Kriminalistik (Fach) / Verdachtsarten (Lektion)
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Unterscheidung der Straftäter im Strafrecht und der Kriminologie
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- Straftäter (Kriminologie / Strafrecht) Je nach Verdachtsgrad und nach Stand des Ermittlungsverfahrens nennt man den Straftäter anders. In der Kriminalistik verwendet man eher generell den Begriff des Straftäters.
- Verdächtiger ... ist jeder, der vom Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftatnicht nicht frei ist und gegen den noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
- Beschuldigter ... ist derjenige gegen den zureichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die den Verdacht einer Straftat begründen und gegen den ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde § 152 (2) StPO.
- Angeschuldigter ... wird der Beschuldigte im Zwischenverfahren des Strafprozesses genannt, also: Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens und vor Eröffnung des Hauptverfahrens
- Angeklagter ... wird der Beschuldigte im Strafprozess genannt, wenn das Hauptverfahren eröffnet wird.
- Verurteilter ... ist derjenige, gegen den ein Gerichtsverfahren durch Urteil eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verhängt hat.