Handelsrecht (Fach) / Allgemeine Fragen zum HR (Lektion)
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- Welchen Grundsätzen folgt das deutsche Handelsrecht? 1. Selbstverantwortlichkeit 2.Einfachheit und rasche Abwicklung 3. Verkehrs- und Vertrauensschutz 4. Praxisnähe und Internationalität
- Welches sind die vier Grundprinzipien des deutschen Handelsrechts und wie würden Sie das Verhältnis zum Bürgerlichen Recht bezeichnen? Selbstverantwortlichkeit: Der Kaufmann hat für seinen Handel selbst die Verantwortung zu tragen und muss nicht so stark geschützt werden wie der Verbraucher Formerleichterung §§348-350 HGB -Einfachheit und rasche Abwicklung: Kaufmann ist an einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung interessiert. §377 HGB, auch Formerleichterung. -Verkehrsschutz, Vertrauensschutz: Der Kaufmann muss sich auf die Angaben in Registern verlassen können. Publizitätswirkung des Handelsregister §15 HGB -Praxisnähe, Internationalität: Kaufmann orientiert sich an der internationalen Praxis (Handelsbräuche, Incoterms) Das HGB folgt dem subjektiven System- es gilt beim Vorliegen einer bestimmten persönlichen Eigenschaft --> Kaufmannseigenschaft. Das BGB und andere Gesetze gilt für Kaufleute nur subsidiär zum HGB, also nur, soweit es keine Spezialvorschriften gibt.
- Welche Funktion hat eine Firma im Rechtsverkehr Die Firma ist der Name des Unternehmensträgers, nicht desUnternehmens (Unternehmung) selbst. Aus den unter der Firma durchgeführten Rechtsgeschäften wird mithin nur der Unternehmensträger verpflichtet.
- Was sind die 3 Bestandteile einer Firma? ●Die Firma besteht aus: (1.) einem Firmenkern (z.B. Fridolin Fröhlich) (2.) zumindest einem Rechtsformzusatz (z.B. eingetragener Kaufmann oder e.K., vgl. § 19 HGB, §§ 4 und 279 AktG, § 4 GmbHG) (3.) gegebenenfalls einem Sachzusatz (z.B. Musikalien Fridolin Fröhlich e.K.)
- Welche Typen von Firmen sind zulässig? (Unterscheidungskraft der Firma) Grundsätzlich zulässig sind:Personalfirma: Ausschreiben des bürgerlichen Namens (z.B. Fridolin Fröhlich e.K.)Sachfirma: Kennzeichnung durch Unternehmensgegenstand (z.B. Wiesbadener Kurierdienst GmbH)Mischfirma: (z.B. Musikalien Fridolin Fröhlich e.K.)Phantasiefirma: (z.B. Palimpalim KG, FolGo oHG oder G8 AG)
- Welche Grundsätze prägt das Firmenordnungsrecht der Bildung und Führung von Firmen? Firmenwahrheit (Unterscheidungskraft)Firmenbeständigkeit (Die Firma stirbt nie !)Firmenöffentlichkeit (HR-Eintrag + Hinweis)Firmenausschließlichkeit (Individualität)Firmeneinheit (pro Kfm. nur eine Firma)
- Was sind die 3 Aspekte der Firmenfortführung? Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung(§ 25 HGB)Haftung des Erben bei Firmenfortführungmit dreimonatiger Überlegungsfrist(§ 27 HGB)Haftung bei Eintritt in das Geschäfteines Einzelkaufmanns, damit Entstehungeiner oHG oder KG kraft Gesetzes(§ 28 HGB)
- Welche Arten von Registerpublizitäten gibt es? ●Negative Publizität: Schutz gutgläubiger Dritter zwar vor eintragungspflichtigen, aber nicht eingetragenen und bekanntgemachten Tatsachen (§ 15 I HGB) ●Positive Publizität I: Schutz des Kfm. für eintragungspflichtige, eingetragene und bekanntgemachte Tatsachen (§ 15 II HGB) ●Positive Publiziät II: Schutz des Dritten bei unrichtiger Bekanntmachung von eintragungspflichtigen Tatsachen (§ 15 III HGB)
- Welche Arten von Hilfspersonen kann sich der Kaufmann bedienen? selbstständige & unselbständige Hilfspersonen
- Wer sind unselbstständige Hilfspersonen des Kaufmanns? ●Prokurist: alter ego – typisierte Kompetenz unanhängig von der Branche (§§ 48 - 53 HGB)●Handlungsbevollmächtigter: nur branchenspezifische Kompetenz (§§ 54 - 58 HGB)●Ladenangestellter (§ 56 HGB)●Handlungsgehilfen (§§ 59 ff HGB)
- Wer sind selbstständige Hilfspersonen des Kaufmanns? ●Handelsvertreter (§§ 84 – 92c HGB)●Handelsmakler (§§ 93 – 104 HGB)●Kommissionär (§§ 383 – 406 HGB)●Kommissionsagent, Vertragshändler und Franchisenehmer (§§ 84 ff HGB analog)
