Kriminalistik (Fach) / Verdachtsarten (Lektion)

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Unterscheidung der Straftäter im Strafrecht und der Kriminologie

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  • Straftäter (Kriminologie / Strafrecht) Je nach Verdachtsgrad und nach Stand des Ermittlungsverfahrens nennt man den Straftäter anders. In der Kriminalistik verwendet man eher generell den Begriff des Straftäters.
  • Verdächtiger ... ist jeder, der vom Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftatnicht nicht frei ist und gegen den noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
  • Beschuldigter ... ist derjenige gegen den zureichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die den Verdacht einer Straftat begründen und gegen den ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde § 152 (2) StPO.
  • Angeschuldigter ... wird der Beschuldigte im Zwischenverfahren des Strafprozesses genannt, also: Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens und vor Eröffnung des Hauptverfahrens
  • Angeklagter ... wird der Beschuldigte im Strafprozess genannt, wenn das Hauptverfahren eröffnet wird.
  • Verurteilter ... ist derjenige, gegen den ein Gerichtsverfahren durch Urteil eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verhängt hat.