ARSU STEX (Fach) / Sozialmedizin (Lektion)
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- Äquivalenzprinzip Beitragshöhe wird äquivalent zum individuellen Risiko und dem gewünschten Leistungsspektrum bemessen (PKV)
- Beitragsbemessungsgrenze Höhe des Bruttolohns, bis zu dem der Arbeitnehmer-Versicherungsbeitrag abhängig vom Bruttolohn ist
- Versicherungspflichtgrenze = Höhe des Bruttolohns, bis zu dem ein Arbeitnehmer zur gesetzlichen Versicherung verpflichtet ist
- Volle Erwerbsminderung Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit ≤3 Stunden täglich arbeiten können Anspruch auf 100% Erwerbsminderungsrente
- Definition Behinderung nach SGB IX Nach §2 (1) des Sozialgesetzbuch IX gelten Menschen als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit für einen Zeitraum von über sechs Monaten von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
- Grad der Behinderung - Orientierung Eine Behinderung liegt bei einem GdB ≥20 vor Die Beurteilung orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO
- Berufsförderungswerk Unterstützt Menschen mit Behinderung bei beruflicher Rehabilitation, Berufsfindung und Umschulung
- Schwerbehinderung Ab einem GdB ≥50 Ab einem GdB ≥30 bei Nichthaltenkönnen des Arbeitsplatzes (=Gleichstellung)
- Einteilung der Pflegebedürftigkeit in Pflegestufen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK), v.a. nach zeitlichem Gesamtaufwand für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung (Stufe I = 90 min, Stufe II = 180 min, Stufe III = 300 min)
- Pflegebedürftig nach Sozialgesetzbuch XI, §14 Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
- Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)/Grad der Schädigungsfolgen (GdS) Der Grad der Schädigungsfolgen ist nach den allgemeinen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen, die durch die als Schädigungsfolge anerkannten körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen bedingt sind, in allen Lebensbereichen zu beurteilen. Unterschied zu Grad der Behinderung (GdB): MdE/GdS berücksichtigt die Kausalität, GdB hingegen nicht!
- GKV - Wirtschaftlichkeitsgebot Wirtschaftlichkeitsgebot (§12, Abs. 1, SGB V): Behandlung nach dem Grundsatz "das Maß des Notwendigen nicht zu überschreiten"Die Leistungen müssen Ausreichend sein Zweckmäßig sein Wirtschaftlich sein
- Heilmittel persönlich zu erbringende medizinische Leistungen" "die einzelnen Maßnahmen der Physikalischen Therapie" "die einzelnen Maßnahmen der Podologischen Therapie" "die einzelnen Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie" "die einzelnen Maßnahmen der Ergotherapie" Arzneimittel sind nach deutschem Recht keine Heilmittel
- Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Anspruch in den ersten 6 Wochen: Gegenüber dem Arbeitgeber besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch in Höhe des normalen Lohns vom 1. Krankheitstag an über die Dauer von 6 Wochen (sofern das Beschäftigungsverhältnis bereits länger als 4 Wochen besteht) → Lohnfortzahlung bei Erkrankung eines Kindes (i.d.r. 5 Tage) Anspruch nach 6 Wochen: Der Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber erlischt. Nach den 6 Wochen wird üblicherweise der Arbeitnehmer den Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse geltend machen
- Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit Aufgabe der GKV "Hamburger Modell" zur stufenweisen Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach längerer Arbeitsunfähigkeit Entgelt: Der Arbeitnehmer hat während der Wiedereingliederung gegenüber der Krankenkasse Anspruch auf Krankengeld, nicht aber auf Lohn gegenüber dem Arbeitgeber Dauer der Maßnahme: I.d.R. Wenige Wochen bis mehrere Monate
- Aufgabe MDK Begutachtung bei Auffälligkeiten Häufige Gutachten erfolgen zur Arbeitsunfähigkeit Hilfsmittelverordnungen (Arznei-, Verband-, Hilfs- und Heilmittel) Rehabilitationsmaßnahmen Häuslichen Krankenpflege
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- Zuzahlungsbefreiung Von einer Zuzahlung können Arznei- und Hilfsmittel befreit werden, deren Verkaufspreis mindestens 30% unter dem Festbetrag liegt
- Gesundheitsquote = ist definiert durch das Verhältnis der Ausgaben für die Gesundheit, gemessen am Bruttoinlandsprodukt
- Erwerbsminderungsrente Übernahme durch Gesetzliche Rentenversicherung
- Rentenzahlung bei Berufserkrankung/nach Arbeitsunfall Aufgabe der Gesetzlichen Unfallversicherung