Latein (Fach) / Strafrecht (Lektion)
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Latein in der Rechtssprache
Diese Lektion wurde von moesizzlak erstellt.
- ius puniendi das Recht zu strafen
- delictum Delikt, Fehler, Vergehen, Verbrechen
- delinquo fehlen, sich vergehen, verschulden
- Delinquent der Verbrecher, Übeltäter
- Offizialdelikt Delikt, das vom Staat verfolgt werden muss
- delictum continuum Dauerdelikt
- crimina publica Öffentliche Verbrechen, besonders schwere Unrechtstaten
- crimen Verbrechen, Schuld
- Kriminalität Staffälligkeit, die Begehung von Straftaten
- kriminell verbrecherisch
- inkriminieren jemanden beschuldigen, jemanden etwas zur Last legen
- Kriminologie Lehre von der Verhütung und Aufklärung von Verbrechen
- Viktimologie Opferkunde
- Kriminalistik wissenschaftliche Technik der Aufklärung von Straftaten und des Beweises
- quis? quid? ubi? quibus auxiliis? cur? quomodo? quando? ... wer? was? wo? mit welchen Hilfen? warum? wie? wann?
- cui bono fuerit Für wen war es gut
- dic cur hic Sage, warum die hier bist
- scelus Verbrechen, Frevel, Untat
- maleficium Übeltat, Verbrechen
- peccatum Vergehen, Sünde
- sanctio Strafbestimmung, Rechtsfolge, Sanktion
- poena Buße, Strafe
- poena capitalis Todesstrafe
- poena talionis Vergeltungsstrafe
- poena pecuniaria Geldstrafe
- poena corporalis körperliche Strafe
- multa Strafe am Eigentum, Geldstrafe
- exilium Verbannung, Exil
- Kompositionensystem Unrecht soll durch Bußleistungen an den Verletzten ausgeglichen werden
- poena est noxae vindicta Strafe ist die Rache für eine Schädigung/ein Vergehen
- punitur quia peccatum est Es wird gestraft, weil gefehlt worden ist
- repressive Funktion unterdrückende Funktion
- präventive Funktion vorbeugende Funktion
- Spezialprävention Eine bestimmte Person soll von zukünftigen strafbaren Handlungen durch Strafdrohung oder Strafverhängung abgehalten werden
- Generalprävention die Strafdrohung oder die Bestrafung eines Täters soll auf die Allgemeinheit erzieherisch wirken und sie von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten
- punitur ne peccetur Es wird gestraft, damit nicht gefehlt wird
- nemo prudens punit, quia peccatum est, sed ne peccetur ... Niemand Kluger bestraft, weil eine Verfehlung begangen wurde, sondern damit nicht mehr gefehlt wird
- ibi debet quis puniri, ubi quis deliquint Dort muss man bestraft werden, wo man das Vergehen begangen hat
- Ubiquitätsprinzip Eine Tat gilt als im Inland begangen, wenn zwar die Handlung im Ausland gesetzt wurde, der Erfolg aber im Inland eingetreten ist
- Distanzdelikt der Erfolg tritt an einem anderen Ort als dem der Handlung ein
- Universalitätsprinzip Prinzip der Weltstrafrechtspflege
- nullum crimen sine lege (scripta, certa, praevia) Kein Verbrechen ohne (geschriebenes, bestimmtes, vorheriges) Gesetz
- nulla poena sine lege (scripta, praevia) Keine Strafe ohne (geschriebenes, vorheriges) Gesetz
- nulla poena sine lege stricta Keine Strafe ohne strenges Gesetz
- deskriptive Tatbestandsmerkmale beschreibende Merkmale
- normative Tatbestandsmerkmale ausfüllungsbedürftige Merkmale
- vis absoluta absolute Gewalt
- vis compulsiva willensbeugende (zwingende) Gewalt
- coactio non est imputabilis Zwang ist nicht zurechenbar
- vis grata angenehme Gewalt = sanfter Druck