- Was bedeutet das Abstraktionsprinzip bei (handelsrechtlicher) Vertretung? Strikte Trennung zwischen Innen- und Außenverhältnis Innenverhältnis: Arbeitsvertrag (juristisches Dürfen)mit rechtsgeschäftlichen Beschränkungsmöglichkeiten;ohne Auswirkung im Außenverhältnis Außenverhältnis: Zivilrechtliche Vollmachtserteilung nach §§ 164 ff BGB + typisierte handelsrechtliche Vertretungskompetenz (juristisches Können) Beschränkung im Innenverhältnis wirkensich nicht im Außenverhältnis aus.Über- oder Unterschreitungen des jur. Dürfens in Ausübung des jur. Könnens stellen arbeitsrechtliche schadens-ersatzbewährte Pflichtverletzungen dar (§§ 280 ff BGB).
- Was sind die Voraussetzungen bei der Erteilung der Prokura? ●Erteilung nur durch Kfm. (Prinzipalgeschäft)●persönliche und ausdrückliche Bevollmächtigung●hat konstitutive Wirkung●zwar Pflicht zur Eintragung ins HR, aber nur deklaratorische Wirkung dort●Zeichnung: ppa. ●Sonderfall: Prokura Erteilung durch Prokuristen = „geklonter Prokurist“ ist unwirksam, wird nach § 140 BGB jedoch als Handlungsvollmacht umgedeutet
- Was sind Prinzipalgeschäfte? Veräußerung von Betriebsgrundstücken(§ 49 II HGB)Ausnahme:Immobiliarklausel im HR Belastung von Betriebsgrundstücken(§ 49 II HGB) Ausnahme: Bestellung einer Restkaufpreishypothek Anmeldung zum HR Betriebsstilllegung Aufnahme von Gesellschaftern Änderung des Gesellschaftsvertrages Insolvenzantrag Billanzunterschrift Prokuraerteilungund -widerruf
- Welche Arten der Prokura gibt es? Einzelprokura:(gesetzlicher Modellfall) Gesamtprokura:Together we stand, divided we fall ! echte Gesamtprokura: zwei Prokuristen handeln zusammen unechte Gesamtprokura: ein Gesellschafter undein Prokurist handeln zusammen Filialprokura: lokale Beschränkung auf Filiale (§ 50 III HGB)
- Wie kann man eine Prokura wieder entziehen? Jederzeit, persönlicher und ausdrücklicher Widerruf nur durch Kfm. (Prinzipalgeschäft), ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes. Es besteht zwar die Pflicht zur Anmeldung im HR, lediglich konstitutiver Wirkung, denn gutgläubige Dritte werden für Übergangszeit zwischen Anmeldung und Bekanntmachung nach § 15 II HGB geschützt. nach Widerruf fehlt Vertretungsmacht (§ 179 BGB) Beendigung des ArbeitsvertragesTod des ProkuristenEnde der Kfm.-Eigenschaft
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- Welche Arten der Handlungsvollmachten gibt es? Generalhandlungsvollmacht: Branchenspezifische Bevollmächtigungzum Betrieb eines Handelsgewerbe = „kleine Prokura“(z.B. Filialleiter ohne Prokura) Arthandlungsvollmacht: Bevollmächtigung zur Vornahme bestimmter Arten von Geschäften(z.B. Einkäufer, Verkäufer, Kassierer, Kellner) Spezialhandlungsvollmacht: Bevollmächtigung zur Vornahme spezieller Geschäfte(z.B. Messeverkauf bestimmter Waren)
- Was ist eine Duldungsvollmacht? Auftreten eines vollmachtlosen Vertreters(= Rechtsschein einer Vollmacht wird gesetzt) Kenntnis des Vertretenen vom Handeln des Vertreters und Duldung(= zurechenbare Veranlassung des Rechtsscheins) Gutgläubigkeit des Geschäftspartners,d.h. keine Kenntnis von fehlender Vertretungsmacht oder grob fahrlässige Unkenntnis
- Was ist eine Anscheinsvollmacht? wiederholtes Auftreten eines vollmachtlosen Vertreters (= Rechtsschein einer Vollmacht wird gesetzt) zwar keine Kenntnis des Vertretenen vom Handelndes Vertreters, aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte das Handeln des Vertreters verhindert werden können(= zurechenbare Veranlassung des Rechtsscheins) Gutgläubigkeit des Geschäftspartners,d.h. keine Kenntnis von fehlender Vertretungsmacht oder grob fahrlässige Unkenntnis
- Was sind die Voraussetzungen des "Kaufmännischen" Bestätigungsschreiben und deren Rechtsfolge? (1.) Teilnahme in größerem Umfang am Geschäftsverkehr (2.) vorangehender mündlicher Vertragsschluss (3.) redliche Verschriftlichung des wesentlichen Vertragsinhalts ●mit geringfügiger Abweichung (in Menge und Preis: max. 5 %)(4.) unverzüglicher Zugang des Schreibens nach Vertragsschluss (5.) kein unverzüglicher Widerspruch des Adressaten Rechtsfolge: Bindungswirkung an verschriftlichten Vertrag § 362 regelt nur die Frage, ob ein Vertrag vorliegt, nicht den Inhalt (dieser ergibt sich aus dem Angebot)
- Was ist der Unterschied beim gutgläubigen Erwerb nach BGB und HGB? nach BGB guter Glaube an die Eigentümerstellung des Veräußerers (§ 932 II BGB) nach HGB genügt guter Glaube an Verfügungsbefugnis des Veräußerers (§ 366 I HGB) wenn,
- Was sind die Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerb des §366 HGB? (1.) Veräußerer Kaufmann i.S.v. §§ 1 - 6 HGB ist, (2.) Veräußerung (Verpfändung) ausschließlich bewegliche Sache betrifft, (3.) Veräußerung betriebsbezogen erfolgt, („im Betriebe seines Handelsgewerbes“) (4.) guter Glaube des Erwerbers an die Verfügungsbefugnis des Veräußerers besteht, (wird legal vermutet) (5.) als gesetzlich lastenfreier Erwerb (§ 366 II HGB), (6.) bei allgemeinen Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs (§ 935 BGB), allerdings speziell erweitert für Inhaberpapiere (§ 367 HGB).
- Was sind die Voraussetzung der Mängelhaftung beim Handelskauf? -beiderseitiges Handelsgeschäft (§ 377 I HGB) --> Kaufmannseigenschaft -Ablieferung der Ware -Mangelhaftigkeit der Ware (§ 434 BGB) -Qualitätsmangel, Aliud, Quantitätsmangel -kein arglistiges Verschweigen oder vertraglicher Ausschluss
- Was muss man bei der Rügepflicht beachten? unverzügliche Untersuchung der Ware nach Ablieferung ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB), nicht sofort -und unverzügliche Pflicht zur Rüge bei festgestellten offenen Mängeln nach §434 Rüge kann formlos erfolgen inhaltliche Spezifikation von Art und Umfang der Mängel rechtzeitige Absendung genügt (§ 377 IV HGB) unverzügliche Pflicht zur Rügebei versteckten Mängeln Mängel sind zunächst trotz Prüfung nicht erkennbar Mängel zeigen sich erst später (z.B. Kundenreklamationen) Unverzügliche Rüge nach Entdeckung des Mangels(§ 377 III HGB) -Entscheidung einzelfallbezogen -max. 14 Tage nach Entdeckung -bei verderblichen Waren deutlich früher formlose Rüge rechtzeitige Absendung (§ 377 IV HGB)
- Was sind die Rechtsfolgen bei Mängel im Handelskauf? bei ordnungsgemäßer Rüge: Erhalt sämtlicher Gewährleistungsrechte nach BGB und HGB bei Sachmangel und aliud: Rechte nach § 437 BGB: Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt nach Wahl des Käufers bei nicht ordnungsgemäßer Rüge: Genehmigungsfiktion nach § 377 II HGB bei Sachmangel: -Wegfall der Gewährleistungsansprüche -Fiktion mangelfreier Warenlieferung -Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises
- Was sind die 3 Voraussetzungen der Kaufmannseigenschaft? Gewerbe Nach Art und Umfang Betreiben
- Welche unterschiedliche Wirkungen gibt es bei der Eintragungen in das Handelsregister? Deklaratorische Wirkung (rechtserklärend) Ist-Kaufmann nach §1 HBG Konstituvie Wirkung (rechtsbegründend) Kann-Kaufmann nach §2 und §3 HGB
- Was sind die Voraussetzungen des Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB? • Beide Parteien sind Kaufleute, • Fällige Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften (keine Konnexität erforderlich) • Gegenstand bewegliche Sachen und Wertpapiere im Eigentum des Schuldners, • Der Gläubiger muss Besitz an dem Gegenstand aufgrund von Handelsgeschäften mit Willen des Schuldners erlangt haben. Rechtsfolge: Zurückbehaltungsrecht
- Erläutern Sie das Verhältnis von Rom I Verordnung zu IPR. Die in Kraft befindlichen europäischen Verordnungen gehen dem nationalen deutschen IPR (nationales Kollisionsrecht) gem. §3 Nr.1 a und b EGBGB ausdrücklich vor, sie sind damit spezielles europäisches IPR.
- Der renommierte unter der Firma Dr. Bählamms Bu(s)chverlag einzelkaufmännisch tätige Verleger Dr. rer. Pol. Balduin Bählamm will sich zur Ruhe setzen und findet in seiner Prokuristin Ria Rubens eine adäquate Nachfolgerin. Beide werden sich handelseinig. Rubens promoviert zwar in Hellenistik, ihre Dissertation ist aber immer noch in Arbeit. Kann sie die bisherige Firma fortführen? Fortführung möglich nach §§ 22, 25, Doktortitel aber nicht fortführbar, da zugehörigkeit der freien Berufe die höchstpersönliche Dienstleistung darstellen..
- Welche Provisionsarten gibt es für Handelsvertreter? Abschlussprovision Delkredereprovision Inkassoprovision
- Nennen Sie 3 Organe der Europäischen Union und beschreiben Sie deren unterschiedlichen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf ihre legislative Mitwirkung! -Europäische Parlament vgl. Deutscher Bundestag(Interessensvertretung der EU-Bürger) entscheidet über verschiedene Gesetze; gewählte Abgeordnete -Rat der EU "Ministerrat" (Interessensvertretung einzelner Mitgliedsstaaten vergleichbar mit deutsche Bundesrat, welches aus Regierungsvertretern der einzelnen Bundesländer besteht, allerdings ist das Gewicht anders verteilt, weil das Europäische Parlament kann in keinem Fall Gesetze ohne Beteiligung des Rates erlassen. (Abhängig) Gesetze können nur von Beiden zusammen getroffen werden -Gesetzesinitiative liegt allein bei der Europäischen Kommision! (Interessensvertretung der EU) Einzige Institution, die Entwürfe für EU-weite Rechtsakte vorlegen darf. Kommission kann von den beiden aufgefordert werden eine Gesetzesvorlage zu einer bestimmten Materie zu erarbeiten. Nach Gesetzgebungsverfahren, hat die Kommission keinen unmittelbaren Einfluss mehr darauf, wie Parlament und Rat den Gesetzeswurf verändern.
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- Wie lautet die Definition des Gewerbebetriebs nach §1 (1) HGB? Ein Handelsgewerbe ist eine nach außen erkennbare, erlaubte, selbständige, planmäßig auf Dauer angelegte mit Gewinnerzielungsabsicht (entgeltliche) betriebe Tätigkeit unter Ausschluss freiberuflicher Tätigkeiten.
- Definition von "nach außen erkennbar"? Die Tätigkeit muss nach außen hin in Erscheinung treten, also den Geschäftspartnern erkennbar sein. Die bloß innere Absicht ein Gewerbe zu betreiben, ist nicht ausreichend.
- Definition: erlaubt Die Tätigkeit muss erlaubt sein. Damit ist kein öffentlich-rechtliches Erlaubnis zu verstehen, wie sich aus §7 HGB ergibt, sondern die in dem Betrieb typischerweise abgeschlossenen Geschäfte dürfen nicht gegen gesetzliche oder der guten Sitten verstoßen §§ 134, 138 BGB. Dadurch soll denjenigen, die verbotene oder sittenwidrige Geschäfte betreiben, der Zugang zu den Vorteilen der Kaufmannsstellung versperrt werden.
- Definition: Selbstständigkeit Ferner muss eine selbständige Tätigkeit vorliegen. Dabei kommt es lediglich auf die rechtliche nicht aber die wirtschaftliche Selbständigkeit an. Gem. §84 (1) S.2 HGB kann K seine Tätigkeit frei gestalten und seine Arbeitszeit selbst bestimmen, sodass es sich um eine rechtliche selbstständige Tätigkeit handelt.
- Definition: planmäßig auf gewisse Dauer Zum Begriff des Gewerbes gehört zudem, dass es planmäßig auf gewisse Dauer, also nicht nur vorrübergehend betrieben wird.
- Definiton: Gewinnerzielung Die Tätigkeit muss auf Gewinnerzielung gerichtet sein, d.h. es muss die Absicht bestehen einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen – ob tatsächlich ein Gewinn erwirtschaftet wird ist unerheblich. Zudem ist ein äußerlich erkennbarer Umstand – nämlich eine entgeltliche Tätigkeit am Markt maßgebend.
- Definiton: Ausschluss der freien Berufe Schließlich scheidet ein Gewerbe im handelsrechtlichen Sinne aus, wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Bei den Freiberuflern steht eine individuelle höchstpersönliche Dienstleistung der höheren Art im Vordergrund, während Leistungen von Gewerbetreibenden vornehmlich auf den Einsatz von Produktionsmittel und fremder Arbeitskraft beruht.
- Definition: Art und Umfang nach §1 (2) HGB Da §1(2) HGB durch seine Formulierung „es sei denn“ eine Vermutung dahingehend enthält, dass jeder Gewerbebetrieb ein Handelsgewerbe ist, wird auch bezgl. des Bauhandels des K zunächst vermutet, dass es sich um ein Handelsgewerbe handelt. Die Vermutung ist jedoch widerlegt, wenn der Betrieb entweder der Art und/oder Umfang nach keine kaufm. Einrichtung erfordert. Kaufm. Einrichtungen sind solche, die ein Kaufmann für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung benötig, also alles was notwendig ist, um den Betrieb übersichtlich und zuverlässig führen zu können.
- Wie lautet der Einstieg für die Mängelrüge? Kaufvertrag (+) Dem X könnten jedoch Rechte wegen Mangelhaftigkeit der Lieferung nach §§437 Nr.2, 440, 323 BGB zustehen. Mangel nach §434 BGB.. Der X könnte jedoch die Rechte aus dem Sachmangel jedoch durch Genehmigung nach §377 (2) HGB verloren haben. Voraussetzungen: §377 HGB findet Anwendung wenn, wenn ein Vertrag für beide Parteien ein HAndelsgeschäft i.S. von §343 darstellt. Kaufmannseigenschaften von beiden Parteien (+) Keine Indizien, die bei X und Y gegen die Vermutung des §344 HGB sprechen --> Somit liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor (+) Y könnte gegen die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung und Rüge nach Ablieferung verstoßen haben. Ware am xx.xx.xxxx in Besitz (Ablieferung) + Definition: Unverzüglich --> ohne schuldhaftes zögern (§121 (1) BGB) Anwendung der Information vom Fall: Hier liegt ein erkennbarer/offener/versteckter Mangel vor. Diesen Rügt er allerdings erst xx Tage nach Ablieferung. Die Rüge kommt mithin zu spät. Damit gelten die Mängel als genehmigt. Der Y kann sich nicht mehr auf Rechte aus §§437, 434 BGB berufen...
- Bürgschaft Bürgschaft §350 HGB Anspruch aus §765 BGB à §125 BGB Formmangel (rechtshindernde Einwendung) §350 HGB Voraussetzungen: Kaufmann, Bürgschaft ein Handelsgeschäft nach §344 HGB? (Annahme) + übrige Voraussetzung §§ 767 ff. BGB Anspruch gegen oHG (Gesellschaft): § 765 BGB iVm § 28 I HGB Voraussetzungen des §28 (1) HGB: · Ein Geschäft des K als Einzelkaufmann bestand und wird von der oHG fortgeführt. · X ist als haftender Gesellschafter (Kompagnon) eingetreten, so dass eine oHG entstand. · Die Änderung der Firma spielt keine Rolle Im Ergebnis haftet die oHG für alle früheren Verbindlichkeiten des K. Der Haftung könnte jedoch die Vereinbarung zwischen K und X entgegenstehen.
