder Rechtsgesamtheiten
  • Publizität im HR Rosinentheorie - der Geschäftspartner darf sich bis zur Eintragung und noch 15 Tage nach Bekanntmachung "sicher fühlen" Nach 15 Tagen muss er die Tatsache gegen sich gelten lassen Ein GP darf sogar einer unrichtigen Bekanntmachung vertrauen
  • Definition "Besitzarten" §854, Abs. 1BGB Nach der Verkehrsanschauung rein tatsächlicher Herrschaft über eine Sache gleichzeitig auch ein Recht Besitzarten: Unmittelbaren = räumlich und auf Dauer bestehende Beziehung zu einer Sache Mittelbar = Mietverhältnis Besitzdiener = Bsp. Haushälterin
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  • Die 5 Grundsätze des Firmenrechts Firmeneinheit = §17 nur 1 Name pro UN Firmenaußschließlichkeit = §30 Prioritätsprinzip Firmenwahrheit §18 HGB Firmenbeständigkeit = Firma geht bei UN-käufen mit Firmenöffentlichkeit
  • Pacta sunt servada Pacta sunt servanda = Vertraege muss man halten mittelalterliches Kirchenrecht (Georg IX, Papst 1227) wichtigster Grundsatz fer das recht der Vertraege
  • 3 Arten von Rechtsgeschaeften Einseitige RG = Kuendgung, Testament, etc.... Zweiseitige RG = Vertraege zu Vertragspartnern Mehrseitige RG = Gesellschaftsvertretung
  • Definition Rechtsverhältnis ( §241 BGB) Ein Rechtsverhältnis ist die im Rahmen der Rechtsordnung geordnete Beziehung zwischen Rechtssubjekten oder zu Rechtsobjekten.
  • Firma §17 Abs.1 HGB Die Firma eines Kaufmans ist der Name unter dem er seine Geschäfte betreibt und Unterschrift abgibt.
  • Entziehen des Besitzes §858 BGB = verbotene Eigenmacht -> Rechtsfolgen: Wahrer Besitzer kann:  Verfolgen Sich selbst helfen Klagen
  • Eigentum und Eigentumserwerb Eigentum ist rechtlich Sachherrschaft und Besitz tatsächliche Sachherrschaft. Nach Art. 14 Abs.2 GG "Eigentum verpflichtet" Eigentumserwerb: Bewegliche Sachen: Einigungsvertrag und Übergabe Einigungsvertrag und Eintragung im Grundbuch bei unbeweglichen Sachen
  • Rechtsobjekte Sachen §§90ff, 854ff BGB Bewegliche (Bsp. Gabelstapler) Unbeweglich (Bsp. Betriebsgrundstück) Recht Bsp. Besitz, Eigentum - immaterielles Recht: Patente, Lizenzen, Urheberrecht, Markenrecht, etc
  • 3 wesentliche Fragen des Gesellschaftsrechts Wie gründen? Organisationsgewalt, Gesellschafter, interne Vergütung (Unternehmerlohn), Finanzierung Wie Geschäfte führen? Wie halten und abwickeln?
  • Gesellschaftsrecht - Gesellschaftsformen Societas = Personengesellschaften (BGB-Ges, OHG, KG) Universitas = Kapital-Gesellschaften (Verein, GmbH, AG)
  • Voraussetzung zur Stiftungsgründung Stiftungsgeschäft = Urkunde in der der Stifter erklärt welcher Stiftungszweck er bereitstellt Stiftungssatzung Anerkennungsbescheid -> durch Landesbehörde Dauernde Erfüllung des Stiftungszwecks Keine Gefährdung für Gemeinwohl
  • Zwei Arten von Vereinen §§21-79 BGB Eingetragene Vereine = drei Bestandteile Mindestens 7 Vereinsmitglieder bei Gründung Vereinssatzung und Vereinsvorstand Eintragung in das öffentliche Vereinsregister beim Amtsgericht durch einen Notar Nicht eingetragene Vereine
  • Differenzierung "Strafanzeige" - "Strafantrag" Strafanzeige - Anzeige bei der Polizei, dass eine Straftat passiert ist Strafantrag - Antrag der Opfer an die Staatsanwaltschaft, dass ihm ein Verbrechen wiedeefahren ist
  • Drei Strafarten Freiheitsstrafe (§38 StGB) 1 Monat - 15 Jahre Geldstrafe (§40ff StGB) Tagessatz - Maß ergibt sich aus Nettoeinkommen des Täters. Mindestens 5 Tagessätze, maximal 360. Ein TS maximal 5000€ Vermögensstrafen, Nebenstrafen (Fahr- oder Berufsverbot)
  • Strafrecht : Verschulden - Definition "Vorsatz" und "Fahrlässigkeit" Vorsatz = bewusstes und gewolltes Handeln in Kenntniss der Tatumstände Fahrlässigkeit = Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt'
  • Definition Deliktsfähigkeit "Fähigkeit" für schädigendes Verhalten verantwortlich gemacht zu werden und überhaupt selbst geschädigt werden zu können Altersstufen reguliert durch §828 BGB
  • Rechtsfähigkeit nach Lebensalter und Geisteszustand 0-6 Jahre = Kinder und Dauergeisteskranke sind geschäftsuntüchtig §§105 BGB 7-17 Jahre = minderjährige, betreute sind beschränkt geschäftsfähig §§182ff BGB 18 Jahre = Volljährige sind voll geschäftsfähig
  • Definition Geschäftsfähigkeit Die Fähigkeit, selbstständig im Rechtsverkehr auftreten und Willenserklärungen abgeben zu können.
  • Definition Rechtsfähigkeit §1BGB - "Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt "Rechtsfähig ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann" Alle juristischen und natürlichen Personen Rechtsfähig "wird" man nicht, man ist es
  • Annahme Annahme muss zugestimmt werden ohne Vorbehalt Anbieter kann Frist setzen, bei nicht Einhaltung gilt : verspätete Annahmen sind neue Angebote
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  • Definition "Wille" (innerer Tatbestand) Handlungswille = der Wille zu handeln (fehlt bei Schlaf, Reflex und Drohung) Erklärungswille = der Wille rechtlich zu handeln Geschäftswille = der Wille genau diese WE für dieses konkrete Rechtsgeschäft abzugeben
  • Definition "KBS" Das Kaufmannsche Beststätigungsschreiben Schriftliche Zusammenfassung oder Protokoll Unverzüglich an Vertragspartner Vertragsinhalte feststellen und beweisen
  • Fälle des §111 (Irrtümer) Anfechttungserklärung Anfechtungsgrund Anfechtungsfrist
  • Irrtümer der §111 Erklärungsirrtum: Bsp. Versehentlich 5000 statt 50€ schreiben Inhaltsirrtum: Irrtümer über die Bedeutung Eigenschaftsirrtümer: Nicht anerkannter Motivirrtum per Gesetz Markenschwindel
  • §133, 157 BGB §133 BGB  Willenserklärung: Es ist der wirkliche Wille nicht der gesagte ! Falsa demonstratio non nocet - falsche Bezeichnung schadet nicht §157 BGB für Empfangsbedeutende WE Verträge werden so ausgelegt wie ein verständiger Empfänger die WE nach Treue und Glaube verstehen darf
  • 3 Punkte-Prüfung wirksame Stellvertretung ? Eigene WE der Vertreter (sonst nur Bote) Offenkundigkeitsprinzip Vertretungsmacht => Vollmacht §166 BGB Einseitig Formlos Ermittlungsarten - Innen gegen Vertreter - Innen gegen Vertreter, Kundgabe an Dritte Außen
  • Helfer/Vollmacht HGB Selbstständige = selbst Kaufleute  (Außen) Handlungsunternehmer Handelsmakler Spediteur, Frachtführer Kommissionär, Lagerhelfer Unselbstständige = Angestellte (innen) Prokurist (pp, ppm) §48ff Handlungsbevollmächtigter Ladenangestellter (geringste Vollmacht)