Strafrecht AT (Fach) / Definitionen (Lektion)

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  • Kausalität Kausal ist eine Handlung, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
  • gefährliches Werkzeug ein beweglicher Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art der Anwendung im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen 
  • Waffe ist ein Gegenstand, der nach seiner objektiven Zweckbestimmung zur Verletzung von Menschen bestimmt ist (=Waffe im technischen Sinne)
  • körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird 
  • objektive Zurechnung Der ist Erfolg ist in dem Täter dann objektiv zuzurechnen, wenn der Täter eine rechtlich relevante/missbilligende Gefahr geschaffen hat und sich gerade diese Gefahr im tatbestandsmäßigem Erfolg verwirklicht hat.
  • Handlung nach dem herrschendem sozialen Handlungsbegriff: das von dem Wollen beherrschte oder zumindest beherrschbare sozialerhebliches Verhalten
  • Gesundheitsschädigung Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Körperzustands
  • Vorsatz Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung