Sport (Fach) / Semesterprüfung Instruktor (Lektion)

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Instruktor Sportklettern bspa graz 2015

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  • Pflichten eines Vereins? Jahreshauptversammlung Wahl eines Schriftführers Wahl eines Kassiers Protokollführung Abstimmung bei Beschlüssen
  • Vereinsorgane + ihre Aufgaben > Obmann :         - vertritt den Verein nach außen                             - verantwortlich gegenüber Behörden > Schriftführer:    - verantwortlich für alle schriftlichen Aufgaben des Vereins                             - Protokollführung > Kassier:            - alle betriebswirtschaftlichen Belange des Vereins                              - Einnahmen / Ausgaben Rechnung > sonstige:   in den Statuten können Stellvertreter, Sporträte und Beiräte vorgesehen sein
  • Vereinsarten Haupt-/ Zweigverein Sektion od. Teilverein Dach-/ Fachverband Anhängerverein
  • Was ist ein Verein? ein freiwilliger, für Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss von mind. 2 Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideelen Zwecks.
  • Übertragung d. Aufsichtspflicht vertraglich mündlich stillschweigend nicht: bei anwesenheit der aufsichtspflichtigen Person --> nicht kurzfristig delegierbar
  • Aufsichtspflichtige sind: prinzipiell Obsorgeberechtigte LehrerInnen vertraglich Verpflichtete ggf. per Gefälligkeit (zB wenn man einen Freund des eigenen Kindes ins Schwimmbad mitnimmt) Jugendwohlfahrtsträger, Polizei
  • Aufsichtspflicht hängt ab von: Alter Reife und Entwicklung bisherige Erfahrungen mit den anvertrauten Kindern was in der jeweiligen Situation vernünftigerweise vorhersehbar bzw. vermutbar ist
  • Aufsichtspflicht erfüllt, wer: das Kind vor Gefahren und Schaden schützt Gefahren und Schäden durch das Kind unterbindet Situationen nach bestem Wissen und Gewissen richtig einschätzt entsprechend pädagogisch handelt
  • Pflichten des Trainers Informieren der Schüler angepasstes Training technisch erkennbare Mängel beseitigen möglichst verletzungsfreie Vermittlung Professionalität Fürsorge und Schutzpflicht keine rechtswidrigen Handlungen Einhalten der Aufsichtspflicht
  • Was ist Aufsichtspflicht? jene Sorgfalt die geboten ist, damit während der Unterrichtsstunde niemand zu Schaden kommt.
  • 4 Theorien zur Entstehung des Sports > Religiöses Ritual     - Jagd- und Erntezauber                                   - Totenkult                                   - Initiationsriten > aus dem Arbeitsprozess hervorgehend > Bewegungs- und Spieldrang des Menschen > Ersatz für kriegerische Handlung, Wehrtüchtigkeit erhalten
  • von wann bis wann fanden die olympischen spiele der antike statt? 776 v. Chr. - 393 n. Chr.
  • Merkmale der Olymipischen Spiele der Antike 776 v. Chr. - 393 n. Chr. Religiöses Fest zu Ehren von Zeus wurden von Römern (Christen) verboten weil Heidnisches Glaubensfest alle 4 Jahre (Zeitraum = Olympiade) nur freie unbescholtene Bürger griechischer Stadtstaaten keine Frauen Gottesfrieden Olympischer Eid
  • Olympische Spiele der Antike - Bewerbe Stadionlauf Doppellauf Langlauf Waffenlauf Pankration Faustkampf Ringen Pentathlon (Speer, Diskos, Sprung, Lauf, Ringen) Wagenrennen Pfrederennen
  • Olympische Spiele der Neuzeit - die Jahreszahlen 1892 Baron Pierre de Coubertin schlägt ein Sportfest für Frieden und Völkerverständigung vor 1894 Gründung IOC 1896 1. Olympische Spiele der Neuzeit in Athen 1924 1. Olympische Winterspiele in Chamonix 1994 Sommer und Winterspiele getrennt
  • Parallelen zw. den alten und neuen Olympischen Spielen Zusehermagnet Nationales Kräftemessen Professionalisierung des Sports Ausweiten des Wettbewerbprogramms (Antike startete mit 2 Bewerben) Skandale - Versuche, mit allen Mitteln zu gewinnen - Doping, Bestechung
  • Unterschiede zw. den alten und neuen Olympischen Spielen früher wurden Kriege wegen den Spielen unterbrochen, heute fallen die Spiele wegen Kriegen aus (1916, 1940, 1944) Austragungsort Wechseln andere Bewerbe (jetzt auch Ballspiele, Mannschaftsbewerbe) Athleten traten nackt an Frauen nicht erlabut (weder als Athleten noch als Zuseher) Es gab nur den 1. Platz Viel Geld für Schatzhäuser, Tempel, Statuen
  • Turnen in Deutschland Beginn 19. Jahrhundert Turnvater Jahn Turnplatz auf der Hasenheide Geräteturnen Hohe Anziehungskraft für Jugendliche                      > Spielen war erlaubt                      > Übungen sehr vielseitig                      > Frische Luft - ohne beengende Kleidung
  • Turnvater Jahn Friedrich Ludwig Jahn (1778-1853), deutscher Pädagoge, Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung Politische Zukunft seines Vaterlandes Schlechte körperliche Verfassung der Bürger Aussterben von Körper- und Waffenübungen
  • Sport in England Oberschicht: ausgeprägtes Klubwesen - elitärer Amateursport, Sport als Zeitvertreib - Tennis, Cricket, Golf Unterschicht: Wettläufe und Boxkämpfe um Geld hohes Interesse an Wetten gegenseitiges Wetteifern von Schulen, Colleges und Clubs durch die Industrialisierung gab es schnell ein standardisiertes Regelwerk um sich mittels Rekorden messen zu können
  • Geschichte des Sportkletterns Anänge: religiöse Gründe Feinde Fortbewegung ("über den Berg ist kürzer als rundherum") Mittelalter 1864 Falkenstein, Schandauer Turner, sächsische Schweiz                    -> Ewald Ufer - Freiklettern                    -> Oscar Schuster - erste Einteilung in 3 Schwierigkeitsgrade                    -> Rudolf Fehrmann - 1. Kletterführer Bouldern - England & Frankreich ab ca 1880 1920 technisches klettern ab 1945 Bohrhaken diretissima klettern (?) john gill 1950 bouldern 1975 Kurt Albert - Rotpunkt 1932 Gründung UIAA 1997 Gründung Council for Competition Climbing 2007 Gründung IFSC
  • Gründung eines Vereins Verein = Juristische Person ab gründung rechtsfähig, nicht handlungsfähig - die Organe Handeln (natürliche Personen) Gründer kann eine od mehrere natürliche Person sein oder auch juristische Person (zB GmbH) Gründer muss nicht Mitglied sein Bildungsanzeige: Statuten 3fach an Behörde konstituierende Generalversammlung innerhalb 12 Monaten nach Ablauf der Untersagungsfrist
  • Statuten eines Vereins Name Sitz Vereinszweck zur Verwirklichung des Zwecks vorgesehene Tätigkeiten Aufbringung der Finanziellen Mittel Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft Rechte und Pflichten der Mitglieder Organe und deren Aufgaben Regelung wer den Verein nach außen vertritt Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis Bestimmung über die Auflösung und was dann mit dem Vermögen passiert
  • Besteuerung eines Vereins wenn ein Verein Gemeinnützig ist gibts Steuerbefreiungen Geimeinnützigkeit >> BAO (Bundesabgabenordnung) -> ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zweck -> darf nicht nach Gewinn streben (non-profit) nur unentbehrlichen Hilfsbetrieb
  • unentbehrlicher Hilfsbetrieb Erlöse aus Sport- und Fitnessveranstaltungen Werbeeinnahmen Mitgliedsbeiträge Gastgebühren Erlöse aus der Erteilung von Sportunterricht Erlöse aus der Durchführung von Wettkämpfen Abgabenpflicht entfällt zur Gänze - KEINE STEUERN!
  • unentbehrlicher Hilfsbetrieb Erlöse aus Sport- und Fitnessveranstaltungen Werbeeinnahmen Mitgliedsbeiträge Gastgebühren Erlöse aus der Erteilung von Sportunterricht Erlöse aus der Durchführung von Wettkämpfen Abgabenpflicht entfällt zur Gänze - KEINE STEUERN!    : )
  • entbehrliche Hilfsbetriebe gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen (zB Ball) Verkauf von Emblemen, Abzeichen, etc Über den Mitgliedsbeitrag hinausgehende Leistungen der Mitglieder (zB Saunabeiträge) nur Ertrag und Vermögen aus dem Hilfsbetrieb wird besteuert.
  • Der Weg zum Trainer 1. Übungsleiter (privat)            16 UE allg.             30 UE speziell 2. Instruktor Breitensport            150 UE            Eignungsprüfung 6b+, Erste Hilfe Kurs, Übungsleiter            Semesterprüfung schriftlich            Abschussprüfung kommissionell 3. Instruktor Leistungssport              227,5 UE             6c+ on sight, 2 Routen             Semesterprüfung und komm. Abschlussprüfung 4. Trainer Grundkurs               2 Routen 8+ on sight    1. Semester Trainer Grundkurs 112,5 - 117,5 UE     2. Semester Trainer Grundkurs 115 - 125 UE      3. Semester Trainer 100 - 172,5 UE 5. Diplomtrainer 175 - 200 UE
  • staatliche Sportinstitutionen in Ö BMLVS      Sektion Sport, Heeressportzentrum BMG     Fond Gesundes Ö BMFB     LSR (Landesschulrat)        Schulsport        BSPA (Wien, Linz, Ibk, Graz) BMWFW     Hochsschulsport (USI, ISPO) BMF  -> BSFF (Bundessportförderungsfond) 80-84 Mio       Verbände / Vereine             Sportler Bundesländer, Landesregierungen     LSO (Landessportorganisationen)
  • nichtstaatliche Sportinstitutionen in Ö (Verbände) BSO (Bundessportorganisation)     Behindertensportverband     Bundesdachverbände: Union, Askö, Asvö                Landesdachverbände     61 Bundesfachverbände                Landesfachverbände     ÖOC, ÖPC, SOÖ     Weitere Sportverbände (VAVÖ, ÖVSI) Sportvereine Bundesländer, Lreg.           LSO Dach: Breit, Gesund, Sportstättenerhaltung Fach: Leistung
  • Bedeutende Sporteinrichtungen ÖISS - Österreichisches Institut für Sportstättenbau NADA - Nationale Anti Doping Agentur IMSB - Institut für medizinische und sportwissenschaftliche Beratung ÖISM - Österreichisches Institut für Sportmedizin ÖSH - Österreichische Sporthilfe
  • BSFG - Bundes-Sportförderungsgesetz Ziele der Bundes-Sportförderung Aufbau und Weiterentwicklung professioneller Verbandstrukturen im Sport Etablierung einer komplexen Trainings- und Wettkampfsteuerung  Ausbildung und Einsatz hochqualifizierter Trainer, Instruktoren und Übungsleiter Entwicklung und Unterstützung von Leistungs- und Spitzensport Förderung und Unterstützung von Vereinssport Stärkung der Sportstätteninfrastruktur Stärkung des Kamps gegen Doping Stärkung von Sportmedizin Stärkung von Sportwissenschaft
  • Welche Möglichkeiten gibt es für Vereine an Kohle zu kommen? 1. Öffentliche Mittel Bundesförderungsmittel -> siehe Organigramm staatl. Institutionen in Ö Landesförderungsmittel Gemeindeförderungen 2. Private Mittel Sponsoren Spenden Mitgliedsbeiträge etc. 3. Weitere Förderungen Sporthilfe Sportpools etc.