Kriminalistik (Fach) / Verdachtslehre (Lektion)
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Verdacht
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- Wie lautet der Leitsatz der Verdachtslehre Ohne Verdacht kein Strafermittlungsverfahren!
- Verdachtsstufen der Kriminalpolizei Def: Wahrnehmung Wahrnehmung: Ist jede mit den menschlichen Sinne getroffene Feststellung.
- Verdachtsstufen der Kriminalpolizei Def: Misstrauen Misstrauen bewerte die Wahrnehmung
- Verdachtsstufen der Kriminalpolizei Def: Vermutung Vermutung, weil etwas was vom normalen abweicht ( unüblich ja/nein)
- Verdachtsstufen der Kriminalpolizei Def: Vage Verdacht Vage Verdacht ab jetzt hat man nach §163 (1) StPO Handlungspflichten, aber noch keine Eingriffsrechte.
- Verdachtsstufen der Kriminalpolizei Def: Indizien Indizien es sind tatsachen die mehr oder weniger deutlich Rückschlüsse auf Personen und oder SV zulassen. Indizien sammeln durch eigene Feststellungen Angabe andere Personen Beweisgegenstände
- Verdachtsstufen der Kriminalpolizei Def: Anfangsverdacht ( begründeter Verdacht) Anfangverdacht zur Einleitung eines Strafermittlungsverfahren jetzt hat man Eingriffsrechte Unschuldsvermutung gilt immer noch
- Verdachtsstufen nach der StPO Vermutung Vermutung einschätzende Bewertung Erkenntnis aus Leben- und Berufserfahrung §102 StPO: Durchsuchung beim Verdächtigen (siehe Anfangsverdacht!), wenn die Vermutung besteht, dass der Zweck der Durchsuchung erreicht werden kann.
- Verdachtsstufen nach der StPO Anfangsverdacht Anfangverdacht Möglichkeit einer strafbaren Handlung zureichende tatsächliche Anhaltspunkte §152 (2) StPO Verpflichtung der StA einzuschreiten §163 (1) StPO Verpflichtung der Pol. einzuschreiten = Legalitätsprinzip Einleitung Strafermittlungsverfahren Eingriffsrechte nach der StPO stehen zur Verfügung
- Verdachtsstufen nach der StPO Hinreichender Verdacht die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ist größer als die keiner Verurteilung ermächtigt zur Anklageerhebung durch StA (§170 (1) StPO ermächtigt zur Eröffnung der Hauptverhandlung durch das Gericht (§203 StPO)
- Verdachtsstufen nach der der StPO Dringender Verdacht groß Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat Berechtigt zu: Anordnung der Untersuchungshaft (§112 StPO) vorläufige Festnahme(§127 (2) StPO) vorläufige Entziehung der Fahrlaubnis (§111a StPO